28.06.2017
Bundestag - Drucksache 18/12964
Bericht, Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag
Gesetzgebung
BGBl. I 2017 S. 3532 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 12.10.2017, Seite 3532
- Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
- vom 30.09.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Stellungnahmen, Anhörung)
Meldungen (3)
- Burhoff online Blog
(Unfall)Gaffen und Autorennen - beides wird teuer
- beck-blog
Einzelraser im Kraftfahrzeugrennen? Der neue § 315d StGB [20.06.2017]
- haufe.de
Straftatbestand für Teilnahme an illegalen Autorennen gefordert
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)
- 23.09.2016 BR Raser-Szene bekämpfen - Höhere Strafen für illegale Autorennen
- 04.11.2016 BT Illegale Straßenrennen als Straftat
- 19.06.2017 BT Anhörung zur Strafbarkeit illegaler Straßenrennen
- 22.06.2017 BT Experten bedingt einig gegen Raser
- 24.06.2017 BT Illegale Straßenrennen sollen künftig als Straftat geahndet werden
- 27.06.2017 BT Auch Einzelrennen sollen Straftat werden
- 13.10.2017 BR Bekämpfung der Raserszene - Bundesrat billigt härtere Strafen für illegale Autorrennen
- 13.10.2017 BR Bekämpfung der Raserszene - Bundesrat billigt härtere Strafen für illegale Autorrennen
Literatur (7)
- zjs-online.com
Verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB im Lichte des Allgemeinen Teils (Prof. Dr. Sönke Gerhold und Saber Meglalu; ZJS 2018, 321)
- kripoz.de
Die Strafgesetzgebung zu "Einzelrasern" in § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB (Wiss. Mit. Felix Dahlke und Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland; KriPoZ 5/2017)
- kripoz.de
Lebensgefährliches Verhalten im Straßenverkehr (Prof. Dr. Jörg Eisele; KriPoZ 1/2018)
- kripoz.de
Lebensgefährliches Verhalten im Straßenverkehr - Was man aus den Raser-Fällen für eine lex ferenda zu Vorsatz und Fahrlässigkeit lernen kann - Kommentar zum Beitrag von Prof. Dr. Jörg Eisele (RiOLG Prof. Dr. Tonio Walter; KriPoZ 1/2018)
- fernuni-hagen.de
Wie würde man heute bei Geltung der neuen Raser-Vorschriften den Berliner Ku‘damm-Fall entscheiden? [06.07.2017]
- kripoz.de
Strafrechtliche Grenzziehung für Kraftfahrzeugrennen (Felix Dahlke und Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland; KriPoZ 2017, 35-42)
- anwaltverein.de
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Strafrecht und Verkehrsrecht zum Gesetzentwurf des Bundesrates für ein Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben
Dies lag jedoch schon angesichts der festgestellten Häufung von Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in Köln und anderswo (vgl. auch BT-Drucks. 18/10145) nahe. - LG Stade, 04.07.2018 - 132 Qs 88/18
Rennen, Alleinrennen, Begriff
Hingegen sollen bloße Geschwindigkeitsüberschreitungen - auch wenn sie erheblich sind - nicht von § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB umfasst sein (vgl. BT-Drs. 18/12964, S. 6;… Burmann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, § 315d, Rn. 9 - beck-online).Strafbar soll sein, wer "objektiv und subjektiv ein Kraftfahrzeugrennen nachstellt" (vgl. BT-Drs. 18/12936, S. 2).
- OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18
Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Strafurteils wegen eines groben …
Ungeachtet dessen ist aber jedenfalls ein Verstoß gegen den deutschen Ordre Public schon deswegen nicht anzunehmen, als der deutsche Gesetzgeber gerade aktuell mit Verabschiedung des 56. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr und Schaffung von § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB auf die Fälle reagieren wollte, in denen nur ein einziges Fahrzeug objektiv und subjektiv ein Kraftfahrzeugrennen nachstellt (vgl. BT-Drucksache 18/12964, S. 5); in subjektiver Hinsicht ist eine rücksichtslose Fortbewegung erforderlich, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (…Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage, § 315d StGB, Rn. 9;… Weiland in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 315d StGB, juris Rn. 50).Die Ahndung des "Rasens" als bloße Ordnungswidrigkeit erschien nicht mehr ausreichend (…vgl. Fischer, StGB, 65. Auflage, § 315d Rn. 4, 11), auch wenn eine bloße Geschwindigkeitsüberschreitung, sei sie auch erheblich, nicht von der Strafbarkeit umfasst werden soll (BT-Drucksache 18/12964, S. 6).
- VGH Bayern, 18.10.2017 - 11 ZB 17.1301
Anordnung eines Parkverbots
Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (StVO, BGBl I S. 1635), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2017 (BGBl I S. 3532), ist die Straßenverkehrsbehörde ermächtigt, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs zu beschränken oder zu verbieten. - VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 ZB 17.1920
Verkehrsunterricht, Verkehrsvorschrift, Berufungszulassungsverfahren, Vorladung, …
Nach § 48 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (StVO, BGBl I S. 367), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2017 (BGBl I S. 3532), ist derjenige, der Verkehrsvorschriften nicht beachtet, auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.