23.04.1974

Bundestag - Drucksache 7/2025

Bericht und Antrag, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1974 S. 2879   

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https://dejure.org/1974,5599
BGBl. I 1974 S. 2879 (https://dejure.org/1974,5599)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 119, ausgegeben am 31.10.1974, Seite 2879
  • Gesetz zur Änderung des Heimarbeitsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Heimarbeitsänderungsgesetz)
  • vom 29.10.1974

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    Dieser Entwicklung trug das Heimarbeitsänderungsgesetz vom 29. Oktober 1974 (BGBl. I S. 2879) Rechnung.
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Die Einordnung eines Dienstverhältnisses als Arbeitsverhältnis hat erhebliche rechtliche Folgen: Sie führt zur Anwendung besonderer, weit über die Schutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs hinausgehender Bestimmungen über den Kündigungsschutz (Kündigungsschutzgesetz - KSchG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 [BGBl. I S. 1317], zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. April 1978 [BGBl. I S. 550]), des Tarifvertragsrechts (vgl. insbesondere das Tarifvertragsgesetz - TVG - in der Fassung vom 25. August 1969 [BGBl. I S. 1323], geändert durch das Heimarbeitsänderungsgesetz vom 29. Oktober 1974 [BGBl. I S. 2879]), des Betriebsverfassungsrechts oder - bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern - des Personalvertretungsrechts und schließlich des Arbeitsschutzrechts.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Nach § 1 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) in der Fassung vom 25. August 1969 (BGBl. I S 1323), zuletzt geändert durch Art. 11 § 1 des Heimarbeitsänderungsgesetzes vom 29. Oktober 1974 (BGBl. I S 2879), enthält der Tarifvertrag neben der Regelung von Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die unter seinen Geltungsbereich fallen (§ 4 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes - TVG - in der Fassung vom 25. August 1969 [BGBl I S 1323], zuletzt geändert durch Art. 11 § 1 des Heimarbeitsänderungsgesetzes vom 29. Oktober 1974 [BGBl I S 2879]); Rechtsnormen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten auch für Betriebe, bei denen nur der Arbeitgeber tarifgebunden ist (§ 3 Abs. 2 TVG).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Diese Bestimmung, der möglicherweise eine Regelung zum Rechtsmißbrauch hätte entnommen werden können, ist als dem Übereinkommen Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation entgegenstehend durch das Gesetz vom 29. Oktober 1974 (BGBl. I, 2879, 2885) aufgehoben worden.
  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    § 7 Abs. 4 BUrlG ist durch Streichung von § 7 Abs. 4 Satz 2 BUrlG im Jahre 1974 (Heimarbeitsänderungsgesetz vom 29. Oktober 1974, BGBl 1, 2879), der einen Ausschlußtatbestand für das Entstehen des Abgeltungsanspruchs enthielt, geändert worden, um Widersprüche zu Art. 11 des Übereinkommens Nr. 132 zu beseitigen und die Ratifizierung des Übereinkommens zu ermöglichen (BT-Drucks. 7/975, S. 21; vgl. dazu Wlotzke, DB 1974, 2252 ff.).
  • BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86

    Zahlung von Mindestentgelten an Heimarbeiterinnen bei Ausführung von

    Das Merkmal der "erwerbsmäßigen" Tätigkeit in § 2 Abs. 1 HAG ist durch das Heimarbeitsänderungsgesetz vom 29. Oktober 1974 (BGBl I S. 2879) in das Gesetz eingeführt worden.
  • ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des

    Dem sei der Bundesgesetzgeber durch die Änderung des Bundesurlaubsgesetzes im Heimarbeitsänderungsgesetz vom 29. Oktober 1974 (BGBl. I, S. 2879) bereits vor Erlass des Zustimmungsgesetzes vom 30. April 1975 nachgekommen.
  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

    Zugleich hat das BAG in diesem Urteil allerdings auch ausgeführt, dass das Übereinkommen nicht unmittelbar auf Arbeitsverhältnisse in der Weise einwirke, dass es deren Inhalt normativ ausgestalte, der Bundesgesetzgeber das deutsche Urlaubsrecht durch die Verabschiedung des Heimarbeitsänderungsgesetzes vom 29. Oktober 1974 (BGBl. I S. 2879) den Vorgaben des Übereinkommens entsprechend angepasst, dieser die Frist für die Inanspruchnahme des übertragenen Teils des Urlaubsanspruchs, die im Verhältnis zu Art. 9 Abs. 1 des Übereinkommens Nr. 132 der IAO erheblich kürzer ist, aber nicht geändert habe.
  • BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81

    Letzter Lohnabrechnungszeitraum; Krankheit des Arbeitnehmers; Arbeitsunfähigkeit;

    Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) i.d.F. des Gesetzes vom 29. Oktober 1974 (BGBl I 2879) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, d.h. auf Freizeitgewährung unter Fortzahlung des Entgelts (Dersch-Neumann, Komm zum Bundesurlaubsgesetz, 6. Aufl., § 1 RdNr 65).
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 6.84

    Beamter - Urlaubsanspruch - Urlaubsjahr - Krankheit - Geringe Dienstleistung -

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/77
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bei Kündigung eines Heimarbeiters - Keine

  • BAG, 08.03.1988 - 3 AZR 426/87

    Bezahlung von Lohnaufträgen durch den Konkursverwalter aus der Konkursmasse -

  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 270/81

    Heimarbeit - Entgeltschutz - Mindestkündigungsfrist - Arbeitsmengenzusage -

  • BFH, 27.03.1979 - VIII R 88/76

    Steuermeßzahl - Heimarbeiter - Betriebsarbeiter

  • BSG, 27.11.1980 - 8b/12 RAr 10/79

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Hausgewerbetreibende

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