04.10.2007
Bundestag - Drucksache 16/6563
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2008 S. 995 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 16.06.2008, Seite 995
- Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
- vom 06.06.2008
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 17.10.2007 BT Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 18.05.2010 - 1 B 1.10
Auslieferung; Bewilligung der Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Europäischer …
Die Streitigkeit ist aber durch Bundesgesetz, nämlich durch § 13 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl I S. 1537), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juni 2008 (BGBl I S. 995), ausdrücklich den ordentlichen Gerichten in Gestalt der Oberlandesgerichte zugewiesen (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO). - OLG Bremen, 09.11.2018 - 1 AuslA 33/18
Zur Zulässigkeit der Anordnung von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung …
Diese allgemeine Zuständigkeitsverteilung ist auch von der Einführung der Vorschriften in den §§ 91 ff. IRG zum sonstigen Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unberührt geblieben, da dort keine insoweit vorrangigen Sonderregelungen eingeführt wurden (siehe die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22.07.2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union vom 04.10.2007, BT-Drucks. 16/6563, S. 15). - AG Eggenfelden, 15.06.2009 - I Gs 7/09
Örtliche Zuständigkeit für transnationale Durchsuchungen
Insoweit ist jedoch zu beachten, dass § 67 Abs. 2 Satz 1 IRG die speziellere Norm darstellt, die der Gesetzgeber auch nach der Neufassung des §§ 162 Abs. 1 Satz 1 StPO zum 1.1.2008 unverändert gelassen hat, obwohl durch das Gesetz vom 06.06.2008 (BGBl. I Seite 995) ansonsten im IRG und insbesondere auch in dessen 5. Teil erhebliche Änderungen erfolgten.