08.11.2010

Bundestag - Drucksache 17/3628

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 538   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,90378
BGBl. I 2011 S. 538 (https://dejure.org/2011,90378)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 07.04.2011, Seite 538
  • Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)
  • vom 05.04.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (9)

  • 04.11.2010   BT   Anlegerschutz (in: Sitzungswoche vom 10. bis 12. November 2010)
  • 09.11.2010   BT   Umfangreiche Neuregelungen für Immobilienfonds geplant
  • 10.11.2010   BT   Fraktionen wollen Anleger besser schützen
  • 23.11.2010   BT   Öffentliche Anhörung zum Anlegerschutzgesetz
  • 01.12.2010   BT   Bundesregierung will Grauen Kapitalmarkt stärker regulieren
  • 01.12.2010   BT   Finanzwirtschaft verlangt Änderungen für offene Immobilienfonds
  • 01.12.2010   BT   Experten raten zu Änderungen am Anlegerschutzgesetz
  • 15.12.2010   BT   Koalition will Anlegerschutzgesetz noch verändern
  • 09.02.2011   BT   Opposition beklagt "bürokratisches Monster" beim Anlegerschutz
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 25.07.2018 - 6 A 673/15

    Behördeninterne Datenbank

    Die Finanzkrise habe gezeigt, dass das Vertrauen in die Finanzmärkte erschüttert und die Notwendigkeit weiterer substantieller Verbesserungen des Aufsichtsrechts sichtbar geworden seien (BR-Drs. 584/10, S. 19).

    Der Zweck des § 87 WpHG, die Einhaltung der gesetzlichen Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes im Rahmen der Anlageberatung sicherzustellen und ein einheitliches Mindestniveau der an die Mitarbeiter gestellten Anforderungen vorzugeben, um den Anlegerschutz zu verstärken (BR-Drs. 584/10, S. 19), ist legitim.

    Integre, effiziente und transparente Kapitalmärkte sind nach Auffassung des Gesetzgebers die entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Finanzdienstleistungsindustrie ihrer dienenden Funktion gegenüber der Volkwirtschaft als Ganzes nachkommen kann (BT-Drs. 17/3628, S. 1).

    Gerade die Registrierung der Vertriebsbeauftragten sollte dazu dienen, bei der Häufung von Beschwerden in einzelnen Bereichen, diese nach oben verfolgen zu können (so die Beratungen des Finanzausschusses BT-Dr. 17/4739, S. 10).

  • VGH Hessen, 15.12.2011 - 6 B 1926/11

    Rechtswegzuständigkeit bei Informationsbegehren

    Eine solche Sonderzuweisung enthält § 48 Abs. 4 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 5. April 2011, BGBl. I S. 538, - WpÜG -).
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