30.01.1996

Bundestag - Drucksache 13/3604

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 990   

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https://dejure.org/1996,23909
BGBl. I 1996 S. 990 (https://dejure.org/1996,23909)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 23.07.1996, Seite 990
  • Gesetz zur Änderung des Rechts der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
  • vom 17.07.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 05.12.2013 - 15 W 65/13

    Übertragbarkeit eines als beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragenen

    Die Norm findet Anwendung auch auf Dienstbarkeiten, die vor ihrem Inkrafttreten am 06.08.1996 begründet wurden, da bewusst keine gesetzliche Übergangsregelung geschaffen wurde (BT-Drs. 13/3604, Lit. B. zu Art. 1 (§ 1092 Abs. 3 - neu - BGB), S. 7; siehe hierzu auch: Münchener Kommentar (Jost), BGB, 6. Aufl., § 1092, Rn. 21).

    Das Gesetz stellt klar, dass neben den Leitungen im engeren Sinne auch andere Teile der Anlage von seinem Anwendungsbereich miterfasst werden, wenn selbige der Fortleitung unmittelbar dienen und knüpft damit im Wesentlichen an § 9 Abs. 1 und 9 GBBerG an (vgl. hierzu: Gesetzesentwurf des Bundesrates, BT-Drs. 13/3604, Lit. B zu Art. 1 (§ 1092 Abs. 3 - neu - BGB), S. 7; vgl. auch: Bassenge in NJW 1996, 2777 ff.).

    Denn bei der Übertragung von Leitungsrechten und ähnlichen Rechten seien die Voraussetzungen des § 1059a Nr. 2 BGB immer gegeben (BT-Drs. 13/3604 Lit. A Ziff. 2. u. 3., S. 5).

    Auch wurde problematisiert, dass das Erfordernis der gänzlichen oder teilweisen Unternehmensübertragung in § 1059a Nr. 2 BGB im Falle der Neuabgrenzung von Versorgungsgebieten und der damit etwaig verbundenen Notwendigkeit lediglich des Verkaufs von Leitungen einschließlich der Leitungsrechte gerade ohne Gesamtrechtsnachfolge Probleme aufwerfen kann (BT-Drs. 13/3604 Lit. A. Ziff. 4. u. 5., S. 6).

    Denn für den Grundstückseigentümer, der sich auf die Nutzung eines Versorgungsweges durch ihm nicht bekannte Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens eingelassen hat, ist ohne Belang, ob das Nutzungsrecht nunmehr einem anderen Versorgungsunternehmen - gleich auf welcher rechtlichen Grundlage - zusteht (vgl. insgesamt: BT-Drs. 13/3604 Lit. A. Ziff. 5, S. 6; vgl. auch: OLG München FGPrax 2006, 102 f.).

    Ob eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit die Voraussetzungen des § 1092 Abs. 3 BGB erfüllt, kann das Grundbuchamt allein nach dem Inhalt der Grundbucheintragung feststellen (BT-Drs. 13/3604 Lit B. zu Art. 1 (§ 1092 Abs. 3 - neu - BGB, S. 7).

  • OLG Nürnberg, 27.02.2013 - 15 W 2482/12

    Grundbuchverfahren: Übertragbarkeit eines Vorkaufsrechts bei Übergang des

    Anlass des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 1996 - mit dem der Anwendungsbereich der Bestimmung auf rechtsfähige Personengesellschaften erweitert wurde - war die Erleichterung bei der Übertragung von Leitungsrechten juristischer Personen im Energie- und Wasserversorgungsbereich durch Wegfall der Feststellungserklärung; der Bundesrat ging in seinem Entwurf von einer entsprechenden Anwendbarkeit auf OHG und KG auch ohne ausdrückliche Regelung aus (BT-Drs. 13/3604 S. 7), während die Bundesregierung der Meinung war, dass dies im Text der Vorschrift auch zum Ausdruck kommen und nicht der Auslegung überlassen bleiben solle (BT-Drs. 13/3604 S. 8).
  • OLG München, 22.03.2006 - 32 Wx 45/06

    Keine Übertragbarkeit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung

    Zwar findet sich in der Gesetzesbegründung der Bundestagsdrucksache 13/3604 folgender Satz: .
  • VG Minden, 06.11.2003 - 9 K 1413/02

    Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zum Betrieb einer

    Nach § 1092 Abs. 3 BGB (i. d. F. des Gesetzes vom 17.07.1996 - BGBl I 990) ist zwar dann, wenn einer juristischen Person eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, die dazu berechtigt, ein Grundstück für Anlagen zur Fortleitung von Gas zu benutzen, die Dienstbarkeit übertragbar.
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