12.11.2014

Bundestag - Drucksache 18/3160

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (federführend), Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2014 S. 2439   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,62593
BGBl. I 2014 S. 2439 (https://dejure.org/2014,62593)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 31.12.2014, Seite 2439
  • Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
  • vom 23.12.2014

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 07.11.2014   BR   Verbesserungen für Asylsuchende - Verbesserungen für Asylsuchende
  • 28.11.2014   BT   Rechtsstellung von Asylsuchenden (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 05.12.2014   BT   Rechtsstellung asylsuchender Ausländer (in: Bundestagsbeschlüsse vom 3. bis 5. Dezember)
  • 19.12.2014   BR   Verbesserungen für Asylsuchende - Verbesserungen für Asylsuchende
  • 19.12.2014   BR   Verbesserungen für Asylsuchende - Verbesserungen für Asylsuchende
  • 02.01.2015 BReg Asyl- und Flüchtlingspolitik - Erleichterungen für Asylbewerber
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 33/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Ausländer unterliegen demgegenüber der Passpflicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ( idF , die es für den streitbefangenen Zeitraum zuletzt erhalten hat durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern vom 23.12.2014, BGBl I 2439) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - 2 O 1/15

    Änderung einer Wohnsitzauflage

    Die in der Klageschrift ebenfalls genannte Aufhebung der räumlichen Beschränkung dürfte bei sachgerechter Würdigung nicht mehr Klagegegenstand sein, denn die räumliche Beschränkung des Aufenthalts der Kläger auf das Bundesland Sachsen-Anhalt ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern vom 23.12.2014 (BGBl. I S. 2439) zum 01.01.2015 kraft Gesetzes erloschen (vgl. BT-Drs. 18/3144, S. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20

    Begründeter Eilantrag auf Änderung der in der Duldung vermerkten Wohnsitzauflage

    Diese zum 1. Januar 2015 durch Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern vom 23.12.2014 (BGBl I S. 2439) eingeführte Vorschrift ordnet für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist, kraft Gesetzes eine Wohnsitzauflage an(BT-Drs. 18/3144, S. 10, 13), die mit Eintritt der tatbestandlichen Voraussetzungen des Satz 1 automatisch gilt und den Ausländer nach Satz 2 an den Wohnort bindet, an dem er zum Zeitpunkt der Aussetzung der Abschiebung gewohnt hat, sofern nichts Anderes angeordnet ist.
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