17.04.1986

Bundestag - Drucksache 10/5345

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1987 S. 462   

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BGBl. I 1987 S. 462 (https://dejure.org/1987,16495)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 29.01.1987, Seite 462
  • Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG)
  • vom 22.01.1987

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BVerwG, 20.12.2001 - 6 C 7.01

    Druckgewerbe; Informationelle Selbstbestimmung; Lohnstatistik; Statistik;

    Rechtsgrundlagen sind §§ 5 und 15 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl I S. 462) und §§ 1, 4 und 5 des Gesetzes über die Lohnstatistik (LohnStatG) vom 18. Mai 1956 (BGBl I S. 429) in der Fassung vom 3. April 1996 (BGBl I S. 598) mit den vom 30. Dezember 1997 an zu berücksichtigenden Änderungen durch Art. 6 des Dritten Statistikbereinigungsgesetzes (3. StatBerG) vom 19. Dezember 1997 (BGBl I S. 3158).

    Mit dieser Begriffsbestimmung soll nach der Gesetzesbegründung verdeutlicht werden, dass dieser Begriff "mehrere Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse umfassen kann" (BTDrucks 10/5345, S. 17, dazu schon Urteil vom 11. Dezember 1990, a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 22.15

    Kein Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Statistischen Bundesamts zur

    Die von § 16 Abs. 1 Satz 1 BStatG geschützten Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse umfassen Erklärungen, die vom Auskunftspflichtigen oder Befragten in Erfüllung seiner statistischen Auskunftspflicht nach § 15 BStatG oder bei einer Erhebung ohne Auskunftspflicht freiwillig abgegeben werden (vgl. Dorer/Mainusch/Tubies, Kommentar zum BStatG, 1988, § 16 Rn. 13 f.; BT-Drs. 10/5345 S. 21).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 6.16

    Rechtliche Grenzen der Heranziehung zu statistischen Stichprobenerhebungen

    Diese gesetzliche Prozessstandschaft ergibt sich auch ohne ausdrückliche Regelung aus Sinn und Zweck der § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462) in der hier anzuwendenden Fassung zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2756), § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 Satz 2 DlStatG (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1967 - 5 C 47.67 - BVerwGE 28, 63 ) und trägt dem Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG Rechnung.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2016 - 1 S 665/14

    Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik; Erforderlichkeit des systematischen

    Diese dürfe, so die Begründung zum Entwurf des Bundesstatistikgesetzes (BT-Drucks 10/5345, S. 139) die ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung nicht als unabänderliches Schicksal hinnehmen, sondern müsse sie als permanente Aufgabe verstehen.

    Folglich ist diesbezüglich in der Begründung zum Entwurf des Bundesstatistikgesetzes auch nur von einem grundsätzlichen Austausch der in eine Stichprobe einbezogenen Befragten die Rede (vgl. BT-Drucks 10/5345, S. 19).".

  • BVerwG, 29.06.2011 - 8 C 7.10

    Auskunft; Auskunftserteilung; Auskunftspflicht; Auswahlplan; Befragung;

    Zwar ermächtigt § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl I S. 462, 565) in der hier anwendbaren Fassung des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl I S. 1534) dazu, Adressdateien zu führen, soweit dies zur Aufstellung von Rotationsplänen und zur Begrenzung der Belastung zu Befragender erforderlich ist.
  • VG Cottbus, 27.06.2013 - 1 K 951/10

    Sonstiges

    Das Bevölkerungsstatistikgesetz enthält ebenso wenig wie das - für Bundesstatistiken maßgebliche - Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246), oder das - für die Durchführung von Statistiken aufgrund von Rechtsvorschriften des Bundes ergänzend geltende - Brandenburgische Statistikgesetz eine Bestimmung über die Berichtigung von Statistiken oder zu Ansprüchen Dritter auf Korrekturen von Statistiken.

    Sie verdeutlichen Anspruch und Verpflichtung der amtlichen Statistik, die Information für das gesamte Gemeinwesen bereitzustellen und aktiv zur Sicherung der informationellen Infrastruktur beizutragen (vgl. Dorer/Mainusch/Tubies, BStatG, § 1 Rn. 17; s. auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundesstatistikgesetz vom 17. April 1987, BT-Drs. 10/5345, S. 14).

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Ergänzende Bestimmungen zum Umfang dieser Auskunftspflicht und zu ihrer ordnungsmäßigen Erfüllung enthält § 15 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG; BGBl. 1987 I S. 462); Verstöße gegen die Auskunftspflicht oder gegen die ihre Erfüllung regelnden Vorschriften werden nach § 23 BStatG als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
  • VG München, 06.12.2017 - M 7 K 17.5186

    Mietspiegel für München; Auskunftsklage; Mietspiegel als kommunale Statistik

    Ihre Gewährleistung dient dabei dem Schutz des Einzelnen vor der Offenlegung seiner persönlichen und sachlichen Verhältnisse, der Erhaltung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Befragten und den statistischen Behörden sowie der Gewährleistung der Zuverlässigkeit der gemachten Angaben und der Berichtswilligkeit der Befragten (vgl. Gesetzesbegründung zum Bundesstatistikgesetz vom 22. Januar 1987 zu § 16 Geheimhaltung, BT-Drs 10/5345, S. 20 unter Verweis auf BT-Drs. 8/2517 S. 16 - Begründung zum Bundesstatistikgesetz von 1980).

    Dabei hat die Beklagte auch die Vorgabe aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Volkszählungsgesetz beachtet, dass die Übermittlung von Informationen davon abhängig zu machen ist, dass der Übermittlungszweck im Einzelfall nicht auf andere, den Betroffenen weniger belastende Art erfüllt werden kann; die Übermittlung wäre beispielsweise unzulässig, wenn Zusammenfassungen in statistischen Ergebnissen oder anonymisierte Einzelangaben ausreichten, den Informationszweck zu erfüllen (vgl. hierzu BT-Drs. 10/5345 S.21; BVerfG, U.v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - juris Rn. 155).

  • VGH Hessen, 30.07.2015 - 6 A 1998/13

    Informationszugang bei Berechnungen des Statistischen Bundesamts

    Die Geheimhaltung der statistischen Einzelangaben hat den Schutz des Einzelnen vor der Offenlegung seiner persönlichen und sachlichen Verhältnisse, die Erhaltung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Befragten und den statistischen Ämtern sowie die Gewähr der Zuverlässigkeit der Angaben der Befragten zum Ziel (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum Bundesstatistikgesetz, Bundestags-Drucksachen 10/5345 zu § 16 S. 20).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05

    Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig

    Verfassungsgemäß ist entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin die Regelung des § 20 Abs. 5, 6 LSA-FAG-05; denn es ist systemgerecht, bei der Berechnung der Umlage nach § 19a Abs. 1 LSA-FAG-05 in gleicher Weise auf allein statistische (§ 20 Abs. 5 LSA-FAG-05) oder gleichwertige (§ 20 Abs. 6 LSA-FAG-05) Unterlagen zurückzugreifen wie bei der unmittelbaren Anwendung der §§ 7, 8 LSA-FAG-05. Dies sichert die Vergleichbarkeit der Daten für die Gemeinden innerhalb einer Gruppe deshalb, weil sie nach den gleichen Grundsätzen erhoben werden, die durch Bundesrecht vorgegeben sind (vgl. §§ 1, 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) - BStatG - vom 22.01.1987 [BGBl I 462, 565], zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.06.2005 [BGBl I 1534, 1535], sowie die näheren Vorschriften im Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz) - FPStatG - i. d. F. d. Bek.
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 52.88

    Gewerberecht: Pflicht zur Auskunftserteilung aus statistischen Zwecken im

  • VG Neustadt, 18.07.2005 - 4 L 959/05

    Dienstleistungsstatistik; Auskunftspflicht von Betrieben

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - 1 S 2428/99

    Lohnstatistik: Pflicht zur Auskunft der "verarbeitende Industrie"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2008 - 8 B 959/08

    Heranziehung eines Auskunftspflichtigen zur Auskunftserteilung i.R.d. Erhebungen

  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 36.90

    Statistikbehörde - Spielraum Erhebungsmerkmale - Inhaber

  • VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 2307/10

    Sturkturerhebung im Dienstleistungsbereich; Dienstleistungsstatistik;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 10 A 11044/14

    Heranziehung von Einzelhandelsunternehmen zur Handelsstatistik

  • VG Berlin, 22.08.2011 - 6 L 1.11

    Eilantrag gegen Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011 erfolglos

  • VG Hamburg, 30.04.2015 - 10 E 2183/15

    Ablehnung eines Eilantrags auf weitere Speicherung von Daten entgegen der

  • VG Saarlouis, 19.10.2006 - 1 F 37/06

    Statistikrecht: Heranziehung von Rechtsanwaltskanzleien zu statistischen Angaben

  • VG Düsseldorf, 06.04.2009 - 23 K 3111/08

    Klage eines Rechtsanwalts gegen die wiederholte Heranziehung zur Auskunft zur

  • VG Berlin, 30.03.2009 - 2 A 143.08

    Auskunftspflicht der Unternehmen bei der Erstellung der Dienstleistungsstatistik

  • VG Sigmaringen, 11.01.2006 - 1 K 256/05

    Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheides des Statistischen Landesamtes

  • VG Berlin, 29.11.2011 - 6 L 12.11

    Rechtmäßigkeit der Haushaltebefragung des Zensus 2011

  • OLG Stuttgart, 05.09.1988 - 1 Ss 444/88

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit ; Nichterteilung von

  • VG Saarlouis, 08.05.2012 - 2 L 262/12

    Erteilung von Auskünften für die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des

  • VG Berlin, 09.01.2012 - 6 L 13.11

    Bei summarischer Prüfung bestehen keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der

  • VG Lüneburg, 21.02.2008 - 1 B 1/08

    Vorläufiger Rechtsschutz im Falle einer Haushaltsbefragung aufgrund des

  • VG Potsdam, 29.04.2008 - 3 L 166/08

    Pflicht zur rotierenden Erfassung statistischer Informationen von

  • VG Schwerin, 21.12.2007 - 6 B 240/07

    Auskunftserteilung für Dienstleistungsstatistik

  • VG Berlin, 09.12.2011 - 6 L 5.11

    Rechtmäßigkeit der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis des Zensus 2011

  • VG München, 03.12.2009 - M 17 K 09.2962

    Mikrozensus

  • VG München, 03.12.2009 - M 17 K 09.2964

    Mikrozensus

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