29.03.2017

Bundestag - Drucksache 18/11782

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Deutscher Bundestag PDF

Nachrichten zur Drucksache

  • 06.07.2016   BT   Schwesig will Mutterschutz ausweiten
  • 29.03.2017   BT   Grünes Licht für Mutterschutz-Reform

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 1228   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16805
BGBl. I 2017 S. 1228 (https://dejure.org/2017,16805)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 29.05.2017, Seite 1228
  • Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
  • vom 23.05.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    18-74059
    Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Meldungen (4)

  • faz.net

    Mutterschutzreform: Warum Schwangere nicht auf Kränen arbeiten sollen [19.07.2016]

  • wolterskluwer-online.de

    Normierung der Rückkehrgarantie - Bundesrat billigt vorgeschlagene Neuregelung des Mutterschutzrechts

  • anwalt.de

    Das neue Mutterschutzrecht und deren wesentlichen Neuerungen - Was hat sich geändert? [09.10.2016]

  • anwalt.de

    Bundesrat billigt in Stellungnahme neues Mutterschutzgesetz

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 29.06.2016   BT   Neuregelung des Mutterschutzrechts (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 06.07.2016   BT   Schwesig will Mutterschutz ausweiten
  • 19.09.2016   BT   Korrekturen beim Mutterschutz angemahnt
  • 13.03.2017   BT   Pralament berät über Ausweitung des Mutter­schutz­rechts
  • 27.03.2017   BT   Abstimmung über Neuregelung des Mutterschutzrechts
  • 29.03.2017   BT   Grünes Licht für Mutterschutz-Reform
  • 12.05.2017   BR   Ausweitung des Mutterschutzes - Bundesrat stimmt Reform des Mutterschutzes zu
  • 12.05.2017   BR   Ausweitung des Mutterschutzes - Bundesrat stimmt Reform des Mutterschutzes zu

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Zudem muss sich das Vorbringen des Betriebsrats angesichts seines gegenwarts- und zukunftsbezogenen Auskunftsverlangens nunmehr an der gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Anhörung in der Tatsacheninstanz (27. September 2017) geänderten Rechtslage - und damit ua. an den Bestimmungen des MuSchG in der seit 1. Januar 2018 geltenden Fassung vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) - ausrichten (vgl. zB BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 17) .
  • BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auch dort sieht es der Gesetzgeber aber inzwischen als sachgerecht an, den Mutterschutz auf Fehlgeburten zu erstrecken (zum Kündigungsschutz bei Fehlgeburt nach § 16 MuSchG-E BT-Drucks 18/8963 S 87 f; BT-Drucks 18/11782 S 35).
  • VG Hamburg, 04.01.2018 - 14 E 9923/17

    Anspruch einer Beamtin auf Gewährung von Stillzeiten während der Dienstzeit

    Dass der Bundesgesetzgeber eine ausdrückliche Begrenzung des Anspruchs auf Stillzeiten nach § 7 Abs. 2 MuSchG in das Gesetz aufgenommen hat und dabei einen Klarstellungsbedarf erkannt hat (vgl. BT-Drs. 18/8963, S. 62), spricht schließlich auch eher dafür, dass eine solche Klarstellung im Sinne einer zeitlichen Begrenzung in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung des Mutterschutzgesetzes und der hiermit wortlautgleichen Vorschrift des § 8 Abs. 1 HmbMuSchVO nicht zu entnehmen ist.
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