19.01.2006

Bundestag - Drucksache 16/400

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 1619   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,42410
BGBl. I 2006 S. 1619 (https://dejure.org/2006,42410)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 20.07.2006, Seite 1619
  • Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
  • vom 15.07.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (G-SIG: 16019087)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 24.01.2006   BT   Bundesregierung: Abfallüberwachung vereinfachen

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2009 - 8 B 1549/09

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    a) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VwGO in der seit 1. Februar 2007 gültigen Fassung (aufgrund Art. 13 des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006, BGBl. I S. 1619) im ersten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die u.a. die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung von ortsfesten Anlagen betreffen, in denen ganz oder teilweise Abfälle im Sinne des § 41 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes - KrW-/AbfG - gelagert oder abgelagert werden.
  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 B 1.14

    Gebühr; Verwaltungsgebühr; Gebührenpflicht; Gebührentatbestand; Abfall;

    Die Beschwerde zeigt nicht auf, inwiefern die aufgrund von § 45 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes - KrW-/AbfG - (in der hier maßgebenden Fassung vom 15. Juli 2006, BGBl I S. 1619) erlassene Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen - NachwV - vom 20. Oktober 2006, BGBl I S. 2298) eine Sperrwirkung im Sinne von Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG für die hier streitige Gebührenfestsetzung entfalten sollte.

    Durch die Änderung von §§ 42 und 43 KrW-/AbfG durch das Gesetz vom 15. Juli 2006 (BGBl I S. 1619) hat sich an dieser Einschätzung nichts geändert.

    Eine solche Gesetzesauslegung widerspräche dem Sinn und Zweck des Gesetzes und war mit der Neufassung, die der Vereinfachung dienen, die die Möglichkeiten moderner Kommunikationstechniken im abfallrechtlichen Nachweisverfahren ausschöpfen und die Vorschriften an europäisches Recht anpassen sollte (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 16/400 S. 1 ff.; Stöhr, ZUR 2007, 77 ) auch nicht beabsichtigt.

  • VGH Bayern, 29.07.2008 - 22 A 08.40012

    Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug nicht über

    Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VwGO in der seit 1. Februar 2007 gültigen Fassung (aufgrund Art. 13 des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.7.2006, BGBl I S. 1619) entscheidet das Oberverwaltungsgericht bzw. der Verwaltungsgerichtshof im ersten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die u.a. Verfahren für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung von ortsfesten Anlagen betreffen, in denen ganz oder teilweise Abfälle i.S. des § 41 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gelagert oder abgelagert werden.

    Die Einstufung als gefährlich i.S. des § 41 KrW-/AbfG ergibt sich dabei aus § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) vom 10. Dezember 2001 (zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.7.2006, BGBl I S. 1619) und der Anlage zu § 2 Abs. 1 AVV (Abfallverzeichnis, Abfallschlüssel 170603 und 170605).

    Zuletzt wurde mit Art. 13 des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 (BGBl I S. 1619) in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VwGO die bisherige Verweisung auf "Abs. 1" des § 41 KrW-/AbfG gestrichen.

    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/400) handelte es sich um eine Folgeänderung zur Einführung des Begriffs "gefährliche Abfälle".

  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 B 2.14

    Bewertung der Prüfung einer übersandten Begleitscheine durch die zuständige

    Die Beschwerde zeigt nicht auf, inwiefern die aufgrund von § 45 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes - KrW-/AbfG - (in der hier maßgebenden Fassung vom 15. Juli 2006, BGBl I S. 1619) erlassene Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen - NachwV - vom 20. Oktober 2006, BGBl I S. 2298) eine Sperrwirkung im Sinne von Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG für die hier streitige Gebührenfestsetzung entfalten sollte.

    Durch die Änderung von §§ 42 und 43 KrW-/AbfG durch das Gesetz vom 15. Juli 2006 (BGBl I S. 1619) hat sich an dieser Einschätzung nichts geändert.

    Eine solche Gesetzesauslegung widerspräche dem Sinn und Zweck des Gesetzes und war mit der Neufassung, die der Vereinfachung dienen, die die Möglichkeiten moderner Kommunikationstechniken im abfallrechtlichen Nachweisverfahren ausschöpfen und die Vorschriften an europäisches Recht anpassen sollte (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 16/400 S. 1 ff.; Stöhr, ZUR 2007, 77 ) auch nicht beabsichtigt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - 1 LB 38/08

    Abfall; Abfallentsorgungsanlage; Auditierung; Beschwer; Betreiberpflicht;

    Zwar ist die Vorschrift in § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG (i. d. F. des Art. 1 Nr. 14 des Gesetzes v. 15.7.2006, BGBl. I S. 1619) vor Ergehen des angefochtenen Widerspruchsbescheides vom 06. Februar 2007, nämlich an am 01.02.2007 in Kraft getreten (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Saarland, 13.09.2013 - 3 A 202/11

    Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Abfallbegleitscheinen; Zitiergebot;

    Richtig ist allerdings, dass die vom Bundesverwaltungsgericht zitierten §§ 42 und 43 KrW-/AbfG a.F. durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.7.2006 (BGBl. I 1619) mit Wirkung vom 21.7.2006 ersetzt wurden.
  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 81/13

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten - Pauschalrückstellung für

    "Einzelhandelsbetriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (wie zum Beispiel Tankstellen und Speditionen), gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie zum Beispiel Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619, 1623)".
  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4612/07

    Abfalbeseitigung; Abfall; Abfallverwertung; Klagebefugnis; Präklusion; REKAL;

    Für die Abdeckung der Rückstandshalde weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist die Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV) vom 24. Juli 2002 (BGBl I S. 2833), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2006 (BGBl. I S. 1619).
  • VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036

    Betrieb mit mehreren immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen;

    Ob es sich insofern auch um gefährliche Abfälle im Sinn von Nr. 160104 * der Anlage zu § 2 Abs. 1 AVV i.d. Fassung von Art. 7 des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 (BGBl I S. 1619) handelt, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

    Die Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) in der vorliegend anwendbaren Fassung vom 20.10.2006 beruht u.a. auf der Ermächtigungsgrundlage des § 45 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in der Fassung des Gesetzes vom 15.07.2006 (BGBl. I S. 1619).
  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 F. NachwV

  • VG Köln, 03.08.2007 - 13 L 702/07

    Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen neue Müllentsorgungsanlage in

  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 897/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

  • VGH Bayern, 07.04.2008 - 9 CS 08.298

    Ablagerung; Erdreich; Beseitigungsanordnung; immissionsschutzrechtliche

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