Gesetzgebung
BGBl. I 1978 S. 878 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 30.06.1978, Seite 878
- Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes
- vom 27.06.1978
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 149/03
Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen
Auch der Vorschlag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes, in § 3 MHG eine Härteklausel einzufügen, wonach der Vermieter insoweit nicht zu einer Mieterhöhung wegen Modernisierung berechtigt sein solle, als die Mieterhöhung in einem erheblichen Mißverhältnis zu den für den Mieter zu erwartenden Vorteilen stehe (BT-Drucks. 8/1782 S. 6), fand keine Berücksichtigung. - BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96
Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von …
Leistungen aus öffentlichen Haushalten sollten aber dem Mieter allgemein - und nicht nur im Geltungsbereich des Wohnungsmodernisierungsgesetzes - zugute kommen (BT-Drucks. 8/1861, S. 5, Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes, hier: Anrufung des Vermittlungsausschlusses durch den Bundesrat). - BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
Einschränkung der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle im öffentlich …
Eine solche betriebswirtschaftliche "Rentabilität" der energiesparenden Maßnahmen verlangt das Gesetz nicht, weil derartige Investitionen in der Regel nicht durch die Verminderung der Heizkosten gedeckt werden können und das Modernisierungsziel nicht in der Wertverbesserung, sondern in der aus wirtschafts- und energiepolitischen Gründen angestrebten Verringerung der Abhängigkeit von der künftigen Entwicklung der Energiepreise besteht (vgl. BT-Drucks. 8/1692, S. 8).Unter dieser Voraussetzung werden als (umlagefähige) Modernisierung grundsätzlich auch Maßnahmen der Energieeinsparung angesehen, die "den Gebrauchswert von Wohnungen nur wenig oder gar nicht erhöhen" (BT-Drucks. 8/1692, S. 9); vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluß vom 20. September 1984 - 9 ReMiet 6/83 - WM 1985, 17; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, Rdnr. III 780 m.weit.Nachw.; Pergande/Heix, a.a.O. § 11 Anm. 10.3 ; Bericht des Bundestagsausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 5. Mai 1978 (BT-Drucks. 8/1782, S. 6).
- BSG, 26.10.1982 - 3 RK 35/81
Familienkrankenhilfe; Krankenhilfe; Einkommensteuergesetz; Gesamteinkommen; …
Der Weihnachtsfreibetrag nach § 19 Abs. 3 EStG und der Arbeitnehmerfreibetrag nach § 19 Abs. 4 EStG (hier jeweils idF durch Art. 2 des Gesetzes vom 27. Juni 1978 -BGBl I 878-), die als "Tarif Vergünstigungen" bezeichnet werden (…Klein/Flockermann/Kühr aaO § 19 RdNr 71 und 73), sind Steuervergünstigungen iS § 15 Satz 2 SGB IV. Mit dem Weihnachtsfreibetrag werden die besonderen Aufwendungen berücksichtigt, die der Arbeitnehmer im Hinblick auf das Weihnachtsfest hat. - KG, 15.09.1997 - 8 REMiet 6517/96
Voraussetzungen für eine Mieterhöhung; Bezifferung des Ausgangsmietzinses und des …
Es heißt hierzu in der Begründung des Bundesrates zu seiner Anrufung des Vermittlungsausschusses (Bundestagsdrucksache 8/1861 S.1 ff, Seite 5):. - BFH, 02.08.1983 - VIII R 104/79
Voraussetzung der erhöhten Absetzungen - Bauarbeit - Erhaltungsaufwand
dd) Zu Unrecht meint das FA, erst durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes vom 27. Juni 1978 (BGBl I 1978, 878, BStBl I 1978, 290) und die Änderung von § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. q EStG 1978 sowie von § 82a EStDV 1978 sei die vom Kläger erstrebte Auslegung möglich geworden, weil die Vorschrift aufgrund der geänderten Fassung nicht mehr auf die einzelne Wohnung, sondern auf das ganze Gebäude abstelle (…vgl. dazu auch Märkle, Die Steuern des Haus- und Wohnungseigentümers, 2. Aufl., 1982, S. 165). - AG Berlin-Lichtenberg, 15.02.2006 - 4 C 334/05
Neuabschluss eines Wohnraummietvertrages: Pflicht zur Angabe und Anrechnung von …
Denn Zweck der Anrechnungspflicht ist, dass den Wohnwert und die allgemeine Ausstattung der Wohnung verbessernde öffentliche Fördermittel ausschließlich den jeweiligen Mietern als Teil der Allgemeinheit zukommen sollen (vgl. LG Berlin, ZK 61, 299, 300 unter Hinweis auf die Begründungsmaterialien zu der ursprünglichen Regelung in § 2 Abs. 1 MHG; BT-Drucks. 8/1861 S. 5). - LG Berlin, 21.08.2003 - 61 S 31/03 Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass den Wohnwert und die allgemeine Ausstattung der Wohnung verbessernde öffentliche Fördergelder ausschließlich den jeweiligen Mietern als Teil der Allgemeinheit zu Gute kommen sollen (vgl. die Gesetzesmaterialien, BT-Drs. 8/1861, S. 5).