19.12.2002

Bundestag - Drucksache 15/240

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. II 2003 S. 218   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,50496
BGBl. II 2003 S. 218 (https://dejure.org/2003,50496)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 8, ausgegeben am 01.04.2003, Seite 218
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Februar 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten
  • vom 27.03.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 28.10.2002   BT   Kooperation von Polizei- und Grenzschutz an Oder und Neiße vertiefen
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15

    Einzelfälle des möglichen Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis;

    Soweit über den gesetzlichen Wortlaut hinaus gefordert wird, dass es sich bei der erteilten Aufenthaltserlaubnis um eine zum Zweck des Familiennachzugs erteilte Aufenthaltserlaubnis handelt (h.M., vgl. unter Bezugnahme auf die entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 34 AufenthG Rz. 4, m.w.N.; siehe aber auch die abweichende gesetzliche Formulierung in § 35 Abs. 1 Satz 1 AufenthG sowie die Gesetzesbegründung zu § 34 Abs. 1 AufenthG, BT-Drucks. 15/240 , abgedruckt in: GK-AufenthG, § 34 AufenthG, Stand März 2014), so dürfte dem hier mit Blick auf die der Antragstellerin zu 3. für den Zeitraum vom 28.11.2006 bis zum 27.11.2009 sowie die dem Antragsteller zu 4. für den Zeitraum vom 21.11.2005 bis zum 26.11.2006 und vom 28.11.2006 bis zum 27.11.2009 ausdrücklich auf der Grundlage von § 33 AufenthG erteilte Aufenthaltserlaubnis Genüge getan sein; insbesondere erscheint es ausreichend, dass der familienbedingte Aufenthaltszweck - wie hier durch die zwischenzeitliche Erteilung nach dem 6. Abschnitt des Gesetzes - einmal tituliert worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2012 - 11 S 1639/12 -, juris-Rz. 6, m.w.N.; vgl. auch wiederum Dienelt, a.a.O., § 34 AufenthG Rz. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2019 - 11 S 1646/18

    Abgrenzung der Anspruchsgrundlagen nach § 35 Abs. 1 S. 1 AufenthG 2004 und 35

    Die gegenüber der früheren Vorschrift festzustellenden Abweichungen im Wortlaut lassen nicht darauf schließen, dass der Gesetzgeber mit dem Erlass des Aufenthaltsgesetzes eine wesentliche Änderung seiner Grundkonzeption bezweckt hätte (vgl. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.03.2018 - OVG 12 B 11.17 -, juris, Rn. 27); nach der Gesetzesbegründung "entspricht [die Vorschrift] weitgehend § 26 AuslG" (BT-Drs. 15/240, S. 83).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 2523/05

    Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs 3 S 3

    In Bezug auf § 5 Abs. 2 AufenthG heißt es dort vielmehr, Ausnahmen kämen "wie bisher" im Fall eines Erteilungsanspruchs in Betracht (BT-Drs. 15/240, S. 70); auch nennt die Begründung zu § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG als einziges Beispiel bezeichnenderweise das des "deutschverheirateten" Ausländers, also eines klassischen gesetzlich gebundenen Anspruchs (BT-Drs. 15/240, S. 73; ebenso Nr. 10.2.3 der vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG - VAH -).
  • OVG Hamburg, 03.01.2007 - 3 Bs 47/05

    Suizidgefahr im Falle einer Abschiebung - vorübergehender weiterer Aufenthalt des

    Denn gegen den abschließenden Charakter der Bestimmungen in § 23a und § 25 Abs. 5 AufenthG spricht entscheidend der ursprüngliche, im Gesetzgebungsverfahren nicht eindeutig revidierte gesetzgeberische Wille (BT-Drucks. 15/240 S. 79), mit § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG für die Personen, deren Abschiebung bislang nach § 55 Abs. 3 AuslG ausgesetzt werden konnte, die Möglichkeit zur Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis zu schaffen (ebenso Hailbronner, a.a.O., § 25 AufenthG Rdnr. 59 ff.; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 60 a Rdnr. 1; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 25 AufenthG Rdnr. 29; Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275 f.; a.A. Storr, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Zimmermann-Kreher, Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, 2005, § 25 AufenthG Rdnr. 15).
  • VG Lüneburg, 28.03.2006 - 4 A 130/04

    Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; Ausreise; Berufsausbildung; Duldung; freiwillig;

    Der Begriff der Ausreise im Sinne des § 25 Abs. 5 AufenthG umfasst dabei sowohl die freiwillige Ausreise als auch die zwangsweise Rückführung (vgl. Amtl. Begründung zu § 25 AufenthG, BT-Drs. 15/240 S. 79, 80).
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