16.10.2012

Bundestag - Drucksache 17/10818

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 1667   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68877
BGBl. I 2013 S. 1667 (https://dejure.org/2013,68877)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 28.06.2013, Seite 1667
  • Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz -AltvVerbG)
  • vom 24.06.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (16)

  • 11.10.2012   BT   Sparen zur Altersvorsorge soll attraktiver werden
  • 11.10.2012   BT   Private Altersvorsorge (in: Sitzungswoche vom 15. bis 19. September 2012)
  • 17.10.2012   BT   Koalition will Förderung der Altersvorsorge verbessern
  • 19.10.2012   BT   Opposition hält Riester-Reparaturen für mangelhaft
  • 14.11.2012   BT   Experten begrüßen Anreize zur privaten Altersvorsorge
  • 22.11.2012   BT   Öffentliche Anhörung zur privaten Altersvorsorge
  • 26.11.2012   BT   Zahlreiche Änderungswünsche zum Altersvorsorge-Gesetz
  • 24.01.2013   BT   Private Altersvorsorge (in: Rüstungsexporte, Altersvorsorge, Ehrenamt)
  • 24.01.2013   BT   Private Altersvorsorge soll besser gefördert werden
  • 30.01.2013   BT   Förderung der privaten Altersvorsorge wird verbessert
  • 31.01.2013   BT   Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 31. Januar und 1. Februar)
  • 31.01.2013   BT   Bundestag beschließt bessere private Altersvorsorge
  • 18.03.2013   BT   Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen Altersvorsorgegesetz
  • 07.06.2013   BT   Einigung zur Reform der privaten Altersvorsorge (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 5. bis 7. Juni)
  • 24.07.2013 BReg Altersvorsorge-Gesetz - Neue Impulse für Altersvorsorge
  • 23.12.2013   BT   Was sich im neuen Jahr gesetzlich ändert
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 22.10.2014 - X R 18/14

    Altersvorsorgezulage: Frist für die Erteilung des Einverständnisses bzw. der

    Diese Verpflichtung ist allerdings mit der Neufassung des § 7 AltZertG durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) vom 24. Juni 2013 (BGBl I 2013, 1667) entfallen, wobei diese Rechtsänderung gemäß § 14 Abs. 6 Satz 2 AltZertG i.d.F. AltvVerbG gegenwärtig noch nicht in Kraft getreten ist.
  • BFH, 20.03.2019 - X R 4/18

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden

    Allerdings kann diese erst durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) vom 24. Juni 2013 (BGBl I 2013, 1667) eingeführte Frist im Streitfall keine Geltung beanspruchen.

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber hiermit die Reichweite der begünstigten Entschuldungsmöglichkeiten gegenüber der vorherigen Rechtslage einschränken wollte, sind nicht ersichtlich (vgl. hierzu BTDrucks 17/10818, 18 f.).

    Im Hinblick darauf, dass eine förderunschädliche Verwendung des Kapitals nach § 92a Abs. 1 EStG nur bis (bei) Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags möglich ist, erforderte dies bei Antragstellungen bis zum 31. Dezember 2013 vom Zulageberechtigten, seinen Verwendungsantrag spätestens am Tag des Beginns der Auszahlungsphase zu stellen (vgl. hierzu auch BTDrucks 17/10818, 20).

  • BFH, 12.02.2020 - X R 28/18

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten

    Soweit der Kläger das Altersvorsorgekapital zur Ablösung des Darlehens I eingesetzt habe, sei von einer wohnungswirtschaftlichen Verwendung gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes (AltvVerbG) vom 24.06.2013 --BGBl I 2013, 1667-- (EStG n.F.) auszugehen.

    a) Ob eine wohnungswirtschaftliche Verwendung vorlag, ist --abweichend von der Auffassung des FG und der Beteiligten-- nach Maßgabe der durch das AltvVerbG vom 24.06.2013 (BGBl I 2013, 1667) eingeführten Rechtslage zu bestimmen.

  • BFH, 23.05.2016 - X R 54/13

    Bis zum 31. Dezember 2013 keine förderunschädliche Verwendung von

    Während des Revisionsverfahrens trat am 1. Januar 2014 die Neufassung des § 92a Abs. 1 EStG durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz vom 24. Juni 2013 (BGBl I 2013, 1667) in Kraft (im Folgenden: EStG n.F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 12 S 620/20

    Abzugsfähigkeit von Schuldverpflichtungen aus einer Immobilie im Rahmen der

    Dieser Sichtweise steht nicht entgegen, dass Beiträge zur sog. Riester-Rente (vgl. § 10a EStG i.V.m. §§ 79 ff. EStG) als nach § 93 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII absetzbar angesehen werden (vgl. etwa Kunkel/Kepert in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 93 Rn. 22; Krome in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 93 SGB VIII Rn. 37.1 ; OVG Saarland, Beschluss vom 25.11.2020 - 2 A 344/19 -, juris Rn. 12), was auch im Fall des Klägers von dem Beklagten zugrunde gelegt worden ist, geförderte Altersvorsorge wiederum förderunschädlich für die Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung bzw. zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwendet werden kann (vgl. insb. § 82 und § 92a EStG i.d.F. des Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge vom 24.06.2013, BGBl. I 1667 mit nachfolgenden Änderungen).
  • BFH, 16.02.2022 - X R 26/20

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Unmittelbare Verwendung des geförderten

    Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz vom 24.06.2013 (BGBl I 2013, 1667) hat der Gesetzgeber diese Tilgungsmöglichkeit auf den Zeitraum der Ansparphase bis zum Beginn der Auszahlungsphase erweitert.
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.12.2017 - 10 K 10145/14

    Anspruch auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages gemäß § 92a EStG

    Ferner wird in der entsprechenden Gesetzesbegründung ausgeführt, dass die Gesetzesänderung dazu dient, eine jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohnungseigentum in der Ansparphase zu ermöglichen (BT-Drucksache 17/12219 S. 2).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 10 K 14130/11

    Entnahme des Altersvorsorgevermögens zur Sondertilgung einer

    In Kenntnis der im BMF-Schreiben vom 31. März 2010, BStBl I 2010, 270, Tz. 209 festgehaltenen Verwaltungsauffassung habe der Gesetzgeber die Änderung des § 92a EStG durch das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz - AltvVerbG - vom 24. Juni 2013 (BGBl. 2013, 1667) nicht zur Normierung einer von der Verwaltungsauffassung abweichenden Klarstellung genutzt.
  • FG Niedersachsen, 25.04.2023 - 1 K 259/21

    50%-Grenze; abgekürzte Leibrente; Berufsunfähigkeitsrente;

    Der Anbieter habe bis zum 31. Dezember 2016 die Möglichkeit gehabt, das vorhandene Zertifikat zu erneuern/anzupassen (Anpassung hinsichtlich der Kostenregelung, vgl. § 2a AltZertG in der am 1. Juli 2013 geltenden Fassung durch Art. 2 des AltersvorsorgeverbesserungGesetzes vom 24. Juni 2013, BGBl I 2013, 1667).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 15 K 10223/18

    Festsetzung des Rückzahlungsbetrags gegenüber dem Zulageberechtigten in den

    Mit dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge [Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz-AltvVerbG, BGBl. I 2013, 1667] wurde die Möglichkeit zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung zur Tilgung eines für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung aufgenommenen Darlehens bereits während der Ansparphase, also bis zum Beginn der Auszahlungsphase, eingeführt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 10 K 14131/11

    Entnahme des Altersvorsorgevermögens zur Sondertilgung einer

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