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   BGBl. I 1981 S. 705   

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https://dejure.org/1981,11098
BGBl. I 1981 S. 705 (https://dejure.org/1981,11098)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 01.08.1981, Seite 705
  • Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)
  • vom 27.07.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (81)

  • BSG, 28.03.2019 - B 3 KR 15/17 R

    Anspruch auf Gewährung von Krankengeld an freiwillig Versicherte

    Dieses vorangegangene Recht stellt sich wie folgt dar: § 182 Abs. 3 RVO idF des KSVG vom 27.7.1981 (BGBl I 705) sah für Künstler und Publizisten einen Anspruch auf Krg mit Beginn der siebten Woche der AU vor.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    des Zweiten Senats vom 8. April 1987 - 2 BvR 909, 934, 935, 936, 938, 941, 942, 947/82, 64/83 und 142/84 - in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden [Fußnote: Die Beschwerdeführer und ihre Bevollmächtigten sind im Anhang S. 396 aufgeführt.] verschiedener Verlage, Tonträgerhersteller, Werbeagenturen, Konzertdirektionen und Inhaber kleinerer Kunstgalerien (Blatt 1 - 9) gegen das Künstlersozialversicherungsgesetz [KSVG] (Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten vom 27. Juli 1981 [BGBl. I S. 705]).

    ENTSCHEIDUNGSFORMEL: § 52 Absatz 5 des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) vom 27. Juli 1981 (Bundesgesetzbl. I S. 705) ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 4/07 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht von Honoraren an

    bb) Die KSA soll als fremdnützige Abgabe die spezifische Solidaritäts- und Verantwortungsbeziehung zwischen Künstlern und Verwertern zugunsten einer sozialen Sicherung der Künstler realisieren und dient der Wahrung fairer Wettbewerbschancen (BT-Drucks 9/26 S 17; BVerfG, Beschluss vom 8.4. 1987, 2 BvR 909/82 u a, BVerfGE 75, 108, 158 = SozR 5425 § 1 Nr. 1 S 12).

    Dies sind neben den Belangen der Praktikabilität die für den Gesetzgeber entscheidenden Regelungszwecke für die Einführung und Ausgestaltung der KSA (BT-Drucks 9/26 S 16 f).

    Soweit der Gesetzgeber die Realisierung der besonderen Solidaritäts- und Verantwortungsbeziehung zwischen Künstlern und Verwertern bezweckt, stellt er nur auf eine "inländische Verantwortlichkeit" ab, weil er eine soziale Sicherung ausländischer Künstler nicht anstrebt und für das KSVG für ausgeschlossen hält (BT-Drucks 9/429 S 33).

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