16.05.2017

Bundestag - Drucksache 18/12358

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 2730   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26449
BGBl. I 2017 S. 2730 (https://dejure.org/2017,26449)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 28.07.2017, Seite 2730
  • Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung
  • vom 18.07.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (9)

  • 17.05.2017   BT   Ausschluss von Parteienfinanzierung
  • 18.05.2017   BT   Ausschluss von Parteienfinanzierung
  • 18.05.2017   BT   Vier Gesetzentwürfe zur Reform der Parteien­finanzierung erörtert
  • 30.05.2017   BT   Ausschluss von Parteienfinanzierung
  • 19.06.2017   BT   Vier Gesetzentwürfe zur Reform der Parteien­finanzierung erörtert
  • 21.06.2017   BT   Ausschluss von Parteienfinanzierung
  • 27.06.2017   BR   Parteienfinanzierung - Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Finanzierung
  • 29.07.2017   BR   Parteienfinanzierung - Kein Steuergeld für verfassungsfeindliche Parteien
  • 22.12.2017   BT   Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2017
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 10 CN 1.17

    Gemeinderatsfraktion der NPD darf nicht von Fraktionszuwendungen ausgeschlossen

    Art. 21 Abs. 3 GG n.F. ermächtigt nur zum bundesgesetzlichen Ausschluss von der Parteienfinanzierung im Sinne des Parteiengesetzes (vgl. Art. 21 Abs. 5 GG n.F. und die Begründung des Entwurfs der Änderung des Art. 21 GG vom 16. Mai 2017, BT-Drs. 18/12357 S. 4 unter II. sowie BT-Drs. 18/12358 S. 6 ff. zum Entwurf der Änderung bundesgesetzlicher Regelungen).
  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

    Für solche, vom Gesetzgeber als verfassungsfeindlich bezeichnete Parteien (vgl. BT-Drs. 18/12357 S. 2, 4 und 6 sowie BT-Drs. 18/12358) kommt gemäß Art. 21 Abs. 3 GG in der seit dem 20. Juli 2017 geltenden Fassung (BGBl. I S. 2346) als Sanktionsmöglichkeit der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung in Betracht.
  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

    Für solche, vom Gesetzgeber als verfassungsfeindlich bezeichnete Parteien (vgl. BT-Drs. 18/12357 S. 2, 4 und 6 sowie BT-Drs. 18/12358) kommt gemäß Art. 21 Abs. 3 GG in der seit dem 20. Juli 2017 geltenden Fassung (BGBl. I S. 2346) als Sanktionsmöglichkeit der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung in Betracht.
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