10.04.1985

Bundestag - Drucksache 10/3158

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 1309   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14179
BGBl. I 1986 S. 1309 (https://dejure.org/1986,14179)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 22.08.1986, Seite 1309
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
  • vom 12.08.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Seit dem In-Kraft-Treten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 12. August 1986 (BGBl I S. 1309; zur aktuellen Fassung des Tierschutzgesetzes vgl. die Bekanntmachung vom 25. Mai 1998, BGBl I S. 1105, mit späteren Änderungen) enthält § 4 a TierSchG in Absatz 1 das grundsätzliche Verbot, warmblütige Tiere ohne vorherige Betäubung zu schlachten.
  • BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 28.16

    Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

    Das Erste Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 12. August 1986 (BGBl. I S. 1309) hat den Schutz der Tiere in § 1 Satz 1 TierSchG ausdrücklich auf die Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf gestützt.
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Das Erste Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 12. August 1986 (BGBl I S. 1309) hat an der bereits die Ursprungsfassung kennzeichnenden Konzeption eines ethisch ausgerichteten Tierschutzes im Sinne einer Mitverantwortung des Menschen für die seiner Obhut anheimgegebenen Lebewesen festgehalten (vgl. § 1 Satz 1 TierSchG).
  • BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 29.16

    Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

    Das Erste Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 12. August 1986 (BGBl. I S. 1309) hat den Schutz der Tiere in § 1 Satz 1 TierSchG ausdrücklich auf die Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf gestützt.
  • BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16

    Tierschutzrecht; Haltungsverbot; Betreuungsverbot; wiederholter Verstoß;

    Weder der Wortlaut noch die Entstehungsgeschichte der in ihrer Grundstruktur mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 12. August 1986 (BGBl. I S. 1309) in das Gesetz eingefügten und mit dem Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1094) erweiterten Regelung des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG geben einen Hinweis darauf, dass ein wiederholter Verstoß nur vorliegt, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt.

    Den Betreuer, der nicht zugleich Halter ist, kennzeichnet eine demgegenüber nachgeordnet eigene Verantwortung für das Tier, die ihm aus den von ihm übernommenen Aufgaben und Tätigkeiten zuwächst und eine besondere Garantenstellung begründet (Obsorgeverhältnis, vgl. BT-Drs. 10/3158 S. 38, 45).

  • BGH, 18.02.1987 - 2 StR 159/86

    Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz durch Halten von Legehennen in

    Die Vorschrift, die auch durch das Erste Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 12. August 1986 (BGBl. I S. 1309) keine Änderung erfahren hat, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
  • BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93

    Schächten

    Die Vorschrift ist durch das Änderungsgesetz vom 12. August 1986 (BGBl. I S. 1309) in das Tierschutzgesetz eingefügt worden.

    Der federführende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten lehnte in seinem Bericht die Forderung ab mit der Begründung, die mit dem Wort "zwingend" verbundene Notwendigkeit, die Vorschriften der betroffenen Religionsgemeinschaft von staatlichen Stellen interpretieren zu lassen, sei in einem religiös neutralen demokratischen Rechtsstaat nicht akzeptabel (vgl. BT-Drucks. 10/5259 S. 33, 38).

    Im Gegensatz dazu würden Handlungen, die zwar Ausdruck einer religiösen Grundhaltung seien, selbst aber keine religiöse Betätigung beinhalteten, nicht vom Grundrechtsschutz des Art. 4 GG erfaßt (vgl. BT-Drucks. 10/5523 S. 1).

  • OVG Hamburg, 14.09.1992 - Bf III 42/90

    Verbot; Schlachten warmblütiger Tiere; Betäubung; Berufsausübungsfreiheit;

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  • VG Cottbus, 06.09.2017 - 3 L 509/17

    Widerruf Tierheimbetreibererlaubnis Tierschutzverein Elbe-Elster e.V. (Herzberg)

    Aus dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte (vgl. BT-Drs. 10/3158 S. 37 f. und BR-Drs. 195/86 S. 6; siehe hierzu auch BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2012 - BVerwG 7 C 5.11 -, BVerwGE 141, 311, juris Rn. 21) und aus Sinn und Zweck des § 16a Satz 1 TierSchG ergibt sich, dass der Gesetzgeber die zuständigen Überwachungsbehörden zu Eingriffen zwecks Unterbindung von Verstößen gegen Vorschriften über den Tierschutz ermächtigen wollte.
  • BVerwG, 20.01.2014 - 3 B 29.13

    Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zur Genehmigung

    Dabei wurde die bisher in § 8 Abs. 3 TierSchG (a.F.) enthaltene Regelung über die Erteilung der tierschutzrechtlichen Genehmigung eines Versuchsvorhabens, die in der Gestaltung durch das Erste Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 12. August 1986 (BGBl I S. 1309) bis dahin unverändert gegolten hat, in § 8 Abs. 1 TierSchG neu gefasst.
  • BVerfG, 20.06.1994 - 1 BvL 12/94

    Anforderungen an eine konkrete Normenkontrolle

  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12

    Gemeinsame Agrarpolitik; Agrarbeihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie;

  • VGH Bayern, 22.07.2011 - 9 BV 09.2892

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Verbot des Schlachtens ohne Betäubung

  • VGH Hessen, 05.02.2009 - 8 A 1194/06

    Entenzucht; Zuchtverbot mit Blick auf bei der Nachzucht zu erwartende erblich

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 1.86

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage - Genehmigungsbedürftigkeit von

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2018 - 1 S 2486/17

    Befugnis zur Tötung eines Tieres nach vorheriger Fortnahme und anderweitiger

  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.1990 - 10 S 570/90

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Hennenhaltungsverordnung

  • VG Neustadt, 20.09.2011 - 2 L 741/11

    Artgerechte Unterbringung von Pferden bei Verwendung von Stacheldraht als

  • VG Neustadt, 07.09.2011 - 2 L 759/11

    (Mindest-)Anforderungen an das Betreiben eines Dammwildgeheges

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