20.03.1998

Bundestag - Drucksache 13/10155

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 2505   

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BGBl. I 1998 S. 2505 (https://dejure.org/1998,31075)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 31.08.1998, Seite 2505
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • vom 25.08.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

    Zu Recht und in richtiger Höhe hat der Beklagte ihm gemäß § 1a Nr. 2 AsylbLG aF (in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des AsylbLG vom 25.8.1998 <BGBl I 2505>) Leistungen nur in Höhe des unabweisbar Gebotenen gewährt.
  • BSG, 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

    Die Samtgemeinde D. hatte vor Erlass der streitgegenständlichen Bescheide bereits mit Bescheid vom 15.12.2005 ab dem 1.1.2006 die auf das im Einzelfall unabweisbar Gebotene abgesenkten Leistungen auf Grundlage von § 1a Nr. 2 AsylbLG aF (hier in der Fassung, die die Norm mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des AsylbLG vom 25.8.1998 <BGBl I 2505> erhalten hat) zeitlich unbefristet, also auf Dauer, bewilligt (zu den Leistungsvoraussetzungen im Einzelnen später) und die Leistungen dabei (nur) in Höhe des Barbetrags vermindert.

    Seine Ansprüche waren ab Stellung des erneuten Antrags auf Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 7 AufenthG am 13.11.2006 nicht auf Grundlage von § 1a Nr. 2 AsylbLG aF (in der Fassung, die die Norm mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des AsylbLG vom 25.8.1998 <BGBl I 2505> erhalten hat) zu begrenzen, weil es seither an der erforderlichen Kausalität zwischen dem vorwerfbaren Verhalten und dem Nichtvollzug der Abschiebung fehlte.

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2002 - 4 LB 471/02

    Vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer ; Mitwirkung bei Ausreise ; Nichtabgabe

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass der Kläger keinen Anspruch auf Leistungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Fassung der Änderung vom 25. August 1998 (BGBl. I, S.2505) - AsylbLG - hat und deshalb die für den Beklagten handelnde Samtgemeinde D. die ihm zu gewährenden Leistungen nach § 1 a Nr. 2 AsylbLG um den Betrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse kürzen durfte.

    Auch nennt die Gesetzesbegründung zu § 1 a Nr. 2 AsylbLG ausdrücklich die fehlende Mitwirkung an der Passbeschaffung als einen zu vertretenden Grund (vgl. BT-Drucks.13/10155, S. 5; ebenso: Nds. OVG, Beschl. v. 30.07.1999 - 12 M 2997/99 -).

    Der Gesetzgeber selbst hat sich gegen die Aufnahme einer die Möglichkeit und Zumutbarkeit einer freiwilligen Ausreise bestimmenden Regelung in den Tatbestand des § 1a AsylbLG ausgesprochen (Gesetzentwurf des Bundesrates v. 06.02.1998, BR-Drucks. 691/97 unter B.; BT-Drucks.13/11172, S.7).

  • VG Köln, 25.10.2001 - 21 K 1159/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer angeordneten vollständigen Einstellung der

    Ihnen ist ferner jeweils die sich aus einer unberechtigten Arbeitsverweigerung ergebende rechtliche Konsequenz der Leistungskürzung bzw. seit der Neufassung des § 5 Abs. 4 Satz 2 AsylbLG durch Art. 1 Nr. 3 des 2. Änderungsgesetzes zum AsylbLG vom 25.08.1998 - BGBl. I S. 2505 - die der Leistungseinstellung aufgezeigt worden.

    Das 2. ÄndG bezweckte in erster Linie die Angleichung an das BSHG durch die Beseitigung etwaiger in einigen Bereichen bestehender Besserstellungen von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG im Vergleich zu deutschen Sozialhilfeempfängern und legal in Deutschland lebenden Ausländern (vgl. die allgemeine Begründung zum Gesetzesentwurf des Bundesrates vom 20.03.1998, BT-Drucks. 13/10155, S. 5).

    Die Neuregelung des § 5 Abs. 4 Satz 2 AsylbLG knüpft damit eindeutig an die Regelung des § 25 BSHG an, was auch die ausdrückliche Bezugnahme auf § 25 BSHG in der Begründung zur Entwurfsfassung des Gesetzes zeigt (vgl. BT-Drucks. 13/10155, S. 6).

    Dies kommt auch in der Begründung zum Gesetzesentwurf zum Ausdruck, wenn ausgeführt wird, "Im Einzelfall kann die nach den Umständen unabweisbare Hilfe gewährt werden" (vgl. BT-Drucks. 13/10155, S. 6).

  • LSG Bayern, 24.01.2013 - L 8 AY 4/12

    Gewährung des physischen und soziokulturellen Existenzminimums an

    Dies gelte umso mehr, als § 1a AsylbLG nicht nur migrationspolitische Zwecke verfolge, sondern auch eine Privilegierung von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG im Vergleich zu deutschen Sozialhilfeempfängern und legal in Deutschland lebenden Ausländern verhindern wolle (so ausdrücklich BT-Drucks. 13/10155, S. 5 linke Spalte a.E.).

    (Vorübergehende) verhaltsbedingte Kürzungen der Leistungen auch im AsylbLG sind daher schon aus Gründen der "Gleichbehandlung" möglich, zumal ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1 a AsylbLG eine Privilegierung von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG im Vergleich zu deutsche Sozialhilfeempfängern und legal in Deutschland lebenden Ausländern verhindert werden sollte (so ausdrücklich BT-Drucks. 13/10155, S. 5 linke Spalte a.E., Wahrendorf a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - 3 B 9.16

    Zumutbarkeit der Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung bei Ausreisepflicht

    Diese Entscheidung des Bundessozialgerichts bezieht sich nicht auf die hier fragliche Vorschrift des § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG, sondern auf § 1a Nr. 2 AsylbLG in der damals maßgeblichen, bis zum 28. Februar 2015 gültigen Fassung des Gesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I 2505), der bestimmte, dass Leistungsberechtigte und ihre Familienangehörigen, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, Leistungen nach diesem Gesetz nur erhalten, soweit dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist (vgl. nunmehr § 1a Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 AsylbLG).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 AY 4468/16

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung -

    Die fehlende Mitwirkung bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten stellt indessen einen typischen, von § 1a Abs. 3 AsylbLG sanktionierten Anwendungsfall dar, der im Übrigen auch bereits von § 1a Abs. 2 AsylbLG a.F. erfasst war (vgl. Gesetzesentwurf, Bundestags-Drucksache 13/10155 S. 5 ; hierzu BSGE 123, 157 = SozR 4-3320 § 1a Nr. 2 ; Senatsurteil vom 27. April 2017 - L 7 AY 4898/15 - ; ferner Oppermann in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014 , § 1a AsylbLG Rdnrn. 71, 76 ff.; Hohm in GK-AsylbLG, § 1a Rdnrn. 281, 283 f. ; Siefert, a.a.O., Rdnr. 36).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - L 8 AY 5/13

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG -

    Die Regelung in § 1a AsylbLG ist mit Wirkung zum 1. September 1998 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des AsylbLG vom 25. August 1998 (BGBl. I 2505) eingeführt worden.

    Dabei standen in Bezug auf die Regelung in § 1a Nr. 1 AsylbLG eine Angleichung an die Regelungen im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und in Bezug auf die Regelungen in § 1a Nr. 2 und 3 AsylbLG die Unterstützung der Verwaltung in Bezug auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch im Vordergrund; auch werden durch die Änderungen zu erwartende Einsparungen für die Kostenträger im Gesetzentwurf angesprochen (vgl. Gesetzentwurf des Bundesrates, Bundestagsdrucksache 13/10155).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2013 - L 8 AY 3/13

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG -

    Die Regelung in § 1a AsylbLG ist mit Wirkung zum 1. September 1998 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des AsylbLG vom 25. August 1998 (BGBl. I 2505) eingeführt worden.

    Dabei standen in Bezug auf die Regelung in § 1a Nr. 1 AsylbLG eine Angleichung an die Regelungen im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und in Bezug auf die Regelungen in § 1a Nr. 2 und 3 AsylbLG die Unterstützung der Verwaltung in Bezug auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch im Vordergrund; auch werden durch die Änderungen zu erwartende Einsparungen für die Kostenträger im Gesetzentwurf angesprochen (vgl. Gesetzentwurf des Bundesrates, Bundestagsdrucksache 13/10155).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 16 A 1158/05

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungskürzung, Vertretenmüssen,

    Der durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 31. August 1998, BGBl. I S. 2505, in das Gesetz eingefügte § 1a dient diesem Zweck, indem er Fälle rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme (wegen missbräuchlicher Ausreiseverweigerung) von der vollen Inanspruchnahme der Asylbewerberleistungen ausschließt.

    vgl. BT-Drucks. 13/10155 vom 20. März 1998, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, S. 5, 7; Deibel, Leistungsausschluss und Leistungseinschränkung im Asylbewerberleistungsrecht, ZfSH/SGB 1998, 707.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2008 - L 7 AY 5149/08

    Kürzung der Asylbewerberleistung - fehlende Freiwilligkeitserklärung -

  • LSG Bayern, 24.01.2013 - L 8 AY 2/12

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Verfassungsmäßigkeit -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 AY 4898/15

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Anwendbarkeit auf Folge- und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2007 - L 11 AY 77/06

    Ausnahmecharakter einer dauerhaften Vorabentscheidung dem Grunde nach im Bereich

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 AY 2/10

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Unmöglichkeit

  • LSG Thüringen, 12.03.2014 - L 8 AY 678/13

    (Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2

  • VG Göttingen, 22.08.2003 - 2 B 308/03

    Kürzung von Leistungen - fehlende Arbeitsbemühungen

  • LSG Thüringen, 23.03.2009 - L 8 B 131/08

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Zahlung eines Barbetrages für Taschengeld

  • VG Gelsenkirchen, 27.02.2001 - 17 L 289/01

    Anspruch eines Asylberechtigten auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 11 S 2443/01

    Abschiebungskosten - aufschiebende Wirkung gegen Anordnung einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2007 - L 20 B 65/06

    Sozialhilfe

  • OVG Hamburg, 30.03.1999 - Bf VI 25/96

    Verfassungsrechtlicher Grundsatz zur Berücksichtigung des Kindeswohls im Rahmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2004 - 12 A 3543/01

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Duldung, BSHG, Sozialhilfe, Einkommen,

  • BSG, 23.07.2018 - B 7 AY 4/17 B

    Überprüfungsverfahren über die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG

  • LSG Bayern, 10.11.2009 - L 18 AY 6/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Asylbewerberleistungsrecht - Leistungsberechtigter -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 12 A 71/02
  • VG Düsseldorf, 10.01.2005 - 11 K 5640/03

    D (A), Syrer, Kurden, Staatenlose, Abgelehnte Asylbewerber, Duldung,

  • OVG Niedersachsen, 30.07.1999 - 12 M 2997/99

    Verletzung der Mitwirkungspflicht bei Beschaffung; Barbetrag; Mitwirkungspflicht;

  • SG Gelsenkirchen, 22.01.2009 - S 12 (2,12,2) AY 7/07

    Sozialhilfe

  • VG Braunschweig, 05.06.2003 - 4 A 64/03

    36-Monatsfrist; Anspruchseinschränkung; Asylantragsteller; Asylbewerber;

  • OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 12 L 2625/99

    Einreise, um Leistungen zu erlangen; Asylbewerberleistungsgesetz; Einreise;

  • VG Berlin, 14.01.1998 - 18 A 712.98

    Inanspruchnahme von Sozialhilfe als prägender Einreiseentschluss ; Anspruch eines

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