29.09.2015

Bundestag - Drucksache 18/6185

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2015 S. 1722   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,51337
BGBl. I 2015 S. 1722 (https://dejure.org/2015,51337)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 23.10.2015, Seite 1722
  • Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
  • vom 20.10.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

Literatur (3)

  • nomos.de PDF

    Beamte als Verwaltungsrichter auf Zeit (PräsVG Dr. Joachim Kronisch; NJ 2017, 231-234)

  • jurop.org

    Neues Baurecht durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - Was regelt § 246 BauGB n.F.?

  • jurop.org

    Neue Regelungen zur bauplanungsrechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden - Anmerkungen zum Gesetzesentwurf vom 29.09.2015

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (18)

  • 25.09.2015   BT   Flüchtlingspolitik (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 28.09.2015   BT   Beratung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise
  • 30.09.2015   BT   Neuregelungen im Asylrecht vorgelegt
  • 01.10.2015   BT   Kontroverse Debatte über Asylverfahren
  • 01.10.2015 BReg Bundestag berät über Gesetzespaket - Asylverfahren ändern und beschleunigen
  • 02.10.2015 BReg Flucht und Asyl: Geltende Regeln akzeptieren
  • 05.10.2015   BT   Anhörung zu Neuregelungen im Asylrecht
  • 07.10.2015   BT   Asylrecht (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 08.10.2015   BT   Votum über Gesetzespaket zur Hilfe für Flüchtlinge
  • 12.10.2015   BT   Asylverfahren unter der Lupe
  • 12.10.2015   BT   Experten befürworten schnellere Asylverfahren
  • 14.10.2015   BT   Grünes Licht für Asyl-Reformpaket
  • 15.10.2015   BT   Maßnahmenpaket gegen Flüchtlingskrise gebilligt
  • 16.10.2015   BT   Asylrecht (in: Bundestagsbeschlüsse vom 14. bis 16. Oktober)
  • 16.10.2015   BR   Beschleunigung der Asylverfahren - Bundesrat stimmt Asylpaket zu
  • 16.10.2015   BR   Beschleunigung der Asylverfahren - Bundesrat stimmt Asylpaket zu
  • 26.10.2015 BReg Gesetzespaket in Kraft getreten - Effektive Verfahren, frühe Integration
  • 21.12.2015   BT   Wichtige Beschlüsse des Jahres 2015
 
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Wird zitiert von ... (385)

  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

    Der Gesetzgeber wollte ausdrücklich eine Einschränkung des nach § 3 AsylbLG grundsätzlich zustehenden Leistungsanspruchs normieren (vgl BT-Drucks 13/10155 S 5) und ist davon im Übrigen ausweislich der in den Neufassungen des AsylbLG nach der Entscheidung des BVerfG erweiterten Tatbestandsvarianten des § 1a AsylbLG (vgl § 1a AsylbLG in der Fassung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20.10.2015 <BGBl I 1722> sowie in der Fassung des Integrationsgesetzes vom 31.7.2016 <BGBl I 1939>) auch zwischenzeitlich nicht abgerückt.
  • OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16

    Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg darf vorerst weiter gebaut und betrieben

    Hierbei handele es sich nach der Begründung zu dem Entwurf der Bundesregierung, wonach eine Befreiung auch dann möglich sein solle, "wenn die Grundzüge der Planung berührt werden" (vgl. BT-Drs. 18/6185, S. 54), auch um eine bewusste Abweichung von der allgemeinen Befreiungsvorschrift.

    Bei der Aufnahmeeinrichtung handelt es sich um eine mobile Unterkunft, worunter nach der Gesetzesbegründung zu § 246 Abs. 12 BauGB Behelfsunterkünfte, wie insbesondere Wohncontainer und Zelte, zu verstehen sind (siehe BT-Drs. 18/6185 S. 54).

    Dies zeigt § 246 Abs. 13 Satz 2 BauGB, der über eine entsprechende Anwendung von § 35 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 1 BauGB eine Rückbauverpflichtung statuiert, die insbesondere durchgeführte Infrastrukturmaßnahmen bei der Errichtung von mobilen Unterkünfte erfasst (siehe BT-Drs. 18/6185 S. 55; Battis/ Mitschang/Reidt, a.a.O., 1635).

    Dies beruht nicht auf einem Versehen des Gesetzgebers, sondern auf seinem ausdrücklichen Willen, weil eine Befreiung nach § 246 Abs. 12 BauGB auch dann möglich sein soll, "wenn die Grundzüge der Planung berührt werden." (siehe BT-Drs. 18/6185 S. 54).

    Soweit sich in dem für die Flüchtlingseinrichtung zeitlich befristeten Nutzungszeitraum ergibt, dass eine langfristige Nutzung erforderlich ist, wäre eine nachhaltige Bauleitplanung erforderlich (so die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 18/6185 S. 54).

    Denn mit der Einfügung der Absätze 11 bis 17 in § 246 BauGB hat der Gesetzgeber gerade das Ziel verfolgt, zeitlich befristete Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben und Standards des Baugesetzbuchs zu ermöglichen, um befristet durch gezielte Erleichterungen dem akuten Bedarf an Flüchtlingsunterkünften Rechnung zu tragen (siehe BT-Drs. 18/6185 S. 1, 26).

    Diese Interessensbewertung hat sich der Gesetzgeber bei § 246 Abs. 12 BauGB zu Eigen gemacht (siehe BT-Drs. 18/6185 S. 54).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Dieses Prinzip liegt der aktuellen Norm ebenso wie den früheren Gesetzesfassungen des § 34a AsylG zugrunde (vgl. etwa § 34a AsylG in der Fassung des Integrationsgesetzes vom 31.07.2016 - BGBl I, S. 1939, des Asylbeschleunigungsgesetzes vom 20.10.2015 - BGBl I, S. 1722, des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28.08.2013 - BGBl. I S. 3474 oder des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007 - BGBl. I S. 1970 und 2008 I S. 992).
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