24.11.1987

Bundestag - Drucksache 11/1315

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1988 S. 829   

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BGBl. I 1988 S. 829 (https://dejure.org/1988,16401)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1988 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 24.06.1988, Seite 829
  • Elftes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG)
  • vom 21.06.1988

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer

    Zwar hatte zuvor der damals für das Ausbildungsförderungsrecht zuständige 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick darauf, dass § 7 Abs. 3 Satz 3 BAföG in der Fassung des Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG) vom 21. Juni 1988 (BGBl I S. 829) - BAföG F. 1988 - die Voraussetzungen eines Fachrichtungswechsels nunmehr ausdrücklich normiert hatte, entschieden, dass ein Fachrichtungswechsel unter Zugrundelegung dieser neuen Gesetzeslage auch noch nach endgültigem Nichtbestehen einer Ausbildungsprüfung möglich sei, weil ein Fachrichtungswechsel nach dem ausdrücklich erklärten Willen des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks 11/1315, S. 11) keine Beendigung des Ausbildungsabschnitts darstelle (BVerwGE 98, 50 ) und damit der Rechtsprechung, dass ein Fachrichtungswechsel voraussetze, die begonnene Ausbildung fortsetzen zu können, der Boden entzogen sei (a.a.O., S. 53).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 24/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    b) An der Förderungsfähigkeit der Ausbildung dem Grunde nach ändert die Ausschlussregelung des § 2 Abs. 6 Nr. 3 BAföG (angefügt mit dem 11. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 21.6.1988 mit Wirkung vom 1.7.1988 <BGBl I 829>) nichts, die auf die Klägerin Anwendung findet.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1895/02

    Schüler-BAföG - auswärtige Unterbringung aus sozialen Gründen

    In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf hatte der Bundesrat gefordert, eine entsprechende Ergänzung des § 12 BAföG vorzunehmen (vgl. BT-Drucks. 11/1315, S. 14).

    Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist lediglich die erwähnte Verordnungsermächtigung aufgenommen worden (vgl. hierzu BT-Drucks. 11/2160 - Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Wissenschaft -, S. 5), von der bislang allerdings kein Gebrauch gemacht worden ist (vgl. hierzu BT-Drucks. 11/2222 - Bericht des Haushaltsausschusses -).

    Auf diese Förderungsmöglichkeit hatte im Übrigen bereits die Bundesregierung in der erwähnten Gegenäußerung (BT-Drucks. 11/1315, S. 16) hingewiesen.

  • BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99

    Bei den Eltern wohnen i. S. v. § 2 Abs. 1 a Satz 1 BAföG; Wohnen bei den Eltern

    Die Gesetzesgeschichte ergebe keine Anhaltspunkte dafür, daß die vor dem 1. Juli 1990 in § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG in der Fassung des Gesetzes vom 21. Juni 1988 (BGBl I S. 829) geregelte Förderung des Besuchs der 10. Berufsfachschulklasse durch die mit dem 12. BAföG-Änderungsgesetz vorgenommene Übertragung in den § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 1 a BAföG eine inhaltliche Änderung habe erfahren sollen; für die Schülerförderung nach § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG sei aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt gewesen, daß ein Wohnen in der Wohnung der Eltern eine Haushaltsgemeinschaft voraussetze und die - dem jetzigen § 12 Abs. 3 a BAföG entsprechende - Fiktionsregelung in § 13 Abs. 3 a BAföG betreffend die Bedarfsbestimmung für Studierende nicht darauf übertragen werden könne.

    Die Vorinstanz hat sich bei der Auslegung des Rechtsbegriffs des Wohnens bei den Eltern in § 2 Abs. 1 a Satz 1 BAföG zutreffend an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der insoweit wort- und inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung in § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG orientiert, welche bis zum Inkrafttreten des 12. BAföG-Änderungsgesetzes galt, und zwar zuletzt in der Fassung vom 21. Juni 1988 (BGBl I S. 829).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 4 LB 317/08

    Anspruch eines wegen unzumutbarer schwerwiegender sozialer Gründe nicht bei

    In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf hatte der Bundesrat gefordert, eine entsprechende Ergänzung des § 12 BAföG vorzunehmen (vgl. BT-Drucks. 11/1315, S. 14).

    Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist lediglich die erwähnte Verordnungsermächtigung aufgenommen worden (vgl. hierzu BT-Drucks. 11/2160 ... ),von der bislang allerdings kein Gebrauch gemacht worden ist ... .

  • BVerwG, 25.09.2006 - 5 C 27.04

    Einkommensberechnung nach dem BAföG; Berücksichtigung von Sonderausgaben nach §

    11 Die spätere Umstellung auf die Beträge nach §§ 10e und 10i EStG durch das 11. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes 11. BAföGÄndG vom 21. Juni 1988 (BGBl I S. 829), die eine Anpassung von § 21 BAföG an die geänderte steuerrechtliche Rechtslage darstellte (Ersetzung der bisherigen Freibetragsregelung nach § 7b EStG durch § 10e EStG), hat an der Beschränkung der ausbildungsförderungsrechtlichen Begünstigung auf selbstgenutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen nichts geändert.
  • BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14

    Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung; Ausbildung; Erstausbildung;

    Bis dahin war die hier streitgegenständliche Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG 2007 inhaltsgleich in § 68 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BAföG zuletzt in der Fassung vom 21. Juni 1988 (BGBl. I S. 829) enthalten, die in § 7 Abs. 1 BAföG zu keinem Zeitpunkt in Bezug genommen wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1996 - 16 A 1751/95

    Leistungsabhängiger Teilerlaß; Darlehensnehmer; Abschlußprüfung; Ausländische

    Selbst wenn man mit ihm davon ausgeht, daß es insoweit auf den in Amerika erworbenen Grad eines Master's of Business Administration ankommt, steht diesem Anspruch entgegen, daß nach § 18 b Abs. 1 Satz 5 BAföG in der hier maßgeblichen Fassung des 11. BAföGÄndG vom 21. Juni 1988 (BGBl I 829) Auszubildende, die ihre Abschlußprüfung an einer außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes gelegenen Ausbildungsstätte bestanden haben und nach § 5 Abs. 2 BAföG gefördert worden sind, den in Rede stehenden Teilerlaß nicht erhalten.

    Während bei Inlandsabschlußprüfungen seit dem 11. BAföG-Änderungsgesetz sämtliche Prüfungsabsolventen desselben Kalenderjahres für die Bildung der Vergleichsgruppe maßgeblich sind, kommt es bei Auslandsabschlüssen für die Bildung der Vergleichsgruppe nach wie vor nur auf die Geförderten desselben Kalenderjahres an; denn bei Auslandsabschlüssen kann nur auf die Geförderten abgestellt werden, da eine ausländische Hochschule nicht verpflichtet werden kann, aus den Examensergebnissen der Gesamtzahl ihrer Prüfungsabsolventen die für die Teilerlaßberechtigten maßgebliche Grenznote zu ermitteln (vgl. BT-Drucks. 11/1315, S. 11).

    Damit kamen auch Darlehensnehmer mit sehr mäßigen Studienabschlüssen in den Genuß des leistungsabhängigen Teilerlasses, so daß der Sinn und Zweck der Teilerlaßregelung, daß eine besondere Studienleistung honoriert werden soll, nicht erreicht werden konnte (vgl. auch den Zweiten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrung bei der Durchführung der Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen vom 26. Juni 1987, BR-Drucks. 253/87, S. 17, sowie die Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 11/1315, S. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1998 - 16 A 6381/96

    Ausbildungsförderung; Leistungsabhängiger Teilerlaß; Ausschluss; Nicht geförderte

    Der Kläger, der im Rahmen der Förderungshöchstdauer in Deutschland ein Hochschulstudium betrieben hat und dafür gefördert worden ist, kann den leistungsabhängigen Teilerlaß nach § 18 b Abs. 1 BAföG idF des 11. BAföG-ÄndG vom 21. Juni 1988, BGBl. I S. 829, nicht beanspruchen, weil er die Abschlußprüfung nicht an der deutschen Hochschule abgelegt hat, sondern sein Studium im Ausland fortgesetzt und schließlich dort die Abschlußprüfung bestanden hat.

    Während bei Inlandsabschlußprüfungen seit dem 11. BAföG-Änderungsgesetz sämtliche Prüfungsabsolventen desselben Kalenderjahres für die Bildung der Vergleichsgruppe maßgeblich sind, kommt es bei Auslandsabschlüssen für die Bildung der Vergleichsgruppe nach wie vor nur auf die Geförderten desselben Kalenderjahres an; denn bei Auslandsabschlüssen kann nur auf die Geförderten abgestellt werden, da eine ausländische Hochschule nicht verpflichtet werden kann, aus den Examensergebnissen der Gesamtzahl ihrer Prüfungsabsolventen die für die Teilerlaßberechtigten maßgebliche Grenznote zu ermitteln (vgl. BT-Drucks. 11/1315, S. 11).

    Damit kamen auch Darlehensnehmer mit sehr mäßigen Studienabschlüssen in den Genuß des leistungsabhängigen Teilerlasses, so daß der Sinn und Zweck der Teilerlaßregelung, daß eine besondere Studienleistung honoriert werden soll, nicht erreicht werden konnte (vgl. auch den Zweiten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrung bei der Durchführung der Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen vom 26. Juni 1987, BR- Drucks. 253/87, S. 17, sowie die Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 11/1315, S. 12).".

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1338/02

    Unabweisbarer Grund für Fachrichtungswechsel - nichtbestandene Prüfung

    Diese Rechtsprechung hat das BVerwG aber mit Urt. v. 22.2.1995, FamRZ 1995, 901, aufgegeben: Durch die Änderung des § 7 Abs. 3 und des § 15 a Abs. 4 BAföG im 11. BAföGÄndG vom 21.6.1988 (BGBl. I 829) sei dieser Rechtsprechung die Grundlage entzogen worden.
  • BVerwG, 17.10.1996 - 5 C 9.95

    Ausbildungsförderung - Unwirksamkeit des § 6 Abs. 4 BAföG -TeilerlaßV wegen

  • BSG, 07.11.1995 - 12 RK 38/94

    Versicherungspflicht von Berufsfachschülern

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - 7 S 1816/99

    Auslandsstudium: Erhöhungsbetrag für fortbestehende Krankenversicherung

  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 188/00

    Ausbildungsförderung für einen anderen Ausbildungsgang; Zuständigkeit des

  • VG Köln, 19.04.2012 - 15 K 1820/11

    Ausbildungsförderung für den Besuch eines Gymnasiums; Wegezeit von mehr als 2

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92

    Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz -

  • VG Münster, 28.10.2009 - 6 K 2424/08

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung zum Sozialhelfer am

  • VG Aachen, 07.06.2010 - 5 K 2268/09

    Kein Anspruch einer allein wohnenden Schülerin auf BAföG-Leistungen

  • OVG Niedersachsen, 17.01.1991 - 14 A 294/88

    Gewährung von Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 212/06

    Abgrenzung von Fachrichtungswechsel und Schwerpunktverlagerung

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 104.89

    Wohngeld - BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngeldberechtigung

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89

    Berufsausbildungsbeihilfe - Bedarf für den Lebensunterhalt - auswärtige

  • BVerwG, 09.08.1995 - 5 B 87.95

    Verfassungsmäßigkeit des § 18b Abs. 5 S. 1 Nr. 3

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 14.94

    Teilerlass eines Darlehens nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) auf

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 59.92

    Förderungshöchstdauer - Förderungsdarlehn - Ausbildungsabschnitt -

  • BVerwG, 16.09.1991 - 5 B 71.91

    BAföG - Ausbildungsförderung - Kinderteilerlaß - Rückzahlungsverpflichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - 12 A 749/15

    Gewährung eines leistungsabhängigen Teilerlasses eines Studiendarlehens;

  • BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 3/92

    Kindergeld - Ausbildungsvergütung - Krankengeldbezug - 750 DM Grenze -

  • OVG Bremen, 03.09.1991 - 2 BA 29/91

    Förderungsfähige Ausbildung; Elternteil; Gemeinsame Kinder; Freibetrag;

  • BVerwG, 17.10.1996 - 5 C 24.95

    Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens nach dem

  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 9.93

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1998 - 16 A 3878/95

    Ausbildungsförderung; Teilerlaß; Ermittlung des Geförderten mittels des

  • VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08

    Ausbildungsförderung: Bedeutung von Parteispenden bei der Berechnung des

  • BVerwG, 06.12.1988 - 5 B 58.88

    Antrag auf Anerkennung eines wichtigen Grundes für einen dem Wechsel in das

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1993 - 5 L 50/93

    Wohnung der Eltern; Ausbildungsförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1998 - 16 A 3876/95

    Ausbildungsförderung; Teilerlaß; Maßgebliche Abschlussprüfung; Erste Juristische

  • BVerwG, 12.08.1991 - 5 B 112.91

    Vorrangige Erfüllbarkeit eines Förderungsanspruchs nach dem

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1994 - 7 S 108/93

    Kein berufsqualifizierender Ausbildungsabschluß bei unbeendeter Ausbildung im

  • VG München, 12.05.2010 - M 15 K 08.5769

    Änderung des BAföG-Bescheids nach endgültigem Nichtbestehen der Zwischen-prüfung

  • VG Oldenburg, 28.01.2005 - 13 A 107/05

    Auslegung; Bedarfssatz; Einzug; Eltern; Elternhaus; gestörte

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