08.10.2014
Bundestag - Drucksache 18/2775
Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Deutscher Bundestag
Gesetzgebung
BGBl. I 2014 S. 1802 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 04.12.2014, Seite 1802
- Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes
- vom 28.11.2014
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Gesetzgebungsmaterialien)
- bundestag.de
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 22.07.2014 BT Bundesregierung will Verkehrsgesetz ändern
- 09.10.2014 BT Datenspeicherung bei Führerscheinstellen (in: Bundestagsbeschlüsse vom 8. bis 10. Oktober)
Wird zitiert von ... (84)
- BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten
Zugrunde zu legen ist danach das mit Wirkung vom 1. Mai 2014 mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) eingeführte Fahreignungs-Bewertungssystem, das mit Wirkung ab dem 5. Dezember 2014 insbesondere hinsichtlich der Regelungen in § 4 Abs. 5 und 6 StVG nochmals durch das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist.Die Prüfung der Behörde, ob die Maßnahme der vorangehenden Stufe bereits ergriffen worden sei, sei vom Kenntnisstand der Behörde bei der Bearbeitung zu beurteilen und beeinflusse das Entstehen von Punkten nicht (BT-Drs. 18/2775 S. 9 f.).
Diese Vorschrift soll die Punktebewertung eines Verkehrsverstoßes auch dann ermöglichen, wenn er vor dem Ergreifen einer Maßnahme begangen wurde, bei dieser Maßnahme aber noch nicht verwertet werden konnte, etwa weil deren Ahndung erst später Rechtskraft erlangt hat oder sie erst später im Fahreignungsregister eingetragen oder der Behörde zur Kenntnis gelangt sei (BT-Drs. 18/2775 S. 10).
Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist nach der Konzeption des Gesetzgebers ein Instrument mit general- und spezialpräventiver Wirkung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (vgl. BT-Drs. 17/12636 S. 38 und BT-Drs. 18/2775 S. 9 f.).
bb) Weder bezogen auf den 1. Mai 2014, den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313), mit dem das Fahreignungs-Bewertungssystem eingeführt wurde, noch bezogen auf den 5. Dezember 2014, den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) und der damit verbundenen (erneuten) Änderung von § 4 Abs. 5 und 6 StVG ist eine echte Rückwirkung zu Lasten des Klägers festzustellen.
Sie zielt auf eine Stärkung der Verkehrssicherheit (vgl. BT-Drs. 18/2775 S. 9 f.) und soll dazu beitragen, dass Fahrerlaubnisinhaber, die sich durch das Erreichen von acht oder mehr Punkten nach der Wertung des Gesetzgebers als ungeeignet erwiesen haben, auch tatsächlich vom Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen werden.
- VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17
Fahrerlaubnisbehörde; Punktereduzierung; Kenntnis von weiteren Verkehrsverstößen …
Ziel der Neuregelung war es vielmehr im Interesse der Verkehrssicherheit die Effektivität und Praktikabilität des Fahreignungs-Bewertungssystems zu stärken (BT-Drs. 18/2775, S. 9 f.).Die Prüfung der Behörde, ob die Maßnahme der vorangehenden Stufe bereits ergriffen worden ist, ist daher vom Kenntnisstand der Behörde bei der Bearbeitung zu beurteilen und beeinflusst das Entstehen von Punkten nicht (BT-Drs. 18/2775, S. 10).
Mit § 4 Abs. 5 Satz 6 Nr. 1 StVG soll nach der Gesetzesbegründung verdeutlicht werden, dass Verkehrsverstöße auch dann mit Punkten zu bewerten sind, wenn sie vor der Einleitung einer Maßnahme des Fahreignungs-Bewertungssystems begangen worden sind, bei dieser Maßnahme aber noch nicht verwertet werden konnten, etwa weil deren Ahndung erst später Rechtskraft erlangt hat oder sie erst später im Fahreignungsregister eingetragen wurden oder der Behörde zur Kenntnis gelangt sind (BT-Drs. 18/2775, S. 10).
Hierin kommt die - auch vom Gesetzgeber in der Begründung des Gesetzentwurfs betonte (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 10) - besondere Stellung des Kraftfahrt-Bundesamts zum Ausdruck (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 20.07.2016, a.a.O.).
Der Gesetzgeber ist ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs davon ausgegangen, dass die in § 4 Abs. 5 StVG vorgesehenen Maßnahmen erst nach Rechtskraft und Registrierung ergriffen werden können (BT-Drs. 18/2775, S. 10).
Für eine Anknüpfung der im Rahmen des § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG erforderlichen Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde an die formale Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts sprechen indes auch in Fällen der behördlichen oder gerichtlichen Informationsermittlung die Gesichtspunkte der Effektivität und Praktikabilität des Fahreignungs-Bewertungssystems, die der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Neuregelung zugunsten der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Allgemeinheit vor Mehrfachtätern stärken wollte (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 10;… vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015, a.a.O.; BayVGH…, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.;… Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).
Der Gesetzgeber wollte durch die Neuregelung zum Schutz der Verkehrssicherheit gerade in Konstellationen, in denen in kurzer Zeit wiederholt und schwer gegen Verkehrsregeln verstoßen wurde, einem Hinwegsehen über Verkehrsverstöße entgegenwirken und eine Fahrerlaubnisentziehung erleichtern (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 10).
Gleiches gilt für die Bezugnahme auf § 48 Abs. 4 VwVfG in der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 18/2775, S. 10; vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 20.07.2016, a.a.O.).
- VGH Bayern, 08.06.2015 - 11 CS 15.718
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Die zum 5. Dezember 2014 geänderte Vorschrift des § 2 Abs. 9 Satz 2 und 3 StVG (vgl. Gesetz vom 28.11.2014 - BGBl I S. 1802) steht der Anwendung des sich aus der spezielleren Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG ergebenden Tattagprinzips und den spezielleren Tilgungs- und Löschungsvorschriften des § 29 StVG (einschließlich der Überliegefrist des § 29 Abs. 6 Satz 2 und 3 StVG) nicht entgegen.Auch mit dem weiteren Argument, dass der Gesetzesänderung bezüglich § 4 Abs. 5 Satz 6 und Abs. 6 StVG durch Gesetz vom 28. November 2014 (a.a.O.) eine belastende Rückwirkung für den Antragsteller zukomme, weil die Zuwiderhandlungen, die hier zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt hätten, sämtlich vor der Verwarnung vom 8. Oktober 2014 begangen worden seien und damit nach der Rechtslage vor dem 5. Dezember 2014 zu einer Reduzierung auf insgesamt sieben Punkte geführt hätten, kann der Antragsteller nicht durchdringen.
2.1 Anzuwenden ist hier § 4 StVG in der ab 5. Dezember 2014 anwendbaren Fassung des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl I S. 1802), da auf den Zeitpunkt des Ergehens der Entziehungsverfügung vom 10. Februar 2015 abzustellen ist.
Diese Regelungen wurden (inhaltlich) bereits zum 1. Mai 2014 eingeführt, wenngleich § 4 Abs. 6 StVG mit Gesetz vom 28. November 2014 (a.a.O.) zum 5. Dezember 2014 neu gefasst und durch weitere Regelungen ergänzt wurde.
Nach der Begründung zum Gesetz vom 28. November 2014 (BT-Drs. 18/2775 S. 9) handelt es sich bei den zum 5. Dezember 2014 eingefügten Regelungen des § 4 Abs. 5 Satz 6 Nr. 1 StVG und des neu gefassten Absatzes 6 einschließlich des neu hinzugekommenen Satzes 4 um bloße Klarstellungen (…ebenso Kehr/Lempp/Krumm, Punktsystem und Bußgeldkatalog, 1. Auflage 2014, § 4 StVG Rn. 84).
Soweit die Gesetzesmaterialien zur der Änderungsfassung des § 4 StVG vom 28. November 2014 auf eine Klarstellung zur Punkteberechnung hinwiesen, wonach das Tattagprinzip für das Ergreifen von Maßnahmen keine Bedeutung habe (BT-Drs. 18/2775 S. 10), lasse sich § 4 Abs. 6 StVG in der hier anwendbaren alten Gesetzesfassung nicht entnehmen, dass der Rechtsgedanke des Tattagprinzips nicht zum Tragen kommen solle.
2.3.3 Die Frage muss hier nicht entschieden werden, weil auf den vorliegenden Fall § 4 StVG in der Fassung des Gesetzes vom 28. November 2014 (a.a.O.) anwendbar ist.
- VG Regensburg, 18.03.2015 - RO 8 K 15.249
Auch nach dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem kommt den Maßnahmen der ersten …
14 a) Maßgebliche Rechtsgrundlage ist vorliegend § 4 StVG in der ab 5.12.2014 geltenden Fassung vom 28.11.2014 (BGBl I S. 1802).Denn Fahrzeugführern, die aufgrund einer Anhäufung von Verkehrsverstößen sich als ungeeignet erwiesen haben, soll aus Gründen der Verkehrssicherheit das weitere Führen eines Kraftfahrzeuges zu untersagen sein (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 9).
- VGH Bayern, 02.12.2015 - 11 CS 15.2138
Entziehung ihrer Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem wegen …
Auf den vorliegenden Fall findet § 4 des Straßenverkehrsgesetzes in der ab 5. Dezember 2014 anwendbaren Fassung des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl I S. 1802) Anwendung, da auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses am 6. August 2015 abzustellen ist.Diese Regelungen wurden (inhaltlich) bereits zum 1. Mai 2014 eingeführt, wenngleich § 4 Abs. 6 StVG mit Gesetz vom 28. November 2014 (BGBl I S. 1802) zum 5. Dezember 2014 neu gefasst und durch weitere Regelungen ergänzt wurde.
Der Gesetzgeber wollte sich gemäß der Gesetzesbegründung von den Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25. September 2008 (Az. 3 C 3/07) für das ab 1. Mai 2014 geltende neue System mit den Erwägungen zur Punkteentstehung und zum Tattagprinzip bewusst absetzen (BT-Drs. 18/2775, S. 9).
Vielmehr kommt es unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten und für das Ziel, die Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrern zu schützen, auf die Effektivität des Fahreignungs-Bewertungssystems an (BT-Drs. 18/2775, S. 9 f.).
Insbesondere bei Konstellationen, in denen in kurzer Zeit wiederholt und schwer gegen Verkehrsregeln verstoßen wurde, was ein besonderes Risiko für die Verkehrssicherheit bedeutet, soll nach Ansicht des Gesetzgebers in Abwägung mit dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit nicht über bestimmte Verkehrsverstöße hinweggesehen werden (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 10).
Die Prüfung der Behörde, ob die Maßnahme der vorangehenden Stufe bereits ergriffen worden ist, ist daher vom Kenntnisstand der Behörde bei der Bearbeitung zu beurteilen und beeinflusst das Entstehen von Punkten nicht (BT-Drs. 18/2775, S. 10).
Mit § 4 Abs. 5 Satz 6 Nr. 1 StVG soll nach der Gesetzesbegründung verdeutlicht werden, dass Verkehrsverstöße auch dann mit Punkten zu bewerten sind, wenn sie vor der Einleitung einer Maßnahme des Fahreignungs-Bewertungssystems begangen worden sind, bei dieser Maßnahme aber noch nicht verwertet werden konnten, etwa weil deren Ahndung erst später Rechtskraft erlangt hat oder sie erst später im Fahreignungsregister eingetragen wurden oder der Behörde zur Kenntnis gelangt sind (BT-Drs. 18/2775, S. 10).
Nach der Begründung des Gesetzes vom 28. November 2014 (BT-Drs. 18/2775, S. 9) dient das Stufensystem der Information des Betroffenen.
- VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909
Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt nur ein, wenn der …
Auf den vorliegenden Fall findet § 4 des Straßenverkehrsgesetzes in der ab 5. Dezember 2014 anwendbaren Fassung des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl I S. 1802) Anwendung, da auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses am 13. Februar 2015 abzustellen ist. - VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15
Entziehung der Fahrerlaubnis; Abfolge mehrerer Taten; Verwarnungszeitpunkt
Dies bestätigen vor allem die Gesetzesmaterialien (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur, BT-Drs. 18/2775 vom 08.10.2014).In der Gesetzesbegründung wird insoweit ausgeführt (BT-Drs. 18/2775 S. 10):.
Wie sich der Gesetzentwurfsbegründung entnehmen lässt, ist die in § 4 Abs. 6 Satz 4 StVG enthaltene Formulierung "Kenntnis erhält" an § 48 Abs. 4 VwVfG angelehnt (BT-Drs. 18/2775, S. 10).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - 16 A 1638/15
Inlandsgültigkeit einer in Lettland ohne Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis …
Nach § 65 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802; StVG) i. V. m. § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der bis zum 30. April 2014 geltenden Fassung (zuvor zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2013, BGBl. I S. 1558, im Folgenden: StVG a. F.) beträgt die Tilgungsfrist bei Entscheidungen, die - wie vorliegend - nicht von § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (betrifft Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit) oder Nr. 2 (betrifft u. a. Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Straftaten nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und den §§ 316 und 323a des Strafgesetzbuches) erfasst sind, zehn Jahre, wobei die Tilgungsfrist nach § 29 Abs. 4 Nr. 1 StVG a. F. bei Strafbefehlen mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Richter einsetzt, vorliegend also am 6. September 2002. - VGH Bayern, 18.01.2023 - 11 B 22.1153
Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, vorangegangene Entziehung wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2015 - 16 B 104/15
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten im …
Die letzte Änderungsfassung des § 4 StVG vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) ist nicht anwendbar.Soweit die Gesetzesmaterialien zur der Änderungsfassung des § 4 StVG vom 28. November 2014 auf eine Klarstellung zur Punkteberechnung hinweisen, dass das Tattagprinzip für das Ergreifen von Maßnahmen keine Bedeutung habe (BT-Drucks. 18/2775, S. 10), lässt sich § 4 Abs. 6 StVG in der hier anwendbaren alten Gesetzesfassung nicht entnehmen, dass der Rechtsgedanke des Tattagprinzips nicht zum Tragen kommen soll.
- VGH Baden-Württemberg, 28.12.2016 - 10 S 2346/16
Tilgungshemmende Wirkung einer unanfechtbaren Entziehung der Fahrerlaubnis; …
- VG Köln, 16.06.2016 - 9 L 1181/16
Anwendung der Tilgungsfrist auf die Eintragung der Fahrerlaubnisentziehung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 16 B 382/16
Berücksichtigung von Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr durch die …
- OVG Sachsen, 07.07.2015 - 3 B 118/15
Beibehaltung der Maßnahmestufe bei der Überführung von Punkten aus dem …
- OVG Hamburg, 08.01.2018 - 4 Bs 94/17
Fahrerlaubnisentziehung - Hinzurechnung von Punkten - Kenntnis der …
- VG München, 04.09.2017 - M 26 S 17.3378
Fahrerlaubnisentziehung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Punkte
- VG Augsburg, 16.10.2017 - Au 7 K 16.1459
Warn- und Erziehungsfunktion des Stufensystems bei Entzug der Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.585
Berechnung des Punktestandes nach § 4 Abs. 5 StVO
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2015 - 16 B 257/15
Auslösung der jeweils nächsten Sanktionsstufe des Fahreignungs Bewertungssystems
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 16 A 980/16
Berechnung des Punktestandes als Grundlage für die weiteren Entscheidungen der …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2015 - 10 S 1689/15
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2015 - 16 B 554/15
Fahrerlaubnis; Entziehung; Fahreignung; Fahreignungs-Bewertungssystem; …
- VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Würzburg, 23.02.2016 - W 6 S 16.140
Entziehung der Fahrerlaubnis - Punktestand im Fahreignungsregister
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2016 - 10 S 1197/16
Entziehung der Fahrerlaubnis - Kenntnis der voraufgegangenen Verwarnung
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 10 S 2417/14
Fahrerlaubnisentziehung - Löschung von Punkten - Tattagprinzip
- VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15
Entziehung der Fahrerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 16 B 226/15
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Punktezahl hinsichtlich …
- VG Augsburg, 08.05.2018 - Au 7 S 18.434
Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, M, L und S nach …
- VG Regensburg, 12.03.2015 - RO 8 S 15.248
Fahreignungs-Bewertungssystem, Warnfunktion, Punktestand, Tattagprinzip, …
- VG Augsburg, 15.02.2017 - Au 7 S 16.1749
Streit um Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Minden, 16.03.2016 - 9 L 200/16
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Erreichens von 8 …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 4 MB 91/17
Fahrerlaubnisentziehung; Eintragungen im Mehrfachtäter-Punktesystem
- VG Augsburg, 24.03.2015 - Au 7 S 15.210
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem ab 1. Mai 2014 geltenden Punktsystem
- OVG Sachsen, 24.10.2022 - 6 B 242/22
Fahrerlaubnisentziehung; unwiderlegliche Vermutung der Ungeeignetheit i. S. v. § …
- VGH Bayern, 13.02.2015 - 11 ZB 14.1452
Auch bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung in …
- VG Stuttgart, 12.05.2015 - 7 K 687/15
Entziehung der Fahrerlaubnis; hier: Punktestandverringerung
- VGH Bayern, 08.03.2018 - 11 BV 17.2414
Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems
- VG Würzburg, 25.07.2016 - W 6 S 16.722
Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Verpflichtung zur …
- VGH Bayern, 10.06.2015 - 11 CS 15.745
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- VG Augsburg, 23.02.2016 - Au 7 S 16.136
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Punktesystem
- VG Aachen, 22.07.2020 - 3 K 315/20
Punkte; Aberkennung Entziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; EU-Fahrerlaubnis; …
- VG Aachen, 14.04.2020 - 3 L 1364/19
Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16
Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Berechnung des …
- OVG Thüringen, 04.11.2015 - 2 EO 70/15
Zur Anwendung der Übergangsbestimmung des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und der …
- VG Kassel, 06.05.2015 - 2 L 580/15
Fahreignungs-Bewertungssystem; Abkehr vom Prinzip der Warn- und …
- VG München, 07.11.2017 - M 26 K 16.4018
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- VGH Hessen, 01.09.2016 - 2 B 2192/16
Keine erneute Maßnahme bei Punkteumstellung auf das neue …
- VG Würzburg, 27.04.2016 - W 6 K 15.1167
Entzug der Fahrerlaubnis
- VG München, 27.01.2016 - M 26 S 15.5550
Aberkennung, Ortschaft, Höchstgeschwindigkeit, Bewertungssystem, Überschreitung, …
- OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 12 ME 91/15
Entziehung der Fahrerlaubnis - Abfolge mehrerer Taten - Verwarnungszeitpunkt
- VGH Bayern, 29.02.2016 - 11 ZB 15.2376
Entziehung der Fahrerlaubnis - Bindungswirkung eines Strafurteils und Abweichen …
- VGH Bayern, 10.06.2015 - 11 CS 15.814
Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige Ermahnung nach neuem Recht
- VGH Bayern, 06.09.2016 - 11 ZB 16.1154
Fahrerlaubnisentzug wegen Überschreitung der zulässigen Punkte im …
- VGH Bayern, 18.01.2016 - 11 ZB 15.2025
Rechtmäßige Anordnung des medizinisch-psychologischen Gutachtens
- VGH Bayern, 15.06.2015 - 11 CS 15.969
Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung eines ärztlichen Gutachtens; Fahrprobe
- VG Koblenz, 14.08.2015 - 4 L 603/15
Entziehung der Fahrerlaubnis - Rechtslage auf der Grundlage des …
- VG Augsburg, 18.05.2015 - Au 7 S 15.523
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Köln, 13.06.2016 - 9 L 1199/16
Berücksichtigung des im Zeitpunkt der Verwarnung tatsächlich bekannten …
- VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 10 S 15.00350
Fahreignungs-Bewertungssystem
- VG Braunschweig, 18.10.2018 - 6 A 270/17
Punktereduzierung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- VG München, 01.02.2016 - M 26 S 15.5717
Fahrerlaubnisentzug und Löschung von Punkten
- VGH Bayern, 25.10.2016 - 11 CS 16.1875
Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis und der Pflicht zur …
- VG Köln, 20.05.2016 - 9 L 398/16
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Erreichens von …
- VG Minden, 10.03.2016 - 9 K 109/15
- VG Augsburg, 04.11.2015 - Au 7 S 15.1561
Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 22.08.2016 - Au 7 S 16.997
Fahrerlaubnisentziehung
- VG Berlin, 09.02.2015 - 11 L 590.14
Entziehung seiner Fahrerlaubnis
- VG Würzburg, 28.04.2017 - W 6 S 17.374
Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis - Inhaber ungeeignet zum Führen von …
- VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 S 16.510
Beibehaltung der Maßnahmestufe bei Überführung der Punkte aus dem …
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2016 - 9 K 3927/15
Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisersterteilung; Verkehrszuwiderhandlung; Punkte
- VG Bremen, 22.07.2015 - 5 V 241/15
Fahrerlaubnisentzug bei 8 oder mehr Punkten
- VG Augsburg, 16.06.2015 - Au 7 S 15.756
Fahrerlaubnis, Tilgungsreife, Verkehrszentralregister, Alkoholfahrt, …
- VG Augsburg, 02.06.2015 - Au 7 S 15.614
Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Verwarnung; Teilnahme an …
- VG Würzburg, 27.05.2015 - W 6 S 15.414
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Ansbach, 19.02.2015 - AN 10 S 15.00161
Fahreignungs-Bewertungssystem
- VG Gelsenkirchen, 23.10.2015 - 9 K 3467/15
Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Fahreignungs-Bewertungssystem; Verwarnung; …
- VG München, 10.09.2015 - M 6b S 15.2743
Fahreignungs-Bewertungssystem, Entziehung, Fahrerlaubnis, Übergangsregelung, …
- VG Augsburg, 25.04.2017 - Au 7 S 16.1841
Entziehung einer Fahrerlaubnis - ausländische Fahrerlaubnis
- VG München, 12.01.2017 - M 26 S 16.5203
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG München, 03.11.2016 - M 26 S 16.4565
Verfassungsgemäßheit des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG
- VG München, 12.05.2016 - M 26 S 16.1271
Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei 8 oder mehr Punkten im …
- VG Ansbach, 15.01.2016 - AN 10 S 15.02504
Entzug der Fahrerlaubnis bei fehlender Fahreignung