29.02.2012

Bundestag - Drucksache 17/8805

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 1084   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,92114
BGBl. I 2012 S. 1084 (https://dejure.org/2012,92114)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 16.05.2012, Seite 1084
  • Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
  • vom 10.05.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Meldungen

Literatur

  • noerr.com

    Beschriftung von Bestellbuttons in Online-Shops

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 07.12.2011   BT   Verbraucherschutz im Internet (in: EU-Gipfel, Afghanistan-Einsatz, Weltklimakonferenz)
  • 14.12.2011   BT   Regierung gegen Kostenfallen im Internet
  • 18.01.2012   BT   Rechtsausschuss beschließt öffentliche Anhörung zum Verbraucherschutz im Internet
  • 06.02.2012   BT   Experten befürworten unisono Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet
  • 21.02.2012   BT   Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr (in: Vorschau auf die Sitzungswoche vom 27. Februar bis 4. März 2012)
  • 22.02.2012   BT   Besserer Schutz bei Online-Bestellungen vorgesehen
  • 27.02.2012   BT   Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 27. Februar bis 2. März)
  • 02.03.2012   BT   Gesetz soll Kunden beim Kauf im Internet schützen
  • 01.08.2012 BReg Verbraucher - Schutz vor Kostenfallen im Internet
  • 21.12.2012   BT   Verbraucherschutz im Internet (in: Wichtige Entscheidungen des Bundestages 2012)

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17

    Amazon Dash-Button wettbewerbswidrig, da erst nach Bestellvorgang über

    Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zu § 312g BGB, der Vorgängernorm des § 312j BGB (vgl. BT-Drs. 17/7745, S. 12).

    Dies zumal die Vorschriften bewusst technikneutral ausgestaltet werden sollten, so dass sie auch zukünftige Vertriebsformen erfassen (vgl. Hergenröder, Die Vereinbarkeit sogenannter "Dash Buttons" mit den zivilrechtlichen Regelungen zum ECommerce, VuR 2017, 174 [178] mit Verweis auf die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 17/7745, im Ergebnis aber unter Bezug auf § 312j Abs. 3 S. 1 BGB).

    Dies bedeutet, dass die notwendigen Informationen in unmittelbarer Nähe zur Schaltfläche angezeigt werden müssen, mittels derer die Bestellung ausgelöst wird (vgl. Wendehorst in: Münchener Kommentar, 7. Aufl. 2016, § 312j BGB Rn. 16 ff. m.w.N. sowie die Gesetzesbegründung zur Vorgängervorschrift § 312g BGB: BT-Drs. 17/7745, S. 10).

    Bei der Erfüllung der Verpflichtung nach § 312j Abs. 3 S. 1 BGB kann die Regelung in S. 2 aber ergänzend herangezogen werden (vgl. Hergenröder, VuR 2017, 174 [178] unter Verweis auf die Gesetzesbegründung zur Vorgängervorschrift § 312g BGB, BTDrs. 17/7745, S. 11).

  • OLG München, 10.01.2019 - 29 U 1091/18

    Unzulässigkeit des Angebots eines "Dash Buttons" für Bestellungen bei Amazon

    Der Begriff der Telemedien in § 312i BGB entspricht demjenigen des § 1 Abs. 1 Satz 1 TMG (vgl. BT-Drs. 17/7745 S. 9 f. zur Vorgängervorschrift des § 312g BGB a. F.).
  • OLG Köln, 03.02.2016 - 6 U 39/15

    Anforderungen an die Gestaltung einer Schaltfläche zur Bestellung eines

    Schriftgröße, Schriftart und Schriftfarbe müssen so gewählt sein, dass die Informationen nicht versteckt, sondern klar und einfach erkennbar sind." ( BT-Drucks. 17/7745 , S. 11).

    § 312j BGB soll die Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen, und der eindeutige Hinweis auf die Zahlungspflicht auf der Schaltfläche schützt den Verbraucher davor, eine Zahlungsverbindlichkeit einzugehen, ohne sich dieser Tatsache bewusst zu sein (s. die Gesetzesbegründung zu § 612g BGB a.F., BT-Dr. 17/7745, S. 6, 7, 11).

  • OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Wettbewerbswidrigkeit des

    Diese Anforderung ist nur dann erfüllt, wenn die Informationen und die Schaltfläche bei üblicher Bildschirmauflösung gleichzeitig zu sehen sind, ohne dass der Verbraucher scrollen muss" (BT-Drucks. 17/7745, S. 10 f.; so auch Palandt/Grüneberg, 74. Aufl. 2015, § 312j Rn. 7).
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13

    50 De-Mails inklusive

    Die Klägerin stützt sich auf Verstöße im September/Oktober 2012; zu diesem Zeitpunkt galt § 312g Abs. 2 BGB bereits in seiner heutigen Fassung, da er durch Gesetz vom 10.5.2012 (BGBl. I, 1084 v. 16.5. 2012) mit Wirkung ab dem 1.8.2012 eingefügt worden ist.
  • KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14

    Sitzplatzreservierung - Mitteilung von Gebühren für die Sitzplatzreservierung in

    Selbst soweit in gesetzlichen Regelungen eine unmittelbare Information "vor" einer Bestellung ausdrücklich gefordert wird (etwa in § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB), soll sogar eine der Bestell-Schaltfläche nachfolgende Information genügen, wenn Bestell-Schaltfläche und Information wegen ihres unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs gleichzeitig wahrgenommen werden (BT-Drs. 17/7745, 10 f; OLG Köln, GRUR-RR 2015, 447, 448).

    Selbst soweit - wie erörtert - in gesetzlichen Regelungen eine unmittelbare Information "vor" einer Bestellung ausdrücklich gefordert wird (etwa in § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB), genügt es für eine insoweit regelmäßig gebotene Gleichzeitigkeit der Wahrnehmung von Informationen und Bestell-Schaltfläche, wenn beides bei üblicher Bildschirmauflösung gleichzeitig und ohne Scrollen zu sehen ist (BT-Drs. 17/7745, 10 f; OLG Köln, GRUR-RR 2015, 447, 449; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 312j Rn. 7).

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