22.10.1992

Bundestag - Drucksache 12/3533

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 1407   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,23415
BGBl. I 1993 S. 1407 (https://dejure.org/1993,23415)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 07.08.1993, Seite 1407
  • Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988)
  • vom 02.08.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18

    Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes

    Das Tatbestandsmerkmal "Herrühren' soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch eine Kette von Verwertungshandlungen erfassen, bei denen der ursprüngliche Gegenstand durch einen anderen ersetzt wird, selbst wenn dessen Wert höher ist (BT-Drucks. 12/989, S. 27; 12/3533, S. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18).
  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate;

    Dazu gehören Buchgeld und solche Gegenstände, die erst durch eine Verwertung des vom Vortäter ursprünglich Erlangten als Surrogat erworben werden und daher nur mittelbar aus der Vortat stammen (BT-Drucks. 12/989 S. 27; 12/3533 S. 12; BGH, Urteil vom 27. Juli 2016 - 2 StR 451/15, NStZ 2017, 28, 29 mwN).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch die Wahl des weiten Begriffs des "Herrührens' eine für Geldwäsche typische Kette von Verwertungshandlungen erfasst werden, bei denen der ursprünglich bemakelte Gegenstand gegebenenfalls mehrfach durch einen anderen oder auch durch mehrere Surrogate ersetzt wird (BT-Drucks. 12/989, S. 27; 12/3533, S. 12).

    Maßgeblich ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, wonach Gegenstände als bemakelt anzusehen sind, wenn sie sich im Sinne eines Kausalzusammenhangs auf die Vortat zurückführen lassen (BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 1 StR 4/09, BGHSt 53, 205, 209; vom 26. November 2009 - 5 StR 91/09, NStZ-RR 2010, 109, 111) und nicht wesentlich auf der Leistung Dritter beruhen (BT-Drucks. 12/3533, S. 12).

  • BGH, 20.05.2015 - 1 StR 33/15

    Geldwäsche (Herrühren aus der Vortat: zu Teilen aus Straftaten hervorgegangenes

    Aus den Gesetzesmaterialien im Zuge der Einführung des § 261 StGB ist die Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten deutlich abzulesen, Vermögensgegenstände, die aus einer Vermischung von Mitteln aus legalen und illegalen Quellen entstanden sind, insgesamt als Gegenstände anzusehen, die aus einer Straftat herrühren (BT-Drucks. 12/3533 S. 12 re.Sp. mit dem dortigen Beispiel).
  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld;

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine Bestrafung nach dem Auffangtatbestand (vgl. BT-Drucks.12/3533 S. 13) des § 261 Abs. 2 StGB nur dann in Betracht kommt, wenn und soweit eine - etwa wegen Gefährdung der Sicherstellung des inkriminierten Gegenstandes (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. März 2005 - 2 Ws 66/04, NJW 2005, 1727, 1733) in Betracht kommende - Verurteilung gemäß § 261 Abs. 1 StGB nicht erfolgen kann.
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17

    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer

    Im Hinblick auf die konkurrenzrechtliche Beurteilung der durch den Angeklagten gegebenenfalls verwirklichten Tatbestandsvarianten ist zu beachten, dass der sogenannte "Isolierungstatbestand' des § 261 Abs. 2 StGB vom Gesetzgeber als Auffangtatbestand konzipiert wurde (vgl. BT-Drucks. 12/3533, S. 13).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 311/17

    Leichtfertige Geldwäsche (Beendigung; Begriff und vorsatznahe Auslegung)

    Aus der Geldwäschevortat rühren auch solche Gegenstände her, die erst durch eine Verwertung des vom Vortäter ursprünglich Erlangten als Surrogat erworben werden und daher nur mittelbar aus der Vortat stammen (vgl. BT-Drucks. 12/989 S. 27; 12/3533 S. 12; näher BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18, wistra 2019, 29 Rn. 28 mwN; Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, WM 2019, 107 Rn. 17 f.).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2008 - 3 Ss 100/08

    Straflosigkeit der Weiterleitung durch "Phishing" erlangter Geldbeträge ohne

    Zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes erforderlich ist eine konkrete Gefährdung der in der Vorschrift genannten staatlichen Maßnahmen (vgl. BT-Drucks. 12/3533 S. 11; BT-Drucks. 12/989 S. 27).
  • BGH, 27.07.2016 - 2 StR 451/15

    Geldwäsche (Begriff des Herrührens aus einer rechtswidrigen Tat: Surrogate;

    Aufgrund der Verwendung des Begriffs des Herrührens bei der Umschreibung möglicher Tatobjekte werden auch solche Vermögenswerte in den Kreis geldwäschetauglicher Gegenstände einbezogen, die erst durch eine Verwertung des vom Vortäter ursprünglich Erlangten als Surrogat erworben werden und daher nur mittelbar aus der Vortat stammen (vgl. BT-Drucks. 12/989 S. 27; BT-Drucks. 12/3533 S. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 3 Ws 108/04, NJW 2005, 767, 768 mwN).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 626/17

    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer

    Die rechtliche Würdigung, ein Angeklagter habe sich "einer Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 und 2 StGB strafbar gemacht', begegnet schon deshalb Bedenken, weil der sogenannte "Isolierungstatbestand' des § 261 Abs. 2 StGB vom Gesetzgeber als Auffangtatbestand konzipiert wurde (vgl. BT-Drucks. 12/3533, S. 13).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

    Das Fehlen der (schriftlichen; § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG in der durch das am 28. Februar 1994 in Kraft getretene Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988 vom 2. August 1993 - BGBl I 1407 - geänderten Fassung; vgl. dazu BTDrs 12/3533 S. 17; Joachimski aaO § 29 Rdn. 147) Erlaubnis gehört deshalb zum Tatbestand (Körner aaO. § 29 Rdn. 16, 783); die irrige Annahme einer Erlaubnis ist daher ein Tatbestandsirrtum (vgl. zum Irrtum im verwaltungsakzessorischen Nebenstrafrecht Steindorf in Festschrift für Salger, 1995, S. 167, 186).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10

    Übernahme der Vollstreckung rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen nach

  • VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876

    Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen gelegentlichen

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