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   BGBl. I 1979 S. 545   

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BGBl. I 1979 S. 545 (https://dejure.org/1979,9931)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 23.05.1979, Seite 545
  • Gesetz zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
  • vom 21.05.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    (1) Die in § 111 Abs. 2 Satz 4 ArbGG geregelte Pflicht, im Spruch über die Notwendigkeit zu belehren, das Arbeitsgericht binnen zwei Wochen anzurufen, ist eingefügt worden, um eine rechtsstaatlich bedenkliche Verkürzung des gerichtlichen Rechtsschutzes zu verhindern (BT-Drs. 8/1567 S. 47) .
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines

    Die Vorschrift findet in gleicher Weise auf ehemalige Arbeitnehmer Anwendung (vgl. BT-Drucks. 8/1567, S. 1567).

    Die durch Gesetz vom 21. Mai 1979 (BGBl. I S. 545) eingeführte Vorschrift sollte im Wesentlichen absichern, dass die Arbeitsgerichte auch für Streitigkeiten aus der betrieblichen Altersversorgung zuständig sind (BT-Drucks. 8/1567, S. 26).

    Nach der Begründung des Regierungsentwurfs verfolgte die Vorschrift im Übrigen den Zweck, die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte aus Gründen des sachlichen Zusammenhangs geringfügig zu erweitern (BT-Drucks. 8/1567, S. 26).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Die dafür vorrangig gegebene Begründung, § 556 ZPO sei im personalvertretungsrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren nicht sinngemäß anzuwenden, weil es für die Rechtsbeschwerde - im Gegensatz zur Revision - an einer Begründungsfrist fehle und daher kein Zeitpunkt bestimmt werden könne, bis zu dem eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde noch eingelegt werden könne, hat indessen mit der Änderung des § 92 Abs. 2 Satz 1 ArbGG durch Art. 1 Nr. 65 Buchst. b des Gesetzes zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vom 21. Mai 1979 (BGBl. I S. 545) ihre Berechtigung verloren.
  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 191/83

    Arbeitsgerichtsverfahren - Sprungrevision - Zustimmung - Vertretungszwang -

    Mit dem Gesetz zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vom 21. Mai 1979 (BGBl. I S. 545), in Kraft getreten am 1. Juli 1979 (Art. 5 aaO), wurde § 76 ArbGG völlig neu gestaltet.

    Der Bundesrat hat zu dem von der Bundesregierung am 22. Dezember 1977 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (BT-Drucks. 8/1567 vom 1. März 1978, Anl. 1) Änderungsvorschläge unter anderem zu der beabsichtigten Neufassung des § 76 ArbGG unterbreitet.

    Weiter heißt es in der Begründung zu der vom Bundesrat seinerseits vorgeschlagenen Fassung des § 76 ArbGG ausdrücklich: "Die Zustimmung des Gegners soll keinem Vertretungszwang unterliegen (vgl. Meyer/Ladewig, SGG 1977 Rz 4 a. E. zu § 161 SGG für das sozialgerichtliche Verfahren.) ..." (BT-Drucks. 8/1567, Anl. 2, Bl. 46).

    In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung hinsichtlich der beabsichtigten Neuregelung des § 76 ArbGG dem Vorschlag des Bundesrates im wesentlichen zugestimmt, im Gegensatz zum Bundesrat jedoch an der Ausgestaltung der Frist des § 76 Abs. 1 Satz 2 ArbGG als Notfrist festgehalten (vgl. BT-Drucks. 8/1567, Anlage 3 Bl. 50).

    Dort heißt es: "In diesen Fällen geht es den Parteien häufig um die schnelle Klärung der betreffenden Rechtsfrage durch das Bundesarbeitsgericht, wobei die Sachverhalte unstreitig sind" (BT-Drucks. 8/1567, Anl. 1, Bl. 36).

  • BGH, 03.04.2019 - IV ZB 17/18

    Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten bei Forderung von

    Der durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vom 21. Mai 1979 (BGBl. I S. 545) in das Arbeitsgerichtsgesetz aufgenommene Begriff der Sozialeinrichtung entspricht dem in § 2 Abs. 4 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) verwendeten Begriff der Wohlfahrtseinrichtung (BT-Drucks. 8/1567 S. 26 re. Sp.; BAG NZA 2014, 221 Rn. 18).

    Mit der genannten Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes wurde diese Beschränkung zwar beseitigt; der Begriff der Sozialeinrichtung sollte mit dem der Wohlfahrtseinrichtung aber deckungsgleich sein (BT-Drucks. 8/1567 S. 26 re. Sp.).

  • BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 51/06

    Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters

    Er hat diesem Umstand durch eine Heraufsetzung der Einkommensgrenze und die Möglichkeit der Festsetzung durch Rechtsverordnung Rechnung getragen; eine Änderung der Grundlagen der Bemessung wurde dagegen nicht erwogen (vgl. Begr. in BT-Drs. 8/1567, S. 28).

    Nach dem gesetzgeberischen Willen soll die Regelung Handelsvertretern, die wegen der Höhe ihres Einkommens einem Arbeitnehmer vergleichbar sind, den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnen (Begr. in BT-Drs. 8/1567, S. 27 f.).

  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vom 21.05.1979 (BGBl. I, S. 545) am 01.07.1979 ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob und welche Funktion die Wertfestsetzung im Urtril noch hat.
  • BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12

    Beschlussverfahren - Zwangsvollstreckung - Schadensersatz

    Diese Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vom 21. Mai 1979 (BGBl. I S. 545) mit Wirkung zum 1. Juli 1979 erlassen.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14

    Nichterscheinen bei der Güteverhandlung - Fiktion der Rücknahme einer Klage

    § 54 Abs. 5 ArbGG wurde durch das Gesetz zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vom 21. Mai 1979 (BGBl. I, 545 ff.) in das Arbeitsgerichtsgesetz eingefügt.

    In der Begründung des diesbezüglichen Gesetzesentwurfs (vgl. BT-Drucks. 8/1567) heißt es mehrfach (vgl. S. 1, 17f.), dass das Gesetz der Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens dient und ein konzentrierteres und zügigeres Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen angestrebt wird.

    So steht auch die durch den einzufügenden § 54 Abs. 5 ArbGG vorgesehene Änderung unter der Überschrift "Konzentration des Verfahrens in der ersten Instanz" (BT-Drucks. 8/1567, S. 18).

  • BGH, 04.02.2015 - VII ZB 36/14

    Rechtswegabgrenzung für einen Provisionrückzahlungsanspruch nach Kündigung eines

    Diese Zuständigkeitszuweisung zu den Arbeitsgerichten findet ihren Sinn darin, dass diese Handelsvertreter insbesondere wegen der Höhe ihres Einkommens mit Arbeitnehmern vergleichbar sind (vgl. BT-Drucks. 8/1567 S. 28).
  • BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 3/07

    Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 43/88

    Rechtsweg bei Klage auf Berichtigung einer gemäß § 133 AFG zu erteilenden

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 35/81

    Rechtsbesorgung in abhängiger Stellung

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

  • LAG Hamm, 01.06.1994 - 10 (5) Sa 1154/93

    Berufungsbegründung; Arbeitsgericht; Berufungsbegründungsfrist; Frist; Berufung;

  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 594/82

    Anspruch auf Eintragung der Beschäftigungszeit und des Verdienstes für Urlaubs-

  • OLG Karlsruhe, 28.01.1992 - 18a U 149/91
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.12.1984 - 2 Ta 50/84

    Verhältnismäßige Teilung der Prozesskosten im zweitinstanzlichen

  • BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 410/87

    Kriterien für die Bindung (bzw. für den Fortfall der Bindung) des

  • BAG, 24.08.1979 - GS 1/78

    Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nach ihrem Ablauf - Eingang des

  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen des Pensons-Sicherungs-Vereins

  • BAG, 04.04.1989 - 5 AZB 9/88

    Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren - Statthaftigkeit der

  • BAG, 21.04.1988 - 8 AZR 394/86

    Keine Befugnis von Rechtsbeiständen zur Prozessvertretung vor den

  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79

    Besetzung einer Einigungsstelle - Rechtliche Einordnung einer Empfehlung im Sinne

  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99

    Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Beschwerden von Arbeitnehmern

  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 216/81

    Sonderurlaub bei langer Betriebszugehörigkeit

  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 391/82

    Statthaftigkeit einer Berufung bei Fehlen eines Zulassungsbeschlusses -

  • LAG Nürnberg, 27.02.2013 - 3 Ta 31/13

    Rechtsweg - Lohnsteuerbescheinigung - Berichtigung

  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00

    Kosten der Ausbildung eines selbständigen Handelsvertreters - Kontrollfähigkeit

  • LAG Berlin, 22.06.1998 - 9 TaBV 3/98

    Einigungsstelle: Prüfung der Zuständigkeit - offensichtliche Unzuständigkeit -

  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 390/82

    Bindung des Berufungsgerichts bei der Ermittlung des Wertes des

  • BAG, 25.10.1979 - 5 AZB 43/79

    Sofortige Beschwerde - Beschlüsse des Berufungsgerichts - Verwerfungsbeschlüsse -

  • BAG, 13.02.1984 - 7 AZB 22/83
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2011 - 17 W 55/11

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche auf Rückzahlung eines Darlehens

  • LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung;

  • LAG Baden-Württemberg, 24.01.2000 - 5 Ta 44/99

    Erstattung der Anwaltskosten, die durch Anrufung des unzuständigen Zivilgerichts

  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84

    Unzulässigkeit einer Berufung - Nichterreichen der Erwachsenheitssumme -

  • BAG, 23.06.1983 - 5 AZB 22/82
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 33/81

    Rechtsanwalt - Rechtsbeistand - Inkassounternehmen - Niederlassung -

  • LAG Baden-Württemberg, 23.10.1990 - 1 Ta 59/90

    Anwaltsgebühren des Beschwerdegegners bei Zurückweisung der

  • BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 411/87
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 217/81

    Streitigkeit über die Verringerung bislang gewährten Sonderurlaubs bei langer

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.1999 - 1 Ta 3/99

    Kostenerstattung: Anwaltskosten bei Anrufung des unzuständigen Gerichts

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.10.1986 - 3 Ta 142/86

    Rechtswegzuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten um die Herausgabe und um das

  • LAG Hamm, 10.09.1980 - 12 Sa 646/80

    Versäumnisurteil bei unschlüssigem Klagevorbringen; Säumnis nach unechtem

  • BAG, 06.12.1979 - 2 AZB 9/79

    Vereinfachungsnovelle zur ZPO - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumte

  • BAG, 08.11.1979 - 3 AZB 40/79

    Beschlüsse des Landesarbeitsgerichtes - Verwerfungsbeschlüsse - Beschwerde -

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.08.1984 - 4 Ta 23/84

    Klage auf Berichtigung der Bescheinigung nach § 133 Arbeitsförderungsgesetz

  • BAG, 07.12.1979 - 7 AZN 52/79

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsvorschrift - Beschwerdeführer - Zugang zur

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.11.1983 - 4 Ta 81/83

    Erstattung von Mehrkosten bei Verweisung des Rechtsstreits vom ordentlichen

  • LAG Hessen, 27.04.1981 - 13 Ta 40/81

    Prozessvertretung; Rechtsbeistand

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