11.05.2016

Bundestag - Drucksache 18/8432

Änderungsantrag, Urheber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Deutscher Bundestag PDF

Nachrichten zur Drucksache

  • 14.03.2016   BT   Inklusive Gesellschaft vorantreiben
  • 25.04.2016   BT   Wege zu mehr Barrierefreiheit
  • 11.05.2016   BT   Weniger Barrieren an Bundesgebäuden

Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 1757   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21595
BGBl. I 2016 S. 1757 (https://dejure.org/2016,21595)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 26.07.2016, Seite 1757
  • Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
  • vom 19.07.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    18-71708
    Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (15)

  • 26.02.2016   BR   Gleichstellung - Bundesrat begrüßt Weiterentwicklung zur Barrierefreiheit
  • 09.03.2016   BT   Behindertengleichstellungsrecht (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 11.03.2016   BT   Nachteile für Menschen mit Behinderung abbauen
  • 14.03.2016   BT   Inklusive Gesellschaft vorantreiben
  • 17.03.2016   BT   "Barrieren für Behinderte konsequenter abbauen"
  • 25.04.2016   BT   Wege zu mehr Barrierefreiheit
  • 25.04.2016   BT   "Nachbessern bei der Behindertengleichstellung"
  • 04.05.2016   BT   Behindertengleichstellungsrecht (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 10.05.2016   BT   Mehr Barrierefreiheit für behinderte Menschen
  • 11.05.2016   BT   Weniger Barrieren an Bundesgebäuden
  • 12.05.2016   BT   Mehr Barrierefreiheit in Einrichtungen des Bundes
  • 13.05.2016   BT   Behindertengleichstellungsrecht novelliert (in: Bundestagsbeschlüsse am 12. und 13. Mai)
  • 17.06.2016   BR   Barrierefreiheit - Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen
  • 17.06.2016   BR   Barrierefreiheit - Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen
  • 17.06.2016 BReg Bundesrat - Weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15

    Leistungen; üblich; Ausbildungsverlauf; Verlauf; geordnet; Fachsemester;

    Diese Vorschrift gilt gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB X für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden, die nach dem Sozialgesetzbuch ausgeübt wird, zu dessen besonderem Teil auch das Bundesausbildungsförderungsgesetz gehört (§ 68 Nr. 1 des Sozialgesetzbuches Erstes Buch - SGB I - vom 11. Dezember 1975 <BGBl. I S. 3015>, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 <BGBl. I S. 1757>).
  • VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12

    Zum Anspruch auf Erlass einer Anordnung im Wege einer vorbeugenden

    Dabei versteht die Kammer unter dem im Weiteren verwendeten Begriff "Gleisvorfeld" sämtliche dem (bestehenden) oberirdischen Stuttgarter Kopfbahnhof zuzurechnenden Eisenbahninfrastruktureinrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 3 AEG, also sämtliche Betriebs- bzw. Bahnanlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 08.05.1967; BGBl. 197 II, S. 1563) i. d. F. vom 19.07.2016 (BGBl. I, S. 1757; im Weiteren: EBO) und damit alle Schienenwege (= Gleisanlagen) sowie alle weiteren Bauwerke, die zur Abwicklung oder Sicherung des Eisenbahnverkehrs von und zum (bestehenden) oberirdischen Stuttgarter Kopfbahnhof erforderlich sind, und zwar unabhängig davon, ob diese dem "Bahnhof" oder den freien "Strecken" im Sinne der §§ 11 AEG und 4 Abs. 2 EBO zuzurechnen sind.
  • BVerwG, 30.01.2017 - 10 B 10.16

    Registrierung von Alterlaubnisinhabern

    Danach können Alterlaubnisinhaber, die - wie der Kläger - nicht Mitglied einer Anwaltskammer sind, unter Vorlage ihrer Erlaubnisurkunde die Registrierung nach § 13 des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1757), beantragen.
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