04.10.2007

Bundestag - Drucksache 16/6563

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 995   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,46960
BGBl. I 2008 S. 995 (https://dejure.org/2008,46960)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 16.06.2008, Seite 995
  • Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
  • vom 06.06.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 17.10.2007   BT   Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 18.05.2010 - 1 B 1.10

    Auslieferung; Bewilligung der Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Europäischer

    Die Streitigkeit ist aber durch Bundesgesetz, nämlich durch § 13 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl I S. 1537), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juni 2008 (BGBl I S. 995), ausdrücklich den ordentlichen Gerichten in Gestalt der Oberlandesgerichte zugewiesen (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO).
  • OLG Bremen, 09.11.2018 - 1 AuslA 33/18

    Zur Zulässigkeit der Anordnung von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung

    Diese allgemeine Zuständigkeitsverteilung ist auch von der Einführung der Vorschriften in den §§ 91 ff. IRG zum sonstigen Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unberührt geblieben, da dort keine insoweit vorrangigen Sonderregelungen eingeführt wurden (siehe die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22.07.2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union vom 04.10.2007, BT-Drucks. 16/6563, S. 15).
  • AG Eggenfelden, 15.06.2009 - I Gs 7/09

    Örtliche Zuständigkeit für transnationale Durchsuchungen

    Insoweit ist jedoch zu beachten, dass § 67 Abs. 2 Satz 1 IRG die speziellere Norm darstellt, die der Gesetzgeber auch nach der Neufassung des §§ 162 Abs. 1 Satz 1 StPO zum 1.1.2008 unverändert gelassen hat, obwohl durch das Gesetz vom 06.06.2008 (BGBl. I Seite 995) ansonsten im IRG und insbesondere auch in dessen 5. Teil erhebliche Änderungen erfolgten.
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