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   BGBl. I 1980 S. 1509   

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BGBl. I 1980 S. 1509 (https://dejure.org/1980,14548)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 27.08.1980, Seite 1509
  • Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
  • vom 20.08.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (26)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes

    § 9 a Abs. 1 Satz 1 BBesG wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 vom 20.08.1980 (BGBl I S. 1509) in das Bundesbesoldungsgesetz eingefügt und in seinem Inhalt durch Art. 1 Nr. 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28.05.1990 (BGBl I S. 967) nicht verändert.

    Mit § 9 a Abs. 1 Satz 1 BBesG wollte der Gesetzgeber den in § 324 BGB (a.F., heute § 326 BGB) und § 615 BGB enthaltenen Rechtsgedanken des Vorteilsausgleichs in das Dienstrecht übernehmen (vgl. Vorschlag des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980, BT-Drs. 8/3624, Anlage 2, S. 26).

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96

    Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung eines Beamten - Dienstunfähigkeit

    Gemäß § 9 a Abs. 1 Satz 1 BBesG, der durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 vom 20. August 1980 (BGBl I S. 1509) in das Bundesbesoldungsgesetz eingefügt und in seinem Inhalt durch Art. 1 Nr. 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990 (BGBl I S. 967) nicht verändert worden ist, kann ein anderes Einkommen auf die Besoldung angerechnet werden, wenn der Beamte, Richter oder Soldat Anspruch auf Besoldung für eine Zeit hat, in der er nicht zur Dienstleistung verpflichtet war, und wenn er infolge der unterbliebenen Dienstleistung für diesen Zeitraum das andere Einkommen erzielt hat.

    Sie hat den in §§ 324, 615 BGB enthaltenen Rechtsgedanken des Vorteilsausgleichs in das Dienstrecht übernommen (vgl. Vorschlag des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980, BTDrucks 8/3624, Anlage 2, S. 26 [Begründung zu § 9 a]).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    § 5 Abs. 4 Satz 3 BeamtVG wurde erst durch das Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 20. August 1980 (BGBl. I S. 1509) eingefügt.
  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 39.11

    Aufgabenbetrauung; Auslandsvertretung; Auslandszuschlag;

    Der Gesetzgeber wollte die Zulage aber nur auf solche Beamte ausdehnen, "die überwiegend Aufgaben wahrnehmen, die denjenigen der Polizeivollzugsbeamten in Bund und Ländern entsprechen und die dabei zur Anwendung unmittelbaren Zwangs einschließlich des Schusswaffengebrauchs befugt sind" (BTDrucks 8/3624 S. 21).
  • BVerfG, 22.04.1986 - 2 BvL 6/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage

    Durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 vom 20. August 1980 (BGBl. I S. 1509) ist § 38 Abs. 2 um den folgenden Satz 3 ergänzt worden:.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG i. V. m. § 80 BVerfGG vorgelegt mit der Frage, ob § 38 Abs. 2 BBesG i. d. F. des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173) mit Art. 33 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar sei, soweit aus dieser Regelung bis zum Inkrafttreten des Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 vom 20. August 1980 (BGBl. I S. 1509) am 1. September 1980 folge, daß bei einem wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Richter im Fall einer Wiedereinstellung nach Vollendung des 35. Lebensjahres bei der Feststellung der für die Bemessung seines Grundgehalts maßgeblichen Lebensaltersstufen die frühere Dienstzeit unberücksichtigt bleibt.

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 54.11

    Gewährung einer Polizeizulage für die Abordnung als Zollverbindungsbeamter an

    Der Gesetzgeber wollte die Zulage aber nur auf solche Beamte ausdehnen, "die überwiegend Aufgaben wahrnehmen, die denjenigen der Polizeivollzugsbeamten in Bund und Ländern entsprechen und die dabei zur Anwendung unmittelbaren Zwangs einschließlich des Schusswaffengebrauchs befugt sind" (BTDrucks 8/3624 S. 21).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 53.11

    Gewährung der Polizeizulage gegenüber Zollverbindungsbeamten an einer deutschen

    Der Gesetzgeber wollte die Zulage aber nur auf solche Beamte ausdehnen, "die überwiegend Aufgaben wahrnehmen, die denjenigen der Polizeivollzugsbeamten in Bund und Ländern entsprechen und die dabei zur Anwendung unmittelbaren Zwangs einschließlich des Schusswaffengebrauchs befugt sind" (BTDrucks 8/3624 S. 21).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 57.11

    Gewährung der Polizeizulage gegenüber Zollverbindungsbeamten an einer deutschen

    Der Gesetzgeber wollte die Zulage aber nur auf solche Beamte ausdehnen, "die überwiegend Aufgaben wahrnehmen, die denjenigen der Polizeivollzugsbeamten in Bund und Ländern entsprechen und die dabei zur Anwendung unmittelbaren Zwangs einschließlich des Schusswaffengebrauchs befugt sind" (BTDrucks 8/3624 S. 21).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 56.11

    Gewährung einer Polizeizulage für einen Zollamtsrat während der

    Der Gesetzgeber wollte die Zulage aber nur auf solche Beamte ausdehnen, "die überwiegend Aufgaben wahrnehmen, die denjenigen der Polizeivollzugsbeamten in Bund und Ländern entsprechen und die dabei zur Anwendung unmittelbaren Zwangs einschließlich des Schusswaffengebrauchs befugt sind" (BTDrucks 8/3624 S. 21).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 55.11

    Gewährung einer Polizeizulage für einen Zolloberamtsrat während der

    Der Gesetzgeber wollte die Zulage aber nur auf solche Beamte ausdehnen, "die überwiegend Aufgaben wahrnehmen, die denjenigen der Polizeivollzugsbeamten in Bund und Ländern entsprechen und die dabei zur Anwendung unmittelbaren Zwangs einschließlich des Schusswaffengebrauchs befugt sind" (BTDrucks 8/3624 S. 21).
  • VGH Bayern, 03.03.2011 - 14 B 10.361

    Polizeizulage; Zollverbindungsbeamter; Afghanistan; vollzugspolizeiliche Aufgaben

  • BVerwG, 11.10.1995 - 2 B 17.95

    Beamtenversorgung - Neues Beförderungsamt - Planstelle

  • BVerwG, 19.09.1989 - 2 C 80.86

    Beamtenversorgung - Versorgung aus letztem Amt - Versorgungsbezüge - Verletzung

  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81

    Hinausschiebung des für die Besoldung maßgeblichen Lebensalters eines Richters um

  • VG Potsdam, 08.10.2014 - 2 K 877/13

    Besoldung und Versorgung

  • BVerwG, 05.03.1986 - 2 B 3.86

    Berücksichtigung eines höheren Schwierigkeitsgrades eines wahrgenommenen

  • BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 68.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 06.09.1984 - 2 C 13.82

    Technikerzulage für Aufstiegsbeamte - Studium - Ingenieurschule - Fachhochschule

  • BVerwG, 21.12.1984 - 6 B 218.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 72.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 70.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 71.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 73.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1989 - 11 S 102/87

    Beamtenrecht: Technikerzulage

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 NDH M 13/94

    Berechnung des Verlustes von Dienstbezügen bei einem dem Dienst fernbleibenden

  • OVG Bremen, 26.08.1986 - DH-B 1/86
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