02.12.1954

Bundestag - Drucksache II/1033

Mündlicher Bericht, Urheber: Vermittlungsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1955 S. 65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,4957
BGBl. I 1955 S. 65 (https://dejure.org/1955,4957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,4957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1955 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 25.02.1955, Seite 65
  • Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit
  • vom 22.02.1955

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (117)

  • VG Stuttgart, 23.07.2008 - 11 K 4247/07

    Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

    b) Entgegen der Ansicht des Klägervertreters folgt der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit auch nicht aus der Verordnung über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die in die deutsche Volksliste der Ukraine eingetragenen Personen vom 19.05.1943 (RGBl. I S. 321) i.V.m. § 1 Abs. 1 lit. f) des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit - StAngRegG - vom 22.02.1955 (BGBl. I S. 65).

    Nach dem schriftlichen Bericht des Innenausschusses des Bundestags zu § 7 des 1. StAReg (BT-Drucks. 2/849) soll die Gesetzesbestimmung "hinsichtlich des Begriffs eine wohlwollende, einschränkende Auslegung erfahren.

    In Rechtsprechung (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.04.1999 - 13 S 2710/98 -, NVwZ-RR 1999, 690 = StAZ 1999, 243; Juris, dort Nr. 4 a. E.; BVerwG, Urt. v. 12.05.1992 - 1 C 54/89 -, BVerwGE 90, 173 = NVwZ 1993, 273, Juris, dort Rz. 27 unter Verweis auf BT-Drs. 2/849 S. 4) und Literatur (Makarov/v. Mangoldt a.a.O. Rz. 9) ist geklärt, dass die Statusdeutscheneigenschaft auch nach einem durch § 7 StAngRegG eingetretenen Verlust durch (nachträgliche erneute) Aufnahme im Bundesgebiet wieder neu begründet wird.

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 72.78

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Nach § 27 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 (BGBl. I S. 65), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 1977 (BGBl. I S. 1101), ist für die Ausstellung der erstrebten Bescheinigung die Behörde örtlich zuständig, in deren Bereich der Kläger seinen dauernden Aufenthalt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2321/01

    Statusfeststellung - Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit - Stichtag

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber davon ausging, dass auch bei einem vor Inkrafttreten des Grundgesetzes beendeten Aufenthalt ein Erwerb des Status nach Art. 116 Abs. 1 GG möglich war, sind den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen (vgl. BT-Drs. 2/44, Anlage 1 S. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht