22.09.2014

Bundestag - Drucksache 18/2581

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2014 S. 1922   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,62658
BGBl. I 2014 S. 1922 (https://dejure.org/2014,62658)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 08.12.2014, Seite 1922
  • Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften
  • vom 02.12.2014

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (15)

  • 15.09.2014   BT   Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (in: Elterngeld Plus, Kitas, Gruppenverfahren)
  • 23.09.2014   BT   Änderung des Freizügigkeitsgesetzes
  • 06.10.2014   BT   Anhörung zum Freizügigkeitsgesetz
  • 10.10.2014   BR   Missbrauch der Freizügigkeit in der EU verhindern - Missbrauch des Freizügigkeitsrecht in der EU eindämmen
  • 13.10.2014   BT   Anhörung zu EU-Freizügigkeitrecht
  • 13.10.2014   BT   Streit um Vorgehen gegen Freizügigkeitsmissbrauch
  • 28.10.2014   BT   Freizügigkeitsgesetz/EU (in: Mauerfall, Elterngeld Plus, Hinweisgeber, Raumfahrt)
  • 30.10.2014   BT   "Den Missbrauch der EU-Freizügigkeit verhindern"
  • 04.11.2014   BT   Disput um Entlastung bestimmter Kommunen
  • 05.11.2014   BT   Änderung des Freizügigkeitsgesetzes
  • 06.11.2014   BT   Bundestag ändert Freizügigkeitsgesetz
  • 07.11.2014   BT   Gesetz gegen Missbrauch der EU-Freizügigkeit verabschiedet (in: Bundestagsbeschlüsse am 6. und 7. November )
  • 28.11.2014   BR   Missbrauch des Freizügigkeitsrechts in der EU eindämmen - Missbrauch des Freizügigkeitsrechts in der EU eindämmen
  • 28.11.2014   BR   Missbrauch des Freizügigkeitsrechts in der EU eindämmen - Missbrauch des Freizügigkeitsrechts in der EU eindämmen
  • 28.11.2014 BReg Zuwanderung aus der EU - Bund hilft Kommunen
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Diese Regelung hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich (mW ab dem 9.12.2014, BGBl I 1922) ins FreizügG/EU übernommen.

    Unter 2.a) ist bereits dargelegt worden, dass die Freizügigkeitsberechtigung zum Zwecke der Arbeitsuche nach dem Ablauf von sechs Monaten gemäß § 2 Abs. 1a FreizügG/EU idF des Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften vom 2.12.2014 (BGBl I 1922) endet, wenn nicht weiterhin eine begründete Aussicht auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besteht.

    Diese Begrenzung der Freizügigkeitsberechtigung zur Arbeitsuche dient nach den Gesetzesmaterialien der Umsetzung von Unionsrecht in seiner Auslegung durch den EuGH, der entschieden habe, dass die Mitgliedstaaten berechtigt seien, das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche auf einen angemessenen Zeitraum zu begrenzen, wobei der EuGH von einem Zeitraum von sechs Monaten ausgegangen sei (BT-Drucks 18/2581 S 15 zu Art. 1 Nr. 1 Buchst b; vgl dazu bereits BSG vom 30.1.2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 34, RdNr 29) .

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht

    In § 2 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern in der Fassung vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I, S. 1922) (im Folgenden: FreizügG) heißt es:.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18

    SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?

    § 2 FreizügG/EU in der Fassung vom 02.12.2014 (BGBl. I S. 1922) (1) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes.

    § 3 FreizügG/EU in der Fassung vom 02.12.2014 (BGBl. I S. 1922) (1) Familienangehörige der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 genannten Unionsbürger haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.

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