16.06.1983

Bundestag - Drucksache 10/171

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 1274   

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BGBl. I 1985 S. 1274 (https://dejure.org/1985,14963)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 16.07.1985, Seite 1274
  • Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren
  • vom 04.07.1985

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (74)

  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88

    Verwaltungsgericht - Erstinstanzielle Zuständigkeit - Abbau - Stillgelegte

    Der Beklagte und die Beigeladenen haben die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bestritten und vorgetragen, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sei gemäß Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 (BGBl. I S. 446, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 1985, BGBl. I S. 1274) - EntlG - erstinstanzlich zuständig.

    Das könnte dafür sprechen, allenfalls noch Streitigkeiten über den sicheren Einschluß der stillgelegten Anlage als von Streitigkeiten über die Stillegung mitumfaßt anzusehen, wie es der federführende Bundestagsausschuß in der Begründung des Gesetzentwurfs in der Ausschußfassung ausdrücklich hervorgehoben hat (BT-Drs. 10/3368, S. 8); immerhin ist der sichere Einschluß, auch wenn er nach § 7 Abs. 3 AtG ein gesondert genehmigungspflichtiges Vorhaben ist, in jedem Fall die erste erforderliche, zumindest vorläufige, Folgemaßnahme der endgültigen Stillegung.

    Die Vorschrift ist schon in dem vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 10/171) enthalten gewesen.

    Der federführende Rechtsausschuß des Bundestags hat in der Formulierung für die das Atomgesetz betreffenden Streitigkeiten lediglich den Begriff der "Änderung" von Anlagen im Sinne von §§ 7 und 9 a AtG ersetzt durch den Begriff der "Veränderung", und zwar "um die Vorschrift besser an den Wortlaut des § 7 Abs. 1 des Atomgesetzes anzupassen" (BT-Drs. 10/3368, S. 8).

    Der Verzicht auf das Adjektiv "wesentlich" beim Begriff der "Veränderung" war schon vom Bundesrat damit begründet worden, es solle "sichergestellt werden, daß auch solche Streitigkeiten ... einbezogen werden, in denen es darum geht, ob eine strittige Änderung genehmigungsbedürftig ist oder nicht" (BT-Drs. 10/171, S. 10).

    Daß Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG im Unterschied zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 AtG nicht von der Veränderung des Betriebs, sondern von Veränderung nur in bezug auf die Anlage spricht, begründet der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestags (BT-Drs. 10/3368, S. 8) wie folgt:.

    Er hat deshalb aus dem Katalog des Bundesrats vor allem Rechtsstreitigkeiten gestrichen, die "verhältnismäßig selten und ... auch in Zukunft nicht in größerer Zahl zu erwarten sind" (BT-Drs. 10/3368, S. 8).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    3 des Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren vom 4. Juli 1985 (BGBl. I S. 1274) stellt für das Inkrafttreten der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte nicht auf die Zustellung eines Widerspruchsbescheids, sondern auf die Bekanntgabe des (ursprünglichen) Verwaltungsakts ab.

    Die durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren - BeschleunigungsG - vom 4. Juli 1985 (BGBl. I S. 1274) als § 9 in Art. 2 des Entlastungsgesetzes - EntlG - eingefügte Regelung über die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für bestimmte Arten von Streitigkeiten - hier: Planfeststellungsverfahren für den Bau neuer Strecken von Straßenbahnen (Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 7 EntlG) - war für den vorliegenden Streitfall noch nicht anwendbar.

    Der Gesetzgeber hat diese Konsequenz der Übergangsregelung aber bewußt in Kauf genommen und hierfür Lösungswege aufgezeigt (vgl. BT-Drs. 10/3368, S. 9); zu einer grundsätzlich abweichenden Konzeption sah er sich dadurch indes nicht veranlaßt.

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Die Entscheidungen der Vorinstanzen sind entgegen der Annahme des Beklagten nicht bereits deshalb aufzuheben, weil die Voraussetzungen des Art. 2 § 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 (BGBl. I S. 446, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 1985, BGBl. I S. 1274) - EntlG - nicht vorgelegen hätten.
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Diese Vorschrift wurde mit dem Vierten Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 17. Dezember 1990 (BGBl I S. 2809) - 4. VwGOÄndG - in die Verwaltungsgerichtsordnung eingefügt und hat die zuvor geltende Bestimmung des Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 (BGBl I S. 446), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren vom 4. Juli 1985 (BGBl I S. 1274), abgelöst.
  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07

    Zustimmung zur Übertragung von Reststrommengenkontingenten

    Die Übertragung der erstinstanzlichen Zuständigkeit in diesen Verfahren sollte auf die Fälle beschränkt werden, in denen sie von der Zielsetzung des Gesetzes her notwendig ist (vgl. zum Vorstehenden die Empfehlung des Rechtsausschusses zum "Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren" vom 20. Mai 1985, BT-Drucks. 10/3368, Seiten 7 und 8, und die Begründung des Entwurfs zum 4. VwGOÄndG vom 27. April 1990, BT-Drucks. 11/7030, Seite 22).

    Als Folge hiervon sind die Verwaltungsgerichte in erster Instanz nicht nur für Rechtsstreitigkeiten bezüglich solcher Vorhaben zuständig, die im Katalog des § 48 Abs. 1 VwGO überhaupt nicht genannt sind (z.B. Wasserkraftwerke, vgl. BT-Drucks. 10/3368, Seite 8; Beförderung von Kernbrennstoffen nach § 4 AtG, vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, ESVGH 39, 139; Benutzungsgebühren, die nach § 21a bzw. § 21b AtG von Dritten für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3 AtG erhoben werden; vgl. von Oertzen, DÖV 1985, 749 [750]), oder die die einschränkenden Voraussetzungen einer Zuständigkeitsregelung in § 48 Abs. 1 VwGO nicht erfüllen (z.B. bei § 48 Abs. 1 Nr. 3 VwGO Feuerungsanlagen für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung von nicht mehr als dreihundert Megawatt), sondern auch für Verwaltungsstreitverfahren, die zwar einen Bezug zu den in § 48 Abs. 1 VwGO bezeichneten Merkmalen aufweisen, in denen aber diese für die Zuweisung der erstinstanzlichen Zuständigkeit an die Oberverwaltungsgerichte maßgeblichen Kriterien selbst nicht Gegenstand des Streits sind.

    Es sei zweckmäßig, dass ein Gericht für alle mit einem Vorhaben zusammenhängenden Fragen zuständig ist (BT-Drucks. 10/3368, Seite 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 D 96/11

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG für eine Klage betreffend eine

    vgl. BT-Drucks. 10/171.

    In diesem (S. 12) heißt es in der Begründung zum seinerzeit vorgeschlagenen § 48 Abs. 1 Nr. 12 VwGO, der später als Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 6 VGFGEntlG Gesetz wurde - vgl. Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren vom 4. Juli 1985 (BGBl. I S. 1274), dort Art. 1 Nr. 2 - und inhaltlich im Wesentlichen dem heutigen § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO entspricht:.

    vgl. BT-Drucks. 10/171, S. 6, und BT-Drucks. 10/3368, S. 6 f.

  • VGH Bayern, 19.05.2014 - 8 A 13.40057

    Luftverkehrsrecht: Erstinstanzliche Zuständigkeit für die Anfechtung der

    5 Nach der Begründung des Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungs- und finanzgerichtlicher Verfahren vom 4. Juli 1985 (BT-Drs. 10/171, S. 7 ff.), auf das diese Regelung zurückgeht, sollte bei Vorhaben von großer Tragweite (Großprojekten) die als überlang empfundene Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren durch eine Konzentration des Verfahrens auf nur eine Tatsacheninstanz verkürzt werden, um insbesondere die Planungstätigkeit der Behörden und die Investitionstätigkeit der Wirtschaft nicht zu erschweren.

    5 Nach der Begründung des Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungs- und finanzgerichtlicher Verfahren vom 4. Juli 1985 (BT-Drs. 10/171, S. 7 ff.), auf das diese Regelung zurückgeht, sollte bei Vorhaben von großer Tragweite (Großprojekten) die als überlang empfundene Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren durch eine Konzentration des Verfahrens auf nur eine Tatsacheninstanz verkürzt werden, um insbesondere die Planungstätigkeit der Behörden und die Investitionstätigkeit der Wirtschaft nicht zu erschweren.

    5 Nach der Begründung des Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungs- und finanzgerichtlicher Verfahren vom 4. Juli 1985 (BT-Drs. 10/171, S. 7 ff.), auf das diese Regelung zurückgeht, sollte bei Vorhaben von großer Tragweite (Großprojekten) die als überlang empfundene Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren durch eine Konzentration des Verfahrens auf nur eine Tatsacheninstanz verkürzt werden, um insbesondere die Planungstätigkeit der Behörden und die Investitionstätigkeit der Wirtschaft nicht zu erschweren.

  • VGH Bayern, 29.07.2008 - 22 A 08.40012

    Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug nicht über

    Die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für bestimmte technische Großvorhaben wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren vom 4. Juli 1985 (BGBl I S. 1274) begründet.

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs des Bundesrats (BT-Drs. 10/171, beabsichtigt war zunächst eine Änderung der VwGO) sollte die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte u.a. für technische Großvorhaben im Bereich der Abfallbeseitigung zur Verfahrensbeschleunigung erfolgen.

    Im Bericht und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags (BT-Drs. 10/3368) ist ausgeführt, der Ausschuss teile mehrheitlich die Auffassung des Bundesrates zur Zweckmäßigkeit der Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Großvorhaben.

  • BFH, 21.10.1985 - GrS 2/84

    Bestandskräftiger Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid hindert nicht

    Diese Entscheidung ist ohne mündliche Verhandlung zulässig (Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFH-EntlG - vom 8. Juli 1975, BGBl I 1975, 1861, BStBl II 1975, 932 i. d. F. des Gesetzes vom 4. Juli 1985, BGBl I 1985, 1274, BStBl I 1985, 496).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1993 - 5 S 1778/93

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG betreffend Planfeststellungsverfahren für

    Der Gesetzgeber wollte mit der Konzentration der verwaltungsgerichtlichen Verfahren in den in § 48 Abs. 1 Satz 1 VwGO genannten Fällen auf eine Tatsacheninstanz eine Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bewirken und - in erster Linie - die Verkürzung der Gesamtverfahrensdauer für die dort aufgeführten Großvorhaben erreichen (Kopp, VwGO, § 48 RdNr. 2; BT-Drucks. 10/171 - Begründung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Änderung des Entlastungsgesetzes, Deckblatt).

    Der Festlegung erstinstanzlicher Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe lag ausweislich der dem Gesetzentwurf des Bundesrates (durch den diese Regelung 1985 erstmals in das Entlastungsgesetz eingefügt wurde) beigefügten Begründung vor allem die Erwägung zugrunde, daß die Beschränkung auf eine verwaltungsgerichtliche Tatsacheninstanz die überlange gerichtliche Verfahrensdauer bei den erfaßten Großvorhaben, wodurch "weitere Planungen erschwert und Investitionen blockiert" (BT-Drucks. 10/171 S. 7 A I 1) würden, verkürzen sollte (vgl. BVerwG, Urt.v. 19.05.1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, 913/915).

  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 2.88

    Einkommen, Anrechnung von Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte

  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88

    Atomgesetz - Genehmigungsbehörde - Risikoermittlung - Teilgenehmigung -

  • BVerwG, 16.12.1988 - 7 C 93.86

    Vorverfahrenskosten - Erstattungsklage - Berufungsbeschränkung -

  • BFH, 22.10.1986 - IX R 178/85

    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich des Nachweises der Bevollmächtigung

  • VG Berlin, 06.01.2015 - 13 K 391.14

    Erstinstanzielle Zuständigkeit des OVG für Rechtstreit betreffend die Genehmigung

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 MN 4128/01

    Landesplanung; Letztentscheidung; letztes Wort; Bebauungsplan; Nachbargemeinde

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 35/93

    Lohnsteuerfreiheit - LPG - Ehemalige DDR - Arbeitslosengeld - Fiktive

  • BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89

    Zulässigkeit der Zuständigkeit für die Überprüfung einer bundesbahnrechtlichen

  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 CB 80.88

    Menschenrechte - Öffentliche Verhandlung - Atomrechtliches Genehmigungsverfahren

  • BFH, 06.11.1985 - II R 217/85

    Finanzgerichtsverfahren - Revision - Urteilsverkündung - Zustellung -

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 92/92

    Anspruch auf Altersübergangsgeld - Selbständige Tätigkeit - Beitrittsgebiet

  • BFH, 20.04.1988 - X S 13/87

    Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 01.12.1987 - 8 B 58.87

    Entlastung - Wiederkehrende Leistung - Berufung - Fremdenverkehrsabgabe -

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40043

    Zuständigkeit über Auswahlentscheidung bei Konzessionsvergabe für

  • VGH Bayern, 19.05.2014 - 8 A 13.40059

    Für einen Rechtsstreit, der die Genehmigung der Entgeltordnung nach § 19b Abs. 1

  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 8 A 13.40057

    Für einen Rechtsstreit, der die Genehmigung der Entgeltordnung nach § 19b Abs. 1

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2005 - 12 A 54.05

    Erteilung einer Berechtigung zum Betreten nicht allgemein zugänglicher und

  • VGH Bayern, 25.01.1988 - 5 B 87.03075
  • BFH, 07.10.1987 - X R 21/80

    Verwehrung der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/94
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 24.89

    Genehmigung zum Bau einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung

  • BFH, 15.12.1987 - VIII R 132/86

    Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision

  • BVerwG, 20.09.1991 - 3 C 36.88

    Gewährung rechtlichen Gehörs als Pflicht des Oberverwaltungsgerichts nach dem

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1990 - 9 S 1969/90

    Zur Besetzung des Prüfungsausschusses bei der 1. juristischen Staatsprüfung

  • BFH, 24.08.1987 - V S 10/86

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung - Vorliegen

  • VGH Bayern, 19.05.2014 - 8 A 13.40058

    Für einen Rechtsstreit, der die Genehmigung der Entgeltordnung nach § 19b Abs. 1

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1989 - 2 S 1351/87

    Rückwirkende Entwidmung von Anschlußleitungen und Kostenerstattung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1989 - 2 S 425/87

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde bei Abrechnungsfehler

  • BFH, 30.11.1987 - VIII B 7/87
  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 22 A 13.40000

    Immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur Lagerung auch gefährlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1990 - 9 S 1725/89

    Wiederherstellung des wissenschaftlichen Ansehens bei Meinungsstreit zwischen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1990 - 9 S 171/90

    Erste juristische Staatsprüfung - Prüfungsteilnahme trotz Kenntnis von

  • BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 104.88

    Zulässigkeit der Entlassung eines Beamten auf Widerruf vor Beendigung des

  • BFH, 23.08.1988 - IV R 52/88

    Unzulässigkeit einer Revision wegen nichtzulassung durch das Finanzgericht

  • BFH, 02.03.1988 - X B 101/87

    Vertretungszwang bezüglich der Einlegung einer Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof

  • BVerwG, 23.04.1987 - 1 C 1.87

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision - Anforderungen an die

  • OVG Sachsen, 11.08.2015 - 5 C 37/13

    Erstinstanzliche Zuständigkeit ; Flugbetrieb; Flughafen; Kostenübernahme;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1992 - 1 A 10049/91

    Zur Kostenerstattungspflicht für behördliche Gefahrenabwehrmaßnahmen

  • BFH, 06.12.1988 - III R 80/88

    Auslegung des Schriftsatzes eines Prozessbevollmächtigten als Revisionsschrift

  • BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 63.88

    Beschluss des Berufungsgerichts ohne mündliche Verhandlung - Verletzung des

  • BFH, 06.11.1987 - V B 129/87

    Vertretungsbefungnis von Steuerberatungsgesellschaften und

  • BFH, 29.04.1987 - I B 154/86

    Klageabweisung wegen fehlender Beschwer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1997 - 20 D 25/96
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1990 - 11 S 3413/88

    Unterhaltssicherung - keine Berücksichtigung des Einkommens der Ehefrau

  • BVerwG, 23.03.1990 - 5 ER 685.89

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.06.1989 - 7 B 77.89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 25.08.1988 - 7 B 125.88

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 06.06.1988 - 6 TH 2114/88

    Studiengebühr bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer im Falle eines

  • BFH, 25.09.1987 - V B 3/83

    Verfahrensmangel wegen Unterlassung der beantragten Beweiserhebungen

  • BFH, 21.05.1987 - V S 6/87

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg der

  • BFH, 08.04.1987 - V S 12/87
  • BFH, 08.10.1986 - I B 79/86

    Prozeßvollmacht als Prozeßvoraussetzung

  • BFH, 04.12.1985 - II B 67/85

    Möglichkeit der Durchführung von Prozeßhandlungen durch persönlich

  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 A 3360/89
  • VG Koblenz, 10.07.1989 - 7 L 63/89

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung einer atomrechtlichen

  • BFH, 02.09.1987 - I R 43/87

    Anforderungen bezüglich der Revision gegen ein Urteil eines Finanzgerichts

  • BFH, 12.08.1987 - II B 39/87
  • BFH, 19.11.1985 - II R 214/85
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.03.1988 - 19 L 288
  • VG Frankfurt/Main, 22.10.1985 - VI/3 E 2381/84

    Rückforderung irrtümlich gezahlter Anwaltshonorare durch Leistungsbescheid;

  • BFH, 23.04.1986 - I R 184/85
  • BFH, 04.12.1985 - II R 216/85
  • OVG Berlin, 30.01.1987 - 4 B 8.86
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