13.11.1985

Bundestag - Drucksache 10/4225

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 2466   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,11893
BGBl. I 1985 S. 2466 (https://dejure.org/1985,11893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,11893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 28.12.1985, Seite 2466
  • Viertes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
  • vom 20.12.1985

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener

    § 14a BeamtVG ursprünglicher Fassung ist durch Art. 2 Nr. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985 (BGBl I S. 2466) vor dem Hintergrund vorangegangener Einschränkungen im Recht der Rentenversicherung eingefügt worden.

    Dem sollte durch die neue Vorschrift "entgegengewirkt" werden (vgl. BTDrucks 10/4225 S. 21).

    § 14a BeamtVG ursprünglicher Fassung ist durch Art. 2 Nr. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985 (BGBl I S. 2466) vor dem Hintergrund vorangegangener Einschränkungen im Recht der Rentenversicherung eingefügt worden.

    Dem sollte durch die neue Vorschrift "entgegengewirkt" werden (vgl. BTDrucks 10/4225 S. 21).

    Dem sollte durch die Vorschrift "entgegengewirkt" werden (vgl. BTDrucks 10/4225 S. 21).

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    14 § 14a BeamtVG ursprünglicher Fassung ist durch Art. 2 Nr. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985 (BGBl I S. 2466) vor dem Hintergrund vorangegangener Einschränkungen im Recht der Rentenversicherung eingefügt worden.

    Dem sollte durch die neue Vorschrift "entgegengewirkt" werden (vgl. BTDrucks 10/4225 S. 21).

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Diese Vorschrift ist durch das Vierte Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2466) in das BeamtVG eingefügt worden.
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2004 - 5 LC 4/03

    Bestimmung des Umfangs der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes;

    Zur Begründung ist im Wesentlichen ausgeführt: Da die Gesetzesmaterialien (vgl.: Bundestagsdrucksache 10/4225 S. 21) für die hier streitige Frage keine Aussagen träfen und da Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung möglicherweise beide Rechtsauffassungen zuließen, sei zur Entscheidung des Rechtsstreits auf den Gesetzeswortlaut und die Gesetzessystematik abzustellen.

    Ziel der Regelung des § 14 a BeamtVG ist es deshalb, der dadurch entstandenen Versorgungs-/Versicherungslücke entgegenzuwirken (vgl.: BT-Drs. 10/4225 S. 21; BVerwG, Urt. v. 06.04.2000 - 2 C 25.99 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rspr. des BVerwG, 239.1 § 14 a BeamtVG Nr. 2).

    Ziel der Regelung war es also nicht, die durch die rentenrechtliche Regelung entstehenden Auswirkungen völlig auszugleichen, ihnen sollte lediglich entgegengewirkt werden ("dem wirkt die neue Vorschrift entgegen", BT-Drs. 10/4225 S. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - 6 A 783/00

    Wegfall des Ortszuschlags der Stufe 2 (jetzt Familienzuschlag der Stufe 1) bei

    Die in Rede stehende Vorschrift wurde durch das 4. Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20.12.1985 mit Wirkung vom 1.1.1986 in das Bundesbesoldungsgesetz eingefügt (BGBl. 1985 I S. 2466).

    Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 5.9.1985 war die Regelung zunächst nicht enthalten (BT-Drs. 10/3789, Anlage 1).

    Eingefügt wurde sie aufgrund einer Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 10/3789, Anlage 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1991 - 4 S 413/91

    Ortszuschlag Stufe 2 bei Aufnahme eines Kindes in zwei Wohnungen nach Scheidung

    Die von der früheren Ehefrau des Klägers erbrachten Unterhaltsleistungen seien besoldungsrechtlich zu berücksichtigen, da die Übergangsregelung des Art. 4 Satz 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20.12.1985 (BGBl. I S. 2466) nicht anwendbar sei.

    Nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG (hier anzuwenden teils in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1980 (BGBl. I S. 2081), teils in der Fassung des Art. 1 Nr. 4 a des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20.12.1985 (BGBl. I S. 2466) und der Bekanntmachung vom 1.10.1986 (BGBl. I S. 553)) gehören zur Stufe 2 des Ortszuschlags unter anderem geschiedene Beamten, die eine andere Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.

    Diese durch Art. 1 Nr. 4a des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20.12.1985 (BGBl. I S. 2466) eingefügte Regelung, welche am 1.1.1986 in Kraft trat (Art. 10 des Gesetzes), findet gemäß Art. 4 dieses Gesetzes auf den Kläger keine Anwendung, da ihm nach den vorgehenden Ausführungen im Dezember 1985 Ortszuschlag der Stufe 2 nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG in der bis dahin geltenden Fassung zu gewähren war und er weiterhin die bisherigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllte.

  • VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09

    Zur Kürzung des Familienzuschlags wegen Teilzeitbeschäftigung bei Beamten, die in

    Die Regelung wurde ins Bundesbesoldungsgesetz aufgenommen, um eine Besserstellung der Anspruchsberechtigten nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG gegenüber Ehegatten zu vermeiden, denn auch für verheiratete Anspruchsberechtigte nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG wird der Familienzuschlag der Stufe 1 gemäß § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG zwischen den Ehegatten hälftig aufgeteilt (vgl. BT-Drs. 10/3789 Anlage 2, S. 12 und Anlage 3).

    Denn dieser hatte bei der Änderung des § 40 BBesG die nichtehelichen Lebensgemeinschaften und ihre besoldungsrechtliche Behandlung in Bezug auf den Familienzuschlag im Vergleich zu Ehegatten ausdrücklich im Blick (vgl. BT-Drs. 10/3789, a.a.O.).

    An dieser nachvollziehbaren unterschiedlichen Erwartung darf das Gesetz anknüpfen, indem es durch die Vergünstigung des § 40 Abs. 4 Satz 2 BBesG für Ehegatten darauf abzielt, deren arbeitsmarktpolitisch erwünschte Bereitschaft zur Herabsetzung ihrer Arbeitszeit durch eine fördernde Regelung im Besoldungsrecht zu erhalten (vgl. erneut BT-Drs.10/3789, S. 13, Anlage 3).

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2008 - 5 LC 204/07

    Voraussetzungen der Berücksichtigung des Wehrdienstes eines Beamten eines

    Die Vorschrift ursprünglicher Fassung ist durch Art. 2 Nr. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2466) vor dem Hintergrund vorangegangener Einschränkungen im Recht der Rentenversicherung eingefügt worden.

    Dem sollte durch die neue Vorschrift "entgegengewirkt" werden (vgl. BT-Drucks 10/4225 S. 21).

  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 21/88

    Recht zur freiwilligen Versicherung im Rahmen des Art. 2 § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

    Sie ist durch Art. 2 Nr. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985 (BGBl I 2466; letzte Änderung durch Art. 14 Nr. 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990 - BGBl I 967) eingefügt worden und bestimmt im wesentlichen, daß bei Beamten, die vor der Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand getreten, berufsunfähig sind und die Wartezeit erfüllt haben, der Ruhegehaltssatz pro 12 Kalendermonate Pflichtversicherungszeit um 1 v.H., höchstens jedoch auf 70 v.H. erhöht wird, solange sie eine Rente wegen Berufsunfähigkeit nicht erhalten.

    Damit sollte den Folgen der Verschärfung der Voraussetzungen für die Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit durch das HBegleitG 1984 entgegengewirkt werden, die sich vor allem bei Beamten auswirken konnten, die vorzeitig in den Ruhestand traten und deren versicherungspflichtige Arbeitnehmer-Vordienstzeiten nicht ruhegehaltsfähig waren (so der Bericht des Innenausschusses des Bundestages BT-Drucks. 10/4225 S. 21 zu Art. 1a Nr. 2).

  • VGH Bayern, 10.03.2014 - 14 ZB 11.2108

    (Anrechnung von vor dem 03.10.1990 im Gebiet der ehemaligen DDR erworbene

    Die Vorschrift wurde in ihrer ursprünglichen Fassung durch Art. 2 Nr. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985 (BGBl I S. 2466) vor dem Hintergrund der vorangegangenen, oben dargelegten Einschränkungen im Recht der Rentenversicherung eingefügt (vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2005 - 2 C 25.04 - BVerwGE 124, 19).

    Die Vorschrift greift über das System der Beamtenversorgung hinaus und gleicht versorgungsrechtlich Nachteile aus, die wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen von Ansprüchen aus der Rentenversicherung und aus der Beamtenversorgung für die Zeit eintreten können, während der ein Besoldungsanspruch nicht mehr besteht, die beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche wegen der außerhalb des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses verbrachten Zeiten einer Erwerbstätigkeit gering sind und die für Invalidität und Alter vorgesehenen Leistungen entsprechend den erworbenen Anwartschaften in der Sozialversicherung noch nicht ausgeschöpft werden können (vgl. BVerfG, B.v. 2.5.2012 - 2 BvL 5/10 - BVerfGE 131, 20 m.w.N.; BVerwG, U.v. 23.6.2005 a.a.O; beide mit Bezug auf BT-Drs. 10/4225 S. 21).

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 149/07

    Tarifvertragsauslegung

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 357/85

    Ortszuschlag eines Angestellten mit volljährigen Kindern - Voraussetzungen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - 21 A 459/07

    Anspruch einer kindergeldberechtigten teilzeitbeschäftigten Beamtin auf Gewährung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 1 A 600/09

    Anteilige Kürzung der Besoldung eines Beamten hinsichtlich des kinderbezogenen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 4 S 2060/99

    Rückforderung eines Ortszuschlages - Unterhaltszahlungen für nichteheliches Kind

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 43.88

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Ortszuschlagsstufe 2 wegen Aufnahme einer

  • OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 2 L 2877/95

    Soldate; Fliegendes Personal; Stellenzulage; Gleichheitssatz; Verwendung als

  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 24.94

    Auslandsdienstbezüge - Kaufkraftausgleich - Kaufkraftunterschied - Besoldung -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2011 - 4 B 70.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Ehepaar; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit;

  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88

    Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag - Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86

    Ortszuschlag wegen Aufnahme des Kindes in Wohnung und Unterhaltsgewährung -

  • VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941

    Beamtenversorgung; Kriminaloberkommissarin (BesGr A 10); vorübergehende Erhöhung

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 287/86

    Ortszuschlag eines Angestellten mit volljährigen Kindern - Berücksichtigung des

  • VG Münster, 11.04.2006 - 4 K 558/03

    Anspruch eines Beamten auf vorübergehende Ruhegehaltserhöhung; Bezug des sog.

  • VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336

    Rechtskräftige Entscheidung über Ruhegehaltfähigkeit der Fliegerzulage

  • VG Oldenburg, 14.03.2007 - 6 A 5308/05

    Versorgungsbezüge eines Universitätsprofessors mit Vordienstzeiten im Ausland

  • LSG Bayern, 25.05.2011 - L 13 R 831/10

    Es ist im Hinblick auf § 14a BeamtVG und die Möglichkeit der freiwilligen

  • BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84

    Mietzinszuschüsse für Auslandsangestellte - Mietzuschuss bei Eigentum an den

  • BVerwG, 02.12.1986 - 2 DW 3.86

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahme - Laufbahn - Eingangsamt - Wiederaufnahme

  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 23.94

    Anspruch auf die Gewährung von Kaufkraftausgleich - Fortrechnung von durch

  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 25.94

    Anspruch auf die Gewährung von Kaufkraftausgleich - Fortrechnung von durch

  • VG Sigmaringen, 23.06.2016 - 2 K 4725/13

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Antragsruhestand; besondere

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 26 Sa 629/11

    Auslandsaufenthalt - sogenannte Rotationsbeschäftigte - kein Zuschuss zum

  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 18.93

    Voraussetzungen der Erhöhung des Ruhegehaltssatzes für einen früher

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 4 S 3191/90

    Zur Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Berufsunfähigkeit

  • VG Berlin, 14.07.2009 - 28 A 144.07

    Familienzuschlag für teilzeitbeschäftigte Ehegatten

  • OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 5 L 5005/94

    Vorübergehende Erhöhung des Ruheghaltsatzes;; Berufsunfähigkeit; Ruhegehaltssatz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 1 A 1301/09
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1994 - 4 S 283/93

    Zur Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Berufsunfähigkeit

  • BVerwG, 07.10.1986 - 1 D 179.85

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Innendienstbeamten der Deutschen

  • VG Berlin, 06.04.2010 - 26 A 23.08

    Familienzuschlag bei Maßnahme der Jugendhilfe mit auswärtiger Unterbringung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht