05.03.1993

Bundestag - Drucksache 12/4487

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 1569   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,21290
BGBl. I 1993 S. 1569 (https://dejure.org/1993,21290)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 17.09.1993, Seite 1569
  • Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz - StandOG)
  • vom 13.09.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (129)

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    So wurde zunächst 1993 mit § 32c EStG eine weitergehende Entlastung der Gewerbetreibenden im Hinblick auf deren Gesamtbelastung durch Gewerbesteuer und Einkommensteuer durch das Standortsicherungsgesetz eingeführt (Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes vom 13. September 1993, BGBl I S. 1569 ).
  • BFH, 14.10.2015 - I R 20/15

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke - Billigkeitsmaßnahme

    bbb) Die konkrete Ausgestaltung der Zinsschranke (hier: die "Ausweitung auf Inlandsfälle") war nach der Überzeugung des Senats auch nicht zwingend dadurch veranlasst, den Beschränkungen durch das Unionsrecht, die der Vorgängerregelung des § 8a KStG 1990 i.d.F. des Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz) vom 13. September 1993 (BGBl I 1993, 1569, BStBl I 1993, 774) --KStG 1990 n.F.-- entgegengehalten wurden (s. EuGH-Urteil Lankhorst-Hohorst vom 12. Dezember 2002 C-324/00, EU:C:2002:749, Slg. 2002, I-11779), Rechnung zu tragen.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung

    Es solle verhindert werden, dass regulär besteuerter Arbeitslohn in steuerfreie Zuschüsse umgewandelt werde (unter Hinweis auf BT-Drs 12/5016 S 85; BT-Drs 12/5764 S 22; BT-Drs 14/4921 S 50).
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