25.03.2020

Bundestag - Drucksache 19/18158

Bericht, Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 569   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5917
BGBl. I 2020 S. 569 (https://dejure.org/2020,5917)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 27.03.2020, Seite 569
  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
  • vom 27.03.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Meldungen (14)

  • beck-blog

    Coronapandemie: Die neuen Regelungen zur Miete

  • beck-blog

    "Corona-Gesetz": Regelungen für das Verbraucherdarlehensrecht

  • beck-blog

    Schutzlücke im Wohnungseigentumsrecht - noch ein Versäumnis des Gesetzgebers?

  • nwb-experten-blog.de

    Corona-Pandemie: Bundesgesetzgeber beschließt zivilrechtlichen Schutz von Verbrauchern und Kleinstunternehmen

  • nwb-experten-blog.de

    Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen im Insolvenzrecht beschlossen

  • haufe.de

    Verwalterbestellung und Wirtschaftsplan gelten wegen Corona-Krise ohne Beschluss fort

  • sozialberatung-kiel.de

    Änderungen im Zivilrecht zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie

  • esche.de

    Die Corona-Krise und ihre Auswirkung auf die Pflicht zur Mietzahlung

  • verschmelzungsbericht.de

    Virtuelle Hauptversammlungen in Zeiten von COVID-19

  • heuking.de

    COVID-19 und seine Auswirkungen auf Strafverfahren und Strafrecht

  • anwalt.de

    § 240 EGBGB n.F. leicht erklärt

  • anwalt.de

    Corona und Kreditpause - die Regelung des Art. 240 § 3 EGBGB

  • caspers-mock.de

    Leistungsverweigerung während Corona-Krise - Corona-Krise - Leistungsverweigerungsrecht zu Gunsten von Kleinstunternehmen

  • anwalt.de

    Notfallregelungen im Wohnungseigentümergesetz (WEG) aufgrund der COVID-19-Pandemie

Literatur (5)

  • HRR Strafrecht

    Auswirkungen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht während der Corona-Pandemie auf das Strafrecht

  • beck-blog

    Mietrecht und COVID-19: "Das kann ein sehr teurer Kredit beim Vermieter werden"

  • beck-blog

    Auch der Gesetzgeber kann sich irren - Kürzung der Miete bei Geschäftsräumen

  • beck-blog

    Corona und die Verfassungswidrigkeit der Kündigungsbeschränkung zu Lasten des Vermieters

  • zpoblog.de

    Kündigungssperre und Nachweis der Ursächlichkeit zwischen Corona-Epdemie und Mietausfall

 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BGH, 12.01.2022 - XII ZR 8/21

    Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

    a) Zwar wird in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum teilweise die Auffassung vertreten, der Gesetzgeber habe mit Einführung dieser Vorschrift durch Art. 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569) eine Sonderregelung getroffen, mit der die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Rechte und Pflichten von Mietvertragsparteien abschließend geregelt werden sollten (vgl. Jung BB 2021, 329, 331 f.; Klimesch/Walther ZMR 2020, 556, 557; LG München II Urteil vom 6. Oktober 2020 - 13 O 2044/20 - BeckRS 2020, 34263).

    Zum Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569) sah der Gesetzgeber die Gefahr, dass es aufgrund der umfangreichen behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus im März 2020 zu erheblichen Einkommensverlusten bei einer Vielzahl von Menschen kommt, wodurch diese bis zur Aufhebung der Maßnahmen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sein könnten, ihre laufenden Verbindlichkeiten zu begleichen.

  • LG München I, 25.01.2021 - 31 O 7743/20

    Gewerberaummietrecht und Corona-Pandemie: Mieter muß voll zahlen (hier: Hotel)

    Art. 240 § 2 Abs. 1 S. 1, S. 2 EGBGB (Gesetz vom 27.03.2020, BGBl. I S. 569; Inkrafttreten: 01.04.2020) schließt eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs aus, wenn diese allein darauf gestützt wird, dass der Mieter im Zeitraum 01.04.2020-30.06.2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht und der Zusammenhang glaubhaft gemacht wird.
  • OLG Frankfurt, 19.03.2021 - 2 U 143/20

    Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Mietzahlungspflicht

    Die gesetzliche Regelung in Art. 240 § 2 EGBGB (BGBl. 2020 I, S. 569 ff.) entfaltet keine Sperrwirkung, die eine Anwendbarkeit des Gewährleistungsrechts oder des Allgemeinen Schuldrechts auf den Fall der behördlichen Schließungen des Geschäftsbetriebs ausschlösse (so aber zunächst LG München I, Urteil vom 12.2.2021 - 31 O 11516/20, zit. nach juris; LG München II, Urteil vom 6.10.2020 - 13 O 2044/20, BeckRS 2020, 34263; LG München II, Urteil vom 22.9.2020 - 13 O 1657/20, ZMR 2021, 119 f.; Jung, BB 2021, 329 ff.; Freudenreich, IMR 2020, 460; auch Klimesch/Walther, ZMR 2020, 556 ff.).
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