23.02.2000

Bundestag - Drucksache 14/2776

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 305   

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https://dejure.org/2000,36921
BGBl. I 2000 S. 305 (https://dejure.org/2000,36921)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 31.03.2000, Seite 305
  • Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes
  • vom 29.03.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 15.12.1999   BT   FINANZIERUNGSMODELL FÜR AUSBILDUNG IN DER ALTENPFLEGE ABGELEHNT
  • 19.01.2000   BT   ANHÖRUNG ZUM ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ BESCHLOSSEN
  • 10.02.2000   BT   ANHÖRUNG ZUM ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ
  • 23.02.2000   BT   AUSSCHUSS FüR WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE

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Wird zitiert von ... (34)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Er stellt hierbei darauf ab, dass Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen, nicht nur in § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB (bis zum 1. Januar 1998: § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB) privilegiert, sondern auch anderweitig erkennbar begünstigt werden (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 6 BNatSchG sowie die §§ 3 und 7 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29. März 2000, BGBl I S. 305).
  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Sie verlangt von der Beklagten, einem regionalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, den in diesen Anlagen erzeugten Strom abzunehmen und nach dem Stromeinspeisungsgesetz (BGBl. I 1990 S. 2633, in der Fassung der Änderung durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Energiewirtschaft vom 24. April 1998, BGBl. I 1998 S. 730, 734; im folgenden: StrEG 1998) bzw. ab dem 1. April 2000 nach dem Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (BGBl. I 2000 S. 305; im folgenden: EEG) zu vergüten.

    Trotzdem haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen auch während der zeitlichen Geltung des StrEG 1998 in tatsächlicher Hinsicht eine marktbeherrschende Position in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet behalten; jedenfalls als Netzbetreiber haben sie ein "natürliches" Monopol, das auch durch ihre Entflechtung und die Liberalisierung des Strommarktes in der Praxis nicht gefährdet worden ist (vgl. Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages zum Entwurf des EEG, BT-Drucks. 14/2776 S. 22 und S. 25).

    Tatsächlich ist dann auch nach Vorlage des Berichts (BT-Drucks. 14/2371) das Gesetz vorsorglich entsprechend den zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen geändert worden (vgl. Begründung zum Entwurf des EEG, BT-Drucks. 14/2341, S. 10 zu § 10).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Entgegen der Rechtsauffassung der Revision ist schließlich auch das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29. März 2000 (BGBl I S. 305) - EEG - für die rechtliche Beurteilung der streitigen Veränderungssperre ohne Bedeutung.
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06

    Formularmäßige Vereinbarung eines Baukostenzuschusses für die Kosten des

    Die Regelung in § 13 EEG und die entsprechende Regelung in § 10 EEG aF (alte Fassung vom 29. März 2000, BGBl. I S. 305) sollten deshalb der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und damit der Transparenz und Rechtssicherheit im Hinblick auf die Verteilung dieser Kosten dienen.

    Der erste Entwurf eines Erneuerbare-Energien-Gesetzes sah zunächst in § 9 Abs. 2 vor, dass die Kosten des Netzausbaus von dem Netzbetreiber und dem neu anzuschließenden Einspeiser je zur Hälfte getragen werden (BT-Drucks. 14/2341 S. 5).

    Zur Begründung wurde auf die mit Zustimmung der Europäischen Kommission seit 1997 in Dänemark geltende ähnliche Regelung verwiesen (BT-Drucks. 14/2776 S. 24).

    Vor diesem Hintergrund dient die Bestimmung des § 13 EEG ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/2864 S. 47) - wie schon die inhaltsgleiche Regelung in § 10 Abs. 1 und 2 EEG aF (dazu BT-Drs. 14/2776 S. 24) - der "Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und damit der Transparenz und Rechtssicherheit".

  • BFH, 18.12.2008 - V R 80/07

    Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der

    Diese Verwaltungsvorschriften gelten zwar ausdrücklich nur für unter §§ 3 bis 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 29. März 2000 (BGBl. I 2000, 305) fallende Anlagen, zu denen u.a. eine Photovoltaikanlage zählt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1773, UR 2008, 750), nicht aber ein Blockheizkraftwerk.
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 391/03

    Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

    Diese Vereinbarung hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei und von der Revision unbeanstandet dahin ausgelegt, daß sich die Pflicht zur Übernahme der Kosten für die von der Beklagten durchgeführten Arbeiten nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien in der zur Zeit der Errichtung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage 2002 geltenden Fassung vom 29. März 2000 (BGBl. I 2000 S. 305, im folgenden: EEG) richten sollte.

    Auch die Gesetzesmaterialien, die Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drucks. 14/2341) sowie die Beschlußempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (BT-Drucks. 14/2776), schweigen hierzu.

    Dabei war es zugleich das Anliegen des Gesetzgebers, volkswirtschaftlich unsinnige Kosten zu vermeiden (Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energien, BT-Drucks. 14/2776, S. 22 und 24).

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 35/09

    Einbeziehung von außerhalb eines Netzes für allgemeine Versorgung erzeugten und

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 (VIII ZR 108/04, WM 2006, 1308, Tz. 36 f.), die dies annehme, sei zu § 11 Abs. 4 des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305; im Folgenden: EEG 2000) ergangen und lasse sich nicht auf den neuen Gesetzesstand übertragen.
  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

    Hintergrund ist das Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 29. März 2000 (BGBl I 2000, 305), das eine höhere Einspeisevergütung von zunächst 0, 99 DM/kWh vorsah.
  • BGH, 08.10.2003 - VIII ZR 165/01

    Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens zur Abnahme von aus erneuerbaren

    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht angenommen, die Beklagte sei nach § 3 Abs. 1 des am 1. April 2000 an die Stelle des Stromeinspeisungsgesetzes getretenen Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG, BGBl. 2000 I S. 305) verpflichtet, den von der Klägerin erzeugten und in die Übergabestation B. eingespeisten Strom abzunehmen und zu vergüten.

    aa) Der Begriff des Netzbetreibers in § 2 Abs. 1 Satz 1 EEG knüpft nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers (Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/2776, S. 21 zu § 2 Abs. 1) an die Begriffsbestimmungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG, BGBl. 1998 I S. 730) an.

    Zwar enthielt der ursprüngliche Gesetzentwurf des EEG in § 2 Abs. 1 Satz 3 die ausdrückliche Regelung, daß Netze im Sinne von Satz 1 auch solche seien, "an die Letztverbraucher nicht unmittelbar angeschlossen sind" (BT-Drucks. 14/2341 S. 3).

    Es könne aber - etwa bei einem großen Windpark - auch ein Netz einer höheren Spannungsebene, unter Umständen sogar ein Übertragungsnetz sein (BT-Drucks. 14/2776, S. 24).

  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 90/02

    Zur Abwälzung erhöhter Kosten durch staatliche Förderung erneuerbarer Energien

    Mit ihrer Klage macht die Klägerin für die Zeit von Oktober 2000 bis April 2001 Aufschläge für Aufwendungen geltend, die ihr durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) vom 29. März 2000 (BGBl. I 2000, 305) und durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) vom 12. Mai 2000 (BGBl. I 2000, 703) entstanden sind; die Höhe des geltend gemachten Betrages von brutto 14.731,61 DM (7.532,15 EUR) ist zwischen den Parteien unstreitig.
  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 288/05

    Zum Anspruch der Betreiber von Windenergieanlagen gegen den Netzbetreiber auf

  • OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08

    Zur vorzeitigen Besitzeinweisung bei für einen Windpark benötigten Grundstücken

  • OLG Naumburg, 27.03.2008 - 9 U 105/07

    Vereinbarkeit der Zugabe eines Zusatzstoffes in eine Biogasanlage mit dem

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 309/07

    Höhe der Vergütung für Einspeisung des in einer Wasserkraftanlage mit einer

  • BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00

    Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 306/04

    Abgrenzung von Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 161/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

  • OLG Naumburg, 09.03.2004 - 1 U 91/03

    Keine Dispositionsbefugnis der Parteien über die Klageart - Abnahme- und

  • BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1299/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08

    Strommengenbegrenzung nach dem EEG

  • OLG Bamberg, 21.10.2009 - 8 U 81/08

    Anwendungsbereich des EEG-Belastungsausgleichs

  • LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09

    Haftung der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft gegenüber einem

  • BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1387/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur

  • BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1140/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur

  • OVG Thüringen, 30.06.2006 - 1 KO 564/01

    Baugenehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen; Baugenehmigung;

  • FG Niedersachsen, 23.03.2006 - 5 K 491/02

    Einspeisung mittels einer Photovoltaikanlage erzeugten überschüssigen Stroms in

  • LG Dortmund, 30.11.2006 - 18 O 88/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erstattung der durch das Inkrafttreten des

  • OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 6 U 4/03

    Förderfähige Stromerzeugung aus Deponiegas durch Unternehmen mit Beteiligung von

  • OLG Schleswig, 01.10.2002 - 6 W 32/02

    Vorsitzender der Kammer für Handelssachen ist nicht Einzelrichter

  • LG Münster, 27.07.2005 - 2 O 785/04

    Kostentragungspflicht hinsichtlich des Anschlusses einer Biogasanlage an ein

  • LG Frankfurt/Oder, 10.09.2004 - 17 O 57/04

    Windkraftanlagen - Entgelte für Einspeisung von Blindleistungen

  • VG Augsburg, 01.09.2004 - Au 4 E 04.1237

    Emmissionshandelspflichtigkeit einer Hochtemperaturanlage,

  • LG Frankfurt/Oder, 01.10.2004 - 17 O 57/04

    Zahlung von restlichem Entgelt für eine erfolgte Einspeisung von Windenergie in

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