23.04.2002

Bundestag - Drucksache 14/8860

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 2862   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,53785
BGBl. I 2002 S. 2862 (https://dejure.org/2002,53785)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 31.07.2002, Seite 2862
  • Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz)
  • vom 26.07.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 25.04.2002   BT   Tierschutz in der Verfassung verankern
  • 15.05.2002   BT   Verfassungsänderung zugunsten des ethischen Tierschutzes befürwortet
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 28.16

    Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

    Die Aufnahme des Tierschutzes in den Schutzauftrag des Art. 20a GG durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862) hat den bereits einfachgesetzlich normierten Tierschutz weiter gestärkt (BT-Drs. 14/8860 S. 3).
  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mit seiner Einfügung in Art. 20 a GG vornehmlich den ethisch begründeten Schutz des Tieres als je eigenes Lebewesen (vgl. dazu BVerfGE 104, 337 [347]) stärken wollen, wie er bereits bisher Gegenstand des Tierschutzgesetzes war (vgl. BTDrucks 14/8860, S. 1; 14/8360, S. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Ziel war vielmehr, den gesetzlich schon vorhandenen Tierschutz verfassungsrechtlich aufzuwerten (vgl. BT-Drs. 14/8860, S. 3); insoweit ist von einem auf die vorhandenen tierschutzrechtliche Kerngehalte bezogenen Rückschrittsverbot auszugehen (vgl. Kloepfer, a.a.O., Rn 47, 52).
  • BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 29.16

    Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

    Die Aufnahme des Tierschutzes in den Schutzauftrag des Art. 20a GG durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862) hat den bereits einfachgesetzlich normierten Tierschutz weiter gestärkt (BT-Drs. 14/8860 S. 3).
  • VG Minden, 30.01.2015 - 2 K 80/14

    Tierschutzgesetz bietet keine ausreichende Grundlage für ein behördliches

    An dieser Einschätzung änderte auch nichts die Einführung der Staatszielbestimmung des Tierschutzes in Art. 20 a GG durch Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 11.19

    Kein Anspruch auf Zugang zu Informationen über Aufsichtsmaßnahmen bei

    So ist die Staatszielbestimmung des Art. 20a GG, die sich zunächst nur auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bezog, um den Tierschutz erweitert worden (BGBl. I 2002, S. 2862).
  • OVG Bremen, 11.12.2012 - 1 A 180/10

    Tierversuche an der Universität Bremen - Affen; ethische Vertretbarkeit;

    Der Tierschutz hat durch im Jahr 2002 erfolgte Ergänzung von Art. 20 a GG (Gesetz vom 26.07.2002, BGBl. I, S. 2862) verfassungsrechtlichen Rang erhalten.
  • VG Minden, 30.01.2015 - 2 K 83/14

    Tierschutzgesetz bietet keine ausreichende Grundlage für ein behördliches

    An dieser Einschätzung änderte auch nichts die Einführung der Staatszielbestimmung des Tierschutzes in Art. 20 a GG durch Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862).
  • VG Stuttgart, 27.05.2014 - 5 K 433/12

    Taubenfütterungsverbot durch Polizeiverordnung

    Nach der seit dem 01.08.2002 geltenden Fassung dieser Norm durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26.07.2002 (BGBl. I 2862) schützt der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.97

    Kein Ruhen der Jagd bei öffentlichem Interesse an Bejagung

    Dieser nicht nur die Tierwelt als solche, sondern auch das einzelne Tier betreffende Schutz (Scholz a.a.O. RdNr. 67 ff.) beruht auf der Erkenntnis seiner Mitgeschöpflichkeit (vgl. insoweit auch Art. 141 Abs. 1 S. 2 BV) und zielt daher darauf ab, dem Tier "vermeidbare Leiden zu ersparen" (BT-Drs. 14/8860, S. 3).

    Die Vorschrift stellt ein ethisches Mindestmaß sicher, an dem die für eine Beeinträchtigung von Tieren angeführten Gründe zu messen sind (etwa bei Tierversuchen im Rahmen der Arzneimittelforschung); sie stärkt den einfachgesetzlich bereits normierten Tierschutz (BT-Drs. 14/8860 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03

    Ausnahmegenehmigung zum Schächten

  • VGH Bayern, 04.08.2014 - 10 ZB 11.1920

    Taubenfütterungsverbot trotz Staatsziel Tierschutz möglich

  • VG Saarlouis, 05.12.2012 - 5 K 640/12

    Bejagungsverbot für Rotfuchs

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2007 - 9 KN 10/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer geänderten Jagdsteuersatzung; Rechtliche

  • VG Gießen, 09.12.2002 - 10 E 141/02

    Verwaltungsgericht gibt Klage eines moslemischen Metzgers auf Erteilung einer

  • VG Münster, 09.03.2012 - 1 K 2759/11

    Erlaubnispflichtigkeit der gewerblichen Nerzzucht und Nerzhaltung;

  • VG Gelsenkirchen, 17.12.2015 - 16 K 1117/14

    Landesjagdverband steht kein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine zu

  • VG Gelsenkirchen, 30.11.2006 - 16 K 3159/05

    Anlein- und Maulkorbpflicht

  • VG Münster, 09.03.2012 - 1 K 1596/11

    Rechtmäßigkeit der Befristung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb

  • VG Berlin, 21.01.2011 - 24 L 466.10

    Sofort vollziehbares Tierhaltungsverbot; unzureichend tierärztlich versorgte

  • VG Gelsenkirchen, 03.02.2003 - 7 L 10/03

    Welthundeausstellung ohne kupierte Hunde

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2003 - 7 L 131/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Schächtung von Tieren in der Bundesrepublik

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