Gesetzgebung
   BGBl. I 1978 S. 878   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,5315
BGBl. I 1978 S. 878 (https://dejure.org/1978,5315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,5315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 30.06.1978, Seite 878
  • Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes
  • vom 27.06.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 149/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Auch der Vorschlag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes, in § 3 MHG eine Härteklausel einzufügen, wonach der Vermieter insoweit nicht zu einer Mieterhöhung wegen Modernisierung berechtigt sein solle, als die Mieterhöhung in einem erheblichen Mißverhältnis zu den für den Mieter zu erwartenden Vorteilen stehe (BT-Drucks. 8/1782 S. 6), fand keine Berücksichtigung.
  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

    Leistungen aus öffentlichen Haushalten sollten aber dem Mieter allgemein - und nicht nur im Geltungsbereich des Wohnungsmodernisierungsgesetzes - zugute kommen (BT-Drucks. 8/1861, S. 5, Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes, hier: Anrufung des Vermittlungsausschlusses durch den Bundesrat).
  • BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87

    Einschränkung der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle im öffentlich

    Eine solche betriebswirtschaftliche "Rentabilität" der energiesparenden Maßnahmen verlangt das Gesetz nicht, weil derartige Investitionen in der Regel nicht durch die Verminderung der Heizkosten gedeckt werden können und das Modernisierungsziel nicht in der Wertverbesserung, sondern in der aus wirtschafts- und energiepolitischen Gründen angestrebten Verringerung der Abhängigkeit von der künftigen Entwicklung der Energiepreise besteht (vgl. BT-Drucks. 8/1692, S. 8).

    Unter dieser Voraussetzung werden als (umlagefähige) Modernisierung grundsätzlich auch Maßnahmen der Energieeinsparung angesehen, die "den Gebrauchswert von Wohnungen nur wenig oder gar nicht erhöhen" (BT-Drucks. 8/1692, S. 9); vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluß vom 20. September 1984 - 9 ReMiet 6/83 - WM 1985, 17; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, Rdnr. III 780 m.weit.Nachw.; Pergande/Heix, a.a.O. § 11 Anm. 10.3 ; Bericht des Bundestagsausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 5. Mai 1978 (BT-Drucks. 8/1782, S. 6).

  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 35/81

    Familienkrankenhilfe; Krankenhilfe; Einkommensteuergesetz; Gesamteinkommen;

    Der Weihnachtsfreibetrag nach § 19 Abs. 3 EStG und der Arbeitnehmerfreibetrag nach § 19 Abs. 4 EStG (hier jeweils idF durch Art. 2 des Gesetzes vom 27. Juni 1978 -BGBl I 878-), die als "Tarif Vergünstigungen" bezeichnet werden (Klein/Flockermann/Kühr aaO § 19 RdNr 71 und 73), sind Steuervergünstigungen iS § 15 Satz 2 SGB IV. Mit dem Weihnachtsfreibetrag werden die besonderen Aufwendungen berücksichtigt, die der Arbeitnehmer im Hinblick auf das Weihnachtsfest hat.
  • KG, 15.09.1997 - 8 REMiet 6517/96

    Voraussetzungen für eine Mieterhöhung; Bezifferung des Ausgangsmietzinses und des

    Es heißt hierzu in der Begründung des Bundesrates zu seiner Anrufung des Vermittlungsausschusses (Bundestagsdrucksache 8/1861 S.1 ff, Seite 5):.
  • BFH, 02.08.1983 - VIII R 104/79

    Voraussetzung der erhöhten Absetzungen - Bauarbeit - Erhaltungsaufwand

    dd) Zu Unrecht meint das FA, erst durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes vom 27. Juni 1978 (BGBl I 1978, 878, BStBl I 1978, 290) und die Änderung von § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. q EStG 1978 sowie von § 82a EStDV 1978 sei die vom Kläger erstrebte Auslegung möglich geworden, weil die Vorschrift aufgrund der geänderten Fassung nicht mehr auf die einzelne Wohnung, sondern auf das ganze Gebäude abstelle (vgl. dazu auch Märkle, Die Steuern des Haus- und Wohnungseigentümers, 2. Aufl., 1982, S. 165).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 15.02.2006 - 4 C 334/05

    Neuabschluss eines Wohnraummietvertrages: Pflicht zur Angabe und Anrechnung von

    Denn Zweck der Anrechnungspflicht ist, dass den Wohnwert und die allgemeine Ausstattung der Wohnung verbessernde öffentliche Fördermittel ausschließlich den jeweiligen Mietern als Teil der Allgemeinheit zukommen sollen (vgl. LG Berlin, ZK 61, 299, 300 unter Hinweis auf die Begründungsmaterialien zu der ursprünglichen Regelung in § 2 Abs. 1 MHG; BT-Drucks. 8/1861 S. 5).
  • LG Berlin, 21.08.2003 - 61 S 31/03
    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass den Wohnwert und die allgemeine Ausstattung der Wohnung verbessernde öffentliche Fördergelder ausschließlich den jeweiligen Mietern als Teil der Allgemeinheit zu Gute kommen sollen (vgl. die Gesetzesmaterialien, BT-Drs. 8/1861, S. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht