16.09.2020

Bundestag - Drucksache 19/22634

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 2187   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31584
BGBl. I 2020 S. 2187 (https://dejure.org/2020,31584)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 22.10.2020, Seite 2187
  • Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG)
  • vom 16.10.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG)

Meldungen (6)

  • beck-blog

    WEMoG im BGBl. veröffentlicht

  • beck-blog

    Die WEG-Reform - Beispiele für wesentliche Änderungen

  • beck-blog

    WEMoG und § 556 III 3 BGB: Ist Eile geboten?

 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen

    Denn die für die Bestellung des Verwalters und den Abschluss des Vertrags mit ihm erforderliche Mehrheit ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Januar 2019 - V ZR 324/17, ZfIR 2019, 681 Rn. 8 und für Beschlüsse ab dem 1. Dezember 2020: § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1 WEG in der seitdem geltenden Fassung des Gesetzes vom 16. Oktober 2020, BGBl. I S. 2187 - fortan WEG nF).
  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Allerdings ist nach Erlass des Berufungsurteils die Ausübungsbefugnis durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I 2020, S. 2187), das gemäß Art. 18 Satz 1 WEMoG am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, in § 9a Abs. 2 WEG neu geregelt worden.
  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von

    aa) Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I 2020 S. 2187), das gemäß Art. 18 Satz 1 WEMoG am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, ist die Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft in § 9a Abs. 2 WEG neu geregelt worden.
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