Gesetzgebung
BGBl. I 1984 S. 1726 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 29.12.1984, Seite 1726
- Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
- vom 21.12.1984
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- BSG, 22.08.1990 - 10 RKg 29/88
Zulässigkeit der Berufung bei Rechtsstreit um das Kindergeld für mehrere Kinder, …
Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in der hier anwendbaren, ab 1. Januar 1985 geltenden Fassung des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetz (BKGG) vom 21. Dezember 1984 (BGBl I 1726) werden Kinder, die das 16., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, bei dem Kindergeldanspruch berücksichtigt, wenn sie im Geltungsbereich des Bundeskindergeldgesetz (BKGG) eine Berufsausbildung mangels Arbeitsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können oder als Arbeitslose der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.