27.06.2017
Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag
Nachrichten zur Drucksache
- 02.03.2017 BT Richter muss Fixierung genehmigen
- 22.03.2017 BT Zwang in Kinder- und Jugendheimen
Gesetzgebung
BGBl. I 2017 S. 2424 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 21.07.2017, Seite 2424
- Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
- vom 17.07.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
Meldungen
- taz.de
Gesetz zum Freiheitsentzug Jugendlicher: Als Kind ans Bett gefesselt [08.03.2017]
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 02.03.2017 BT Richter muss Fixierung genehmigen
- 22.03.2017 BT Zwang in Kinder- und Jugendheimen
- 24.06.2017 BT Beratung über Regelung zu freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 28.01.2019 - 12 UF 12/19
Genehmigungserfordernis bei Fixierungsmaßnahme
Dient die konkrete Maßnahme ausschließlich anderen Zwecken wie etwa therapeutischen oder medizinischen Zwecken, die als Nebenwirkung möglicherweise die Bewegungsfreiheit einschränken, unterliegt die Entscheidung der Eltern über ihren Einsatz nicht dem Vorbehalt der richterlichen Genehmigung (vgl. BT-Drucksache 18/11278, Seite 17). - OLG München, 14.01.2019 - 12 UF 1397/18
Kein Genehmigungserfordernis für einen Beckengurt
Dient die konkrete Maßnahme ausschließlich anderen Zwecken wie etwa therapeutischen oder medizinischen Zwecken, die als Nebenwirkung möglicherweise die Bewegungsfreiheit einschränken, unterliegt die Entscheidung der Eltern über ihren Einsatz nicht dem Vorbehalt der richterlichen Genehmigung (vgl. BT-Drucksache 18/11278, Seite 17).