01.04.2011

Bundestag - Drucksache 17/5335

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 1577   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,92040
BGBl. I 2012 S. 1577 (https://dejure.org/2012,92040)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 25.07.2012, Seite 1577
  • Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
  • vom 21.07.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Literatur (2)

  • anwaltverein.de

    Das Güterichterverfahren im prozessualen Kontext - sinnvolle Ergänzung oder Fremdkörper?

  • anwalt.de

    Das Mediationsgesetz ist da

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (17)

  • 08.04.2011   BT   Außergerichtliche Konfliktbeilegung (in: Sitzungswoche vom 13. bis 15. April 2011)
  • 11.04.2011   BT   Mediation und andere außergerichtliche Verfahren
  • 11.04.2011   BT   Ausbildung der Mediatoren bleibt ein Knackpunkt
  • 13.04.2011   BT   Bundesregierung will Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung fördern
  • 04.05.2011   BT   Mediation
  • 16.05.2011   BT   Experten uneins über Regelungen zur Mediation
  • 19.05.2011   BT   Öffentliche Anhörung zur Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
  • 25.05.2011   BT   Experten streiten über Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation
  • 30.11.2011   BT   Interfraktionelle Einigkeit über Mediationsgesetz
  • 07.12.2011   BT   Außergerichtliche Konfliktbewältigung (in: EU-Gipfel, Afghanistan-Einsatz, Weltklimakonferenz)
  • 13.12.2011   BT   Bundestag will Streitschlichtung ohne Gerichte fördern
  • 14.12.2011   BT   Mediationsgesetz verabschiedet (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 14. bis 16. Dezember)
  • 15.12.2011   BT   Bundestag will Streitschlichtung ohne Gerichte fördern
  • 21.12.2011   BT   Wichtige Entscheidungen des Bundestages 2011
  • 29.02.2012   BT   Förderung der Mediation
  • 27.06.2012   BT   Kompromiss zur Mediation (in: Vorschau auf die Plenarsitzungen vom 27. bis 29. Juni 2012)
  • 26.07.2012 BReg Rechtspolitik - Schlichten statt richten

Amtliche Gesetzesanmerkung

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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17

    Neubeginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs: Voraussetzungen eines

    Eine Mediation kann eine Verhandlung im Sinne des § 203 BGB darstellen (BT-Drucks. 17/5335, S. 11 r. Sp. oben; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 15. Aufl., § 203 Rn. 5a; jurisPK-BGB/Lakkis, 8. Aufl., § 203 Rn. 5).
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZR 34/17

    Haftung eines Mediators: Tätigkeit eines anwaltlichen Mediators als

    Im Falle einer Pflichtverletzung haftet der Mediator und schuldet Schadensersatz (BT-Drucks. 17/5335, S. 16; Jost in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, 3. Aufl., § 29 Rn. 5 ff).
  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und

    Nach § 1 Mediationsgesetz vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577) handelt es sich bei der Mediation um ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 32/17

    Anfechtung einer missbilligenden Belehrung der Rechtsanwaltskammer; Beschränkung

    § 4 des Mediationsgesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I 1577) bestimmt - in Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl. EU Nr. L/136 S. 3) - unter anderem, dass der Mediator über alles, was ihm in Ausübung seiner Tätigkeit bekannt wurde, zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
  • BGH, 13.12.2016 - VI ZB 1/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Mitwirkung in derselben Sache in einem

    § 41 Nr. 8 ZPO wurde - noch als § 41 Nr. 7 ZPO - durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012 (BGBl. I, 1577) geschaffen und ist damit jünger als die Vorschrift des § 406 Abs. 1 ZPO.

    Ausweislich der § 41 Nr. 8 ZPO zugrundeliegenden Entwurfsbegründung (BT-Drucks. 17/5335, S. 20) dient die Vorschrift der Gewährleistung einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre im Mediations- bzw. sonstigen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, die als gefährdet angesehen wird, müssten die Parteien befürchten, dass Richterinnen und Richter die ihnen in diesem Verfahren bekannt gewordenen Tatsachen später ihrer (streitigen) Entscheidung zugrunde legen.

  • LAG Baden-Württemberg, 15.03.2017 - 9a Sa 16/17

    Richterausschluss - Güterichter

    § 54 Abs. 6 ArbGG ist erst auf die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 1. Dezember 2011 (BT-Drucks. 17/8058 S. 12) eingefügt worden.

    Anderenfalls müssten die Parteien nämlich befürchten, dass Richterinnen und Richter die ihnen in ihrer Eigenschaft als richterliche Mediatorinnen und Mediatoren bekannt gewordenen Tatsachen ihrer Entscheidung zugrunde legen" (BT-Drucks. 17/5335 S. 20) .

    Offensichtlich ist im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens (vgl. hierzu Friedrich SGb 2012, 705 f.; Francken NZA 2012, 836 f.) und der darin erfolgten Streichung der gerichtsinternen Mediation einerseits sowie der Einführung des "erweiterten Güterichterverfahrens" andererseits (vgl. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 1. Dezember 2011, BT-Drucks. 17/8058 S. 17 f., 21) übersehen worden, dass es auf Grund der weitreichenden Änderungen im Vergleich zum MediationsG-E einer Anpassung des § 41 Nr. 7 ZPO-E bedarf (so auch Bahrenfuss FamFG 3. Aufl. Buch 1 § 6 Rn. 24) .

    Der Gesetzgeber hat zudem mit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes vom 21. Juli 2012 nicht nur das ursprünglich ua. von der Bundesregierung verfolgte Ziel, die gerichtsinterne Mediation ausdrücklich auf eine rechtliche Grundlage zu stellen (BT-Drucks. 17/5335 S. 1) , aufgegeben, sondern die Gerichtsmediation zum 1. August 2013 sogar beendet (§ 9 Mediationsgesetz).

    Der Gesetzgeber hat nur übersehen, dass sich das im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens entwickelte "erweiterte Güterichterverfahren" von dem von der Bundesregierung ursprünglich ins Auge gefassten "Güterichtermodell", wie es damals in einigen Bundesländern gehandhabt worden war (vgl. hierzu BT-Drucks. 17/5335 S. 20 zu § 278 Abs. 5 ZPO-E) , so weit entfernt hatte, sich andererseits aber an die Mediation "angenähert" hatte, dass die Begründung der Bundesregierung zu § 41 Nr. 7 ZPO-E nunmehr auch auf das Güterichterverfahren zu übertragen war.

    Besonders deutlich wird dies, wenn der Rechtsausschuss ausführt, ein Güterichter "kann in einer Güteverhandlung jedoch zahlreiche Methoden und Techniken der Mediation einsetzen ..." (BT-Drucks. 17/8058 S. 17) , diese Begründung aber auf das Problem, ob ein solcher Güterichter das erlangte Wissen in dem streitig zu Ende geführten Verfahren verwerten können soll, nicht überträgt, obwohl es von Anfang an ein Anliegen des Gesetzgebungsverfahrens gewesen ist, dass Richter Wissen aus einer Mediation nicht verwerten sollen.

    Wenn dem Güterichter ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zusteht (vgl. BT-Drucks. 17/8058 S. 21; Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 278 Rn. 30; Künzl MDR 2016, 952, 955; Dürschke NZS 2013, 41, 48) , dann darf er das in seiner Person vorhandene Wissen erst recht nicht als Streitentscheider anwenden.

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 98/15

    Rechtsschutzversicherung: Abhängigmachung des Versicherungsschutzes von einer

    Außerdem widerspricht eine privatautonom eingegangene Selbstbindung zugunsten der Mediation nicht dem in § 1 Abs. 1 MediationsG niedergelegten Prinzip der Freiwilligkeit (vgl. Wagner/Eidenmüller in Eidenmüller/Wagner aaO Kap. 1 Rn. 19 mit Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, BT-Drucks. 17/5335, S. 14).
  • BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/22 R

    Wie ist prozessual mit gesondert von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhobenen

    Das LSG hat im Ergebnis zu Recht angenommen, dass die vorliegende Klage nicht wegen doppelter Rechtshängigkeit gemäß § 202 Satz 1 SGG (idF des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.2012, BGBl I 1577) iVm § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG (idF des Vierten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 17.12.1990, BGBl I 2809) unzulässig war.
  • LSG Bayern, 08.04.2015 - L 15 SF 387/13

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG: Zur Entschädigung von Verdienstausfall bei

    Die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.07.2012 (BGBl. I S. 1577) im Rahmen eines Modellprojekts durchgeführten gerichtsinternen Mediationsverfahren waren nicht Gegenstand einer ausdrücklichen prozessualen Regelung (vgl. auch Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.09.2011, Az.: 5 K 2044/10 - m.w.N.), sodass § 191 SGG und damit auch das JVEG nicht zur Anwendung kommen konnten (vgl. Beschluss des Senats vom 13.08.2013, Az.: L 15 SF 163/12 B).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 8 W 66/15

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Damit wird einem Grundmerkmal der Mediation Rechnung getragen und den Parteien die Befürchtung genommen, dass im Rahmen des Mediationsverfahrens offenbarte Umstände bei einer streitigen Entscheidung gegen sie verwendet werden könnten (Vossler in: Vorwerk/Wolf BeckOK ZPO, 18. Ed., § 41, Rn. 13 b; BT-Drs. 17/5335, 20).
  • VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)Zugang zu Informationen der BaFin

  • BSG, 20.07.2023 - B 12 KR 8/21 R

    Welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bestehen zur Vermeidung divergierender

  • OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18

    Güteverhandlung, Erkenntnismittel, Konkretisierungsgebot; Beweisantrag, Auskunft,

  • OLG Köln, 03.06.2011 - 25 UF 24/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Kosten einer gerichtsnahen oder

  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 66-IV-13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Sächsischen

  • VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)

  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 30-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 37-IV-14
  • BSG, 22.07.2013 - B 1 KR 97/12 B
  • OVG Sachsen, 08.06.2022 - 5 A 862/20

    Existenzsicherung; Familienangehörige; Beweisantrag; rechtliches Gehör

  • VG Göttingen, 27.10.2014 - 2 B 986/13

    Gesetzlicher Ausschlussgrund; Besorgnis der Befangenheit; Güterichter; Mediation;

  • OVG Sachsen, 12.01.2022 - 6 A 931/19

    Asylrecht; Kamerun; exilpolitische Tätigkeit

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