10.11.2004

Bundestag - Drucksache 15/4173

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 721   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,57519
BGBl. I 2005 S. 721 (https://dejure.org/2005,57519)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 17.03.2005, Seite 721
  • Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
  • vom 14.03.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 30.09.2004   BT   Zweifel an der Identität von passlosen Personen ausräumen
  • 26.10.2004   BT   Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
  • 10.11.2004   BT   Union: Änderungsanträge der Koalition gefährden Zuwanderungskompromiss
  • 17.12.2004   BT   Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze umsetzen
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Leistungsberechtigt sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG (in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vom 14. März 2005 [BGBl I 721]) ua Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen.

    Mit Wirkung zum 18. März 2005 (Art. 6 Nr. 6a des Gesetzes zur Änderung des AufenthG und weiterer Gesetze vom 14. März 2005 [BGBl I 721]) hat der Gesetzgeber das AsylbLG aus integrationspolitischen Gründen geändert (vgl BT-Drucks 15/3784 S 21).

    Damit sollte erreicht werden, dass der im SGB II grundsätzlich geregelte Ausschluss von Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG nur auf solche Ausländer Anwendung findet, über deren Aufenthalt noch nicht abschließend entschieden worden ist und nicht auf solche Ausländer, die bereits über eine längerfristige Aufenthaltsperspektive verfügen, denn eine solche ist in den Fällen des § 23 Abs. 1 und § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG gegeben (vgl BT-Drucks 15/3784 S 21).

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für

    Nach § 1 Abs. 1 AsylbLG (idF des Gesetzes vom 14.3.2005, BGBl I 721) sind ua leistungsberechtigt nach diesem Gesetz Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 AsylbLG wegen des Krieges in ihrem Heimatland oder nach § 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 des AufenthG besitzen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG).

    Vor diesem Hintergrund ist das AsylbLG mit Wirkung zum 18.3.2005 (Art. 6 Nr. 6a des Gesetzes zur Änderung des AufenthG und weiterer Gesetze vom 14.3.2005, BGBl I 721) aus integrationspolitischen Gründen geändert worden (vgl BT-Drucks 15/3784 S 21).

    Damit sollte verhindert werden, dass der im SGB II grundsätzlich geregelte Ausschluss von Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG auch auf solche Ausländer Anwendung findet, die bereits über eine längerfristige Bleiberechtsperspektive verfügen, denn eine solche ist in den Fällen des § 23 Abs. 1 und § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG gegeben (vgl BT-Drucks 15/3784 S 21).

  • BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte

    Die Kläger waren ua im August 2007 leistungsberechtigt nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG (für die Zeit bis zum 27.8.2007 idF, die die Norm durch das Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vom 14.3.2005 - BGBl I 721 - erhalten hat; für die Zeit ab dem 28.8.2007 idF des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU) , weil sie nach den bindenden (§ 163 SGG) Feststellungen des LSG jeweils im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG waren.
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