03.04.1957

Bundestag - Drucksache II/3357

Mündlicher Bericht, Urheber: Vermittlungsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1957 S. 710   

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BGBl. I 1957 S. 710 (https://dejure.org/1957,6567)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 18.07.1957, Seite 710
  • Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts
  • vom 16.07.1957

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Nach dieser Entscheidung darf der Dienstherr wegen solcher Schäden gegen seinen Bediensteten sogar bei grober Fahrlässigkeit keinen Rückgriff nehmen, weil er ihn so stellen muß, als trete eine Haftpflichtversicherung für ihn ein (Art. 1 § 2 des Gesetzes über die Einführung der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter usw. vom 7. November 1939 [RGBl. I S. 2223] in der Fassung des Art. 8 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts vom 16. Juli 1957 [BGBl. I S. 710]).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. g) StVG in der hier maßgebenden Fassung vom 16. Juli 1957 (BGBl. I S. 710) lautet:.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Die seit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) vom 24. Mai 1968 (BGBl I S 503) als Verkehrszentralregister bezeichnete Zentralkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes über Versagungen und Entziehungen der Fahrerlaubnis, über die Verbote des Führens von Fahrzeugen und über Verurteilungen wegen Verkehrsstraftaten (jetzt auch: Verkehrsordnungswidrigkeiten) ist durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und des Verkehrshaftpflichtrechts (MaßnahmenG) vom 16. Juli 1957 (BGBl I S 710) geschaffen worden.
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 694/15

    Luftfahrzeughalterhaftung: Schadenersatzanspruch eines Flugsicherungsunternehmens

    So lässt sich insbesondere dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts vom 16. Juli 1957 (BGBl. I S. 710), mit dem Flugschüler aus dem durch die Gefährdungshaftung für Luftfahrzeughalter geschützten Personenkreis ausgenommen wurden, eine Abkehr von der Annahme entnehmen, eine im persönlichen Schutzbereich unbeschränkte Gefährdungshaftung des Luftfahrzeughalters sei notwendig (vgl. Senatsurteil vom 23. Oktober 1990 - VI ZR 329/89, VersR 1991, 341, auch unter Hinweis auf das Vierte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 26. Januar 1943 [RGBl. I 69], mit dem die Luftfahrzeughalterhaftung auf die außervertragliche Haftung für nicht im Luftfahrzeug beförderte Personen und Sachen beschränkt worden ist).
  • BGH, 23.05.1972 - VI ZR 186/70

    Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens - Verjährung von Ansprüchen -

    Die Haftung reicht bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikels 7 des Gesetzes vom 16. Juli 1957 (BGBl. I S. 710) bis zum Höchstbetrag eines Kapitals von 250.000,- DM oder einer Jahresrente von 15.000,- DM.

    Die Haftung reicht bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikels 7 des Gesetzes vom 16.7.1957 (BGBl. I. S. 710) bis zum Höchstbetrag eines Kapitals von 250.000,- DM oder einer Jahresrente von 15.000,- DM, soweit diese Beträge nicht für Kapital- oder Rentenleistungen zu Gunsten der Klägerin und des Mitgeschädigten Gerhard Heinze bereits verbraucht sind oder anteilig benötigt werden.

    Nach Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 15. September 1965 (BGBl I S. 1362) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 3 Ziffer 3 des Verkehrsmaßnahmengesetzes vom 16. Juli 1957 (BGBl I S. 710) ist aber für einen Billigkeitsanspruch insoweit kein Raum, als ein Sozialversicherungsträger eintritt und deshalb der Anspruch auf ihn übergehen würde.

  • BGH, 14.05.1981 - VI ZR 233/79

    Begriff der entgeltlichen Beförderung

    Bei Auslegung des § 8 a StVG darf ferner nicht übersehen werden, daß der Gesetzgeber mit der Einfügung dieser Vorschrift durch das Gesetz vom 16. Mai 1957 (BGBl I 710) eine Anpassung der Haftung aus § 7 StVG zugunsten des Insassen eines Kraftfahrzeugs an die Tatbestände einer nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtigen Beförderung beabsichtigt hatte (vgl. die amtliche Begründung in BT-Drucks. 2/1265 v. 15. März 1955, S. 2 und 9 und den Bericht des Rechtsausschusses vom 8. Oktober 1956, BT-Drucks. zu 2/2700, letztere abgedruckt bei Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 8 a StVG, Rdn. 1).
  • BVerfG, 09.07.1963 - 1 BvL 15/60

    Verkehrssünderkartei

    § 6a Absatz 2 Satz 1 erste Alternative des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 710) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Der durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts vom 16. Juli 1957 (BGBl. I S. 710) eingefügte § 6a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beschränkt in seinem Absatz 1 die danach zu schaffende Kartei (sogenannte Verkehrssünderkartei) auf die Erfassung von rechtskräftigen Verurteilungen der Strafgerichte, nimmt also die gebührenpflichtigen Verwarnungen (§ 22 StVG) von vornherein von der Eintragung aus.

  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 157.64

    Zur Frage des Rechtsweges für eine Klage gegen eine gebührenpflichtige Verwarnung

    Rechtsgrundlage der gebührenpflichtigen Verwarnung bildet § 22 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 1957 (BGBl. I S. 710) - StVG -.
  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 98/68

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, sich infolge

    Da die geltend gemachten Ansprüche die Höchstsätze des § 12 StVO in der zur Unfallzeit geltenden Passung des Gesetzes vom 16. Juli 1957 (BGBl I 710) nicht überschreiten, konnte das Berufungsgericht unentschieden lassen, ob die Beklagten auch, nach §§ 823, 831 BGB für den Unfallschaden haften.
  • BGH, 28.09.1978 - III ZR 203/74

    Beschränkung der Haftung auf einen Höchstbetrag bei Haftung aus unerlaubter

    Zur Begründung der Abweisung der restlichen Forderung hat es ausgeführt: Die Haftung der Beklagten beschränke sich auf 50.000,00 DM Kapital- oder 3.000,00 DM Jahresrente (§ 12 StVG in der Fassung des hier anwendbaren Gesetzes vom 16. Juli 1957 - BGBl I 710).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74

    Verwertung von im Verkehrszentralregister getilgten Eintragungen -

  • BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.04.1987 - VII ZR 43/86

    Umrechnung der Haftungshöchstgrenzen bei Verlust von aufgegebenem Reisegepäck

  • BGH, 05.07.1983 - VI ZR 289/81

    Haftung eines Luftsportvereins als Luftfrachtführer

  • BGH, 14.10.1963 - III ZR 30/63

    Ansprüche gegen Bedienstete ausländischer Streitkräfte

  • BGH, 07.12.1967 - III ZR 83/65

    Ansprüche nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen - Ansprüche wegen

  • BGH, 18.10.1979 - III ZR 137/78

    Verbindlichkeit eines als unrichtig und ungerechtfertigt erkannten Bescheides

  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63

    Wiedererteilung - Fahrerlaubnis - Eintragung - Zentralkartei -

  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 25.75

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anwendbarkeit des § 49 Bundeszentralregistergesetz

  • BGH, 28.11.1978 - VI ZR 257/77

    Haftung des Luftfrachtführers für abgegebenes Handgepäck

  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75

    Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der

  • BGH, 03.11.1970 - VI ZR 76/69

    Anwendbarkeit von § 3 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG ) auf vor dessen

  • BAG, 11.06.1959 - 1 AZR 337/56

    Kraftfahrer - Gesetzliche Haftpflichtversicherung - Öffentlich-rechtliche

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74

    Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der

  • BGH, 28.09.1978 - III ZR 202/74

    Anforderungen für die zulässige Wahl der Entschädigung in Kapitalform für die

  • BGH, 20.05.1969 - IV ZR 619/68

    Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Ersatz von

  • BDH, 01.07.1964 - II DV 3/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1962 - III ZR 171/60

    Anspruch eines Landes gegen einen seiner Beamten auf Schadensersatz - Aufstellung

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