06.06.2011

Bundestag - Drucksache 17/6073

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 1690   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,90225
BGBl. I 2011 S. 1690 (https://dejure.org/2011,90225)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 05.08.2011, Seite 1690
  • Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
  • vom 28.07.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (14)

  • 01.06.2011   BT   Regierungserklärung zur Energiepolitik (in: Atomausstieg, Steuerpolitik, Euro-Stabilität)
  • 03.06.2011   BT   Atomausstieg und Energiewende als "Herkulesaufgabe"
  • 03.06.2011   BT   Energiewende-Regelungen unter Experten umstritten
  • 07.06.2011   BT   Ausbau der Höchstspannungsnetze wird beschleunigt
  • 08.06.2011   BT   Konsens über vorübergehende AKW-Abschaltung nach Fukushima
  • 20.06.2011   BT   Öffentliche Anhörung zu Energiewirtschaft und Netzausbau
  • 21.06.2011   BT   Experten loben schnelleren Ausbau der Stromnetze
  • 23.06.2011   BT   Energiepolitik (in: Sitzungswoche vom 27. Juni bis zum 1. Juli 2011)
  • 24.06.2011   BT   Abstimmung über Atomausstieg und Energiewende
  • 27.06.2011   BT   Sachverständige loben schnelleren Ausbau der Stromnetze
  • 28.06.2011   BT   Länder wollen Zuständigkeit für Netzplanung behalten
  • 29.06.2011   BT   Koalition setzt Energiegesetze durch
  • 30.06.2011   BT   Namentliche Abstimmungen zu Atomausstieg und Energiewende am 30. Juni 2011
  • 30.06.2011   BT   Ausbau der Energienetze (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 30. Juni und 1. Juli)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

    Nachdem Ende 2006 § 17 Abs. 2a EnWG 2006 eingeführt worden war (Artikel 7 Nr. 3 des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 9. Dezember 2006 <BGBl I S. 2833, 2847>, im Jahr 2011 um § 17 Abs. 2b EnWG ergänzt, Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze vom 28. Juli 2011 <BGBl I S. 1690>), bestanden zwar zunächst ein individueller Anschluss- und Errichtungsanspruch für den Betreiber von Offshore-Windenergieanlagen gegen den Übertragungsnetzbetreiber sowie ein Anspruch auf eine betriebsbereite Anbindungsleitung zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Offshore-Anlage.
  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    a) § 78 VwVfG NRW bleibt gemäß § 26 Satz 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490), durch die auf Antrag eröffnete Möglichkeit einer einheitlichen Entscheidung nach § 26 Satz 1 NABEG unberührt.
  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 1.16

    Abwägung eigener Belange; Abwägungsausfall; Abwägungsgebot; Bestandstrasse;

    Denn sie können im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO geltend machen, dass der Planfeststellungsbeschluss sie in ihrem Recht auf Abwägung ihrer privaten Belange nach § 43 Satz 3 EnWG in der am 29. Dezember 2015 geltenden Fassung von Art. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690 - nachfolgend: EnWG a.F.) verletzt.
  • BVerwG, 17.02.2020 - 4 VR 1.20

    Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer Duldungsverfügung

    Damit steht der Planfeststellungsbehörde im Anwendungsbereich des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz das für Stromleitungen bereits entwickelte Regelungsinstrumentarium zur Verfügung (BT-Drs. 17/6073 S. 28).

    Denn die Anordnungen nach § 44 Abs. 1 Satz 2 EnWG gehören zum "Regelungsinstrumentarium" (BT-Drs. 17/6073 S. 28) der Planfeststellungsbehörde bei der Planfeststellung von Stromleitungen.

  • BVerwG, 31.07.2017 - 4 B 12.17

    Abstandsfläche; Drittschutz; Energieleitung; Freistellung; Unterbleibensbescheid;

    Die Entstehungsgeschichte legt eine Übernahme der Erkenntnisse zu § 8 Abs. 3 LuftVG nahe, weil sich die Ausgestaltung des § 43f EnWG unter Abweichung vom allgemeinen Planfeststellungsrecht an dem Regelungsmodell des § 8 Abs. 3 LuftVG i.d.F. der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) orientierte (BT-Drs. 17/6073 S. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 11 D 118/10

    Plangenehmigung für die Erneuerung von 110-kV-Hochspannungsfreileitungen

    § 43h EnWG wurde erst durch das Gesetz vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) in das Energiewirtschaftsgesetz eingefügt.
  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041

    Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110kV-Freileitung

    Auf die Tragweite der Regelung des § 43a Nr. 5 EnWG in der Fassung des Gesetzes vom 9.12.2006 (BGBl I S. 2833), die durch das Gesetz vom 28.7.2011 (BGBl I S. 1690) geändert wurde, wonach die Anhörungsbehörde vollständig auf einen Erörterungstermin verzichten darf (kritisch hierzu Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 1. Aufl. 2008, § 43a Rn. 11), kommt es insofern nicht mehr an.
  • VGH Bayern, 19.06.2012 - 22 A 11.40018

    Planfeststellung für Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung

    24 Auf die Tragweite der Regelung des § 43a Nr. 5 EnWG in der Fassung des Gesetzes vom 9.12.2006 (BGBl I S. 2833), die durch das Gesetz vom 28.7.2011 (BGBl I S. 1690) geändert wurde, wonach die Anhörungsbehörde vollständig auf einen Erörterungstermin verzichten darf (kritisch hierzu Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 1. Aufl. 2008, § 43a Rn. 11), kommt es insofern nicht mehr an.25 2. Ein Rechtsverstoß, der zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlusses vom 1. Juni 2010 oder zur Feststellung von dessen (teilweiser) Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit führen würde, liegt im Hinblick auf zwingende Vorschriften des Natur- und Landschaftsschutzes oder des Artenschutzes nicht vor.
  • BVerwG, 09.05.2018 - 9 B 11.18

    Klage des Eigentümers und Mieters eines gewerblich genutzten Grundstücks gegen

    a) § 78 VwVfG NRW bleibt gemäß § 26 Satz 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490), durch die auf Antrag eröffnete Möglichkeit einer einheitlichen Entscheidung nach § 26 Satz 1 NABEG unberührt.
  • VGH Bayern, 04.04.2013 - 22 A 12.40048

    Planfeststellung für einen Ersatzbau einer Hochspannungs-Freileitung auf

    Nach der Beschlussempfehlung im Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 29. Juni 2011 (BT-Drs. 17/6366, S. 19) sollen "vor dem Inkrafttreten des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes... beantragte Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren für Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende geführt werden, damit nicht bereits beantragte Verfahren unter die neue Regelung des § 43h des Energiewirtschaftsgesetzes fallen.
  • VG Würzburg, 13.09.2011 - W 4 K 10.561

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung; Wohl der Allgemeinheit; Trainingsparcours;

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