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   BGBl. I 1979 S. 803   

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BGBl. I 1979 S. 803 (https://dejure.org/1979,5022)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 30.06.1979, Seite 803
  • Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
  • vom 25.06.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 49.88

    Auslegung des Begriffs des marktüblichen Eintrittspreises in § 22 Abs. 2 S. 3

    Das Berufungsgericht hat die begehrte Referenzfilmförderung abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 Sätze 1 und 3 des Filmförderungsgesetzes - FFG - vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803) - in dieser Fassung ist das Gesetz hier anzuwenden - nicht erfüllt seien.

    Anders als die Verleiheinnahmen spiegeln sie den Publikumserfolg unbeeinflußt von der von Filmtheater zu Filmtheater unterschiedlichen Höhe der Eintrittspreise wider (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des FFG, BT-Drucks. 8/2108 S. 27).

  • BVerwG, 14.01.1986 - 7 B 233.85

    Rückforderung von Förderungsmitteln auf Grund vorzeitiger Vergabe der

    Eine Abweichung ist aber schon deshalb zu verneinen, weil die Entscheidungen verschiedene Rechtsvorschriften betreffen: Die Entscheidung des Berufungsgerichts befaßt sich mit § 30 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803), das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit § 7 Abs. 10 Satz 1 des - inzwischen außer Kraft getretenen - Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films vom 22. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1352).
  • VG Berlin, 19.06.1997 - 22 A 279.93

    Filmabgabepflicht von Videotheken; Zulässigkeit der Konkretisierung gesetzlicher

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