10.06.1994

Bundestag - Drucksache 12/7829

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Auswärtiges Amt (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. II 1994 S. 1798   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,41115
BGBl. II 1994 S. 1798 (https://dejure.org/1994,41115)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil II Nr. 41, ausgegeben am 13.09.1994, Seite 1798
  • Gesetz zu dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (Vertragsgesetz Seerechtsübereinkommen)
  • vom 02.09.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (13)

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 306/08

    Internationale Zuständigkeit - Hochseefähre

    Nach Art. 91 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. II 1994 S. 1798 ff., juris: SeeRÜbk) ist der Arbeitsort "Seeschiff" dem Staat zugehörig, dessen Flagge zu führen das Schiff berechtigt ist.

    Mit Zustimmungsgesetz vom 2. September 1994 ist die Bundesrepublik Deutschland dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ) beigetreten (BGBl. II 1994 S. 1798 ff.).

  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 13.19

    Drittstaatsangehörige Seeleute benötigen für Arbeitseinsätze auf

    Nach Art. 2 Abs. 1 SRÜ (Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, ratifiziert von Deutschland mit Vertragsgesetz vom 2. September 1994 <BGBl. II S. 1798>) erstreckt sich die Souveränität eines Küstenstaates uneingeschränkt auf seine inneren Gewässer sowie eingeschränkt auf das Küstenmeer (vgl. Art. 2 Abs. 3 SRÜ).
  • BVerfG, 12.11.2009 - 2 BvR 2034/04

    Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie durch eine

    eine Verschmutzung der Meeresumwelt im Sinne des Artikels 1 Abs. 1 Nr. 4 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798) zu besorgen ist oder.
  • BVerwG, 05.03.2019 - 7 B 3.18

    Unzulässigkeit der Klage eines Hafenbetreibers gegen die Genehmigung der

    Soweit das öffentliche Interesse es hier gebietet, zur Wahrung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf die vom Seerechtsübereinkommen (BGBl. II 1994 S. 1799) geschützten und vom genehmigten Vorhaben gegebenenfalls betroffenen Interessen anderer Staaten Rücksicht zu nehmen (vgl. BT-Drs. 13/193 S. 18; siehe auch Lagoni, in: Graf Vitzthum, Handbuch des Seerechts, 2006, Kap. 3 Rn. 142 ff., 150) , fehlt es für die von der Klägerin behauptete Prozessstandschaft als "Vertreterin des öffentlichen Interesses" an einem gesetzlichen Anknüpfungspunkt.
  • BGH, 23.04.2019 - 4 StR 41/19

    Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Prinzip der stellvertretenden

    Die hierfür erforderliche völkerrechtliche Verfolgungspflicht lässt sich weder dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799) noch dem Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt vom 10. März 1988 (BGBl. 1990 II S. 496) entnehmen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 2012 - 603 KLs 17/10, juris Rn. 817; LK-StGB/Werle/Jeßberger, 12. Aufl., Vor §§ 3 ff. Rn. 96; KNP-StGB/Böse, 5. Aufl., § 6 Rn. 18; Kolb/Neumann/Salomon, ZaöRV 2011, 191, 221; Salomon, DRiZ 2012, 307, 310).
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 305/08

    Internationale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach EuGVVO; Flaggenprinzip bei

    Mit Zustimmungsgesetz vom 2. September 1994 ist die Bundesrepublik Deutschland dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ) beigetreten (BGBl. II 1994 S. 1798 ff.).
  • BFH, 23.03.2000 - VII S 26/99

    Hopperbaggerschiff - Baggerarbeiten auf Binnengewässern - Spülarbeiten auf

    Denn die Antragstellerin hat im Klageverfahren vor dem FG nicht geltend gemacht, sie habe die besteuerten Fahren in Meeresgewässern --das sind bei überschlägiger Betrachtung die seewärts der Basislinie liegenden Gewässer, wo das Küstenmeer beginnt (vgl. Art. 5 bis 9 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, das für die Bundesrepublik Deutschland auf Grund des Vertragsgesetzes zum Seerechtsübereinkommen vom 2. September 1994 --BGBl II, 1798-- am 16. November 1994 in Kraft getreten ist --BGBl II 1995, 602-- und auch von der Europäischen Gemeinschaft ratifiziert worden ist: Beschluss des Rates vom 23. März 1998, ABlEG Nr. L 179/1; vgl. dazu Heuer, Aufgaben und Befugnisse des Wasserzolldienstes - Zollrechtliche Situation im Küstenmeer, ZfZ 1996, 66)-- durchgeführt.
  • LG Hamburg, 26.04.2018 - 327 O 479/16

    Unterlassungs- und Annexansprüche wegen Patentverletzung: Anbieten von Produkten

    So heißt es etwa in Bundestags-Drucksache 15/2250, S. 69, zur Ergänzung des § 1 Abs. 1 Raumordnungsgesetz um den Satz "In der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone können einzelne Funktionen im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798) durch die Raumordnung entwickelt, geordnet und gesichert werden.":.
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 304/08

    Internationale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach EuGVVO; Flaggenprinzip bei

    Mit Zustimmungsgesetz vom 2. September 1994 ist die Bundesrepublik Deutschland dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ) beigetreten (BGBl. II 1994 S. 1798 ff.).
  • FG Düsseldorf, 28.09.2007 - 18 K 638/06

    Steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand eines Marinesoldaten

    Deutsche Kriegsschiffe gehören demgegenüber völkerrechtlich immer zum Inland (Piltz, IWB Fach 3 Gruppe 3 S. 683, 685, vgl. auch Art. 32 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10.12.1982, BGBl. II 1994, 1798, zur Immunität von Kriegs- und anderen Staatsschiffen).
  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 4795/02

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und

  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und

  • VG Hamburg, 19.06.2009 - 19 K 1782/08

    Seeanlagenverordnung; Offshore-Anlage; Konkurrent; Prioritätsregelung

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