31.05.1995

Bundestag - Drucksache 13/1534

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 656   

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BGBl. I 1996 S. 656 (https://dejure.org/1996,24411)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 07.05.1996, Seite 656
  • Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
  • vom 02.05.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (80)

  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung;

    Die Vorschrift des § 49a Abs. 3 HVwVfG soll ebenso wie die Vorschrift des § 49a Abs. 3 VwVfG verhindern, dass unverbrauchte Zuwendungen anstelle ihrer zeitnahen Verwendung oder Zurückführung an den Zuwendungsgeber vom Zuwendungsempfänger zinsbringend zu seinen Gunsten verwendet werden (vgl. LT-Drs. 13/5844 S. 7 f.; BT-Drs. 13/1534 S. 6 f.).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    So heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs für die Vorschrift im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes: "Damit kann im Bedarfsfall verhindert werden, dass der Begünstigte aus dem Umstand, dass er die Leistungen nicht alsbald zweckentsprechend verwendet, auch noch wirtschaftliche Vorteile zieht" (BTDrucks 13/1534, S. 7).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 8.14

    Subvention; Finanzierungshilfe; Investitionsvorhaben; Dauerarbeitsplatz;

    Die Regelung zum Widerruf eines Verwaltungsakts wegen Zweckverfehlung gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwVfG geht auf § 44a BHO zurück und beruht auf der Aussage, dass die Rückforderung von Haushaltsmitteln in Fällen der Zweckverfehlung möglich sein müsse (BT-Drs. 13/1534 S. 5).
  • BSG, 11.08.2022 - B 8 SO 3/21 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Bewilligung von Leistungen in Form eines

    Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB X (in der seit dem 21.5.1996 geltenden Fassung des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschiften vom 2.5.1996 <BGBl I 656>) kann ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt, der eine Geld- oder Sachleistung zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks zuerkennt oder hierfür Voraussetzung ist, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den in dem Verwaltungsakt bestimmten Zweck verwendet wird (Nr. 1) , oder mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat (Nr. 2) .
  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    b) Ebenfalls mit Recht hat das Verwaltungsgericht die gesetzliche Grundlage für die Feststellung der Verzinsungspflicht in § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG nicht in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. September 1995 (BGBl I S. 1146) - im Folgenden: § 14 MOG a.F. -, sondern in derjenigen des Art. 5 Ziff. 2 des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVfR-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I S. 656) - im Folgenden: § 14 MOG n.F. - gesehen.

    Wie erwähnt, erhielt § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG n.F. seine geltende Fassung durch das Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 2. Mai 1996 (BGBl I S. 656).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Das Berufungsurteil verletzt Bundesrecht, indem es die Grundlage der verschiedenen angefochtenen Regelungen in den Bestimmungen des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktordnungen (MOG) vom 31. August 1972 (BGBl I S. 1617) i.d.F. der Bekanntmachung vom 20. September 1995 (BGBl I S. 1146) sieht, das vor den angefochtenen Bescheiden zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 2. Mai 1996 (BGBl I S. 656) geändert worden ist.
  • BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R

    Verwaltungsakt, Widerruf wegen Zweckverfehlung

    Zwar sei § 47 Abs. 2 SGB X in der geltenden Fassung erst am 21. Mai 1996 in Kraft getreten, jedoch finde die Änderung gemäß Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung verfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVf-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I 656) ua auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor Inkrafttreten der Vorschrift erlassen worden seien.

    Die Einfügung des § 47 Abs. 2 SGB X durch das VwVf-ÄndG wurde vom Gesetzgeber, der im Sinne der Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrensrechts eine weitgehende Anpassung des SGB X an das VwVfG anstrebte, als Folgeänderung zur entsprechenden Änderung des VwVfG verstanden (BT-Drucks 13/1534 S 7).

    Dies unterscheide die Leistungen von dem großen Bereich derjenigen Zahlungen aus öffentlichen Kassen, durch die der gesetzliche Zweck bereits unmittelbar verwirklicht werde, wie zB ein Großteil der Sozialleistungen oder Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis (BT-Drucks 13/1534 S 5).

    Ein Widerrufsrecht sei auch dann nicht gegeben, wenn der Verwaltungsakt die allgemeine Zweckbestimmung von Gesetzen wiederhole, präzisiere oder - unter Umständen auch durch eine Nebenbestimmung - ergänze (BT-Drucks 13/1534 S 8).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 10 C 2.18

    Gelten eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nach § 49a Abs. 1 VwVfG

    Im Hinblick auf den Widerruf wegen Zweckverfehlung nach § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwVfG ergibt sich dies daraus, dass die Vorschrift auf § 44a BHO zurückgeht und damit ebenso bezweckt, dass die Rückforderung von Haushaltsmitteln in Fällen der Zweckverfehlung möglich sein muss (BT-Drs. 13/1534 S. 5).

    § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwVfG entspricht ebenso wie Nr. 1 der Norm der früheren Regelung in § 44a BHO (BT-Drs. 13/1534 S. 5) und erweitert die Regelung des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwVfG um die Möglichkeit, den Widerruf für die Vergangenheit vorzunehmen (Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 49 Rn. 105).

    Sämtliche in § 49 Abs. 3 Satz 1 VwVfG genannten Befugnisse sind zur Wahrung haushaltlicher Belange geboten (BT-Drs. 13/1534 S. 6).

    Sie knüpfen an die konkrete Zweckbestimmung einer Zuwendung an, dem auch eine Auflage dienlich sein muss, jedenfalls nicht zuwiderlaufen darf (§ 36 Abs. 3 VwVfG), und ermöglichen die Rückforderung im Falle einer Verfehlung dieses Zwecks (BT-Drs. 13/1534 S. 5).

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    b) Zur Regelung der Zusatzabgabe und der Referenzmengen im Milchsektor wird der deutsche Verordnunggeber ermächtigt durch § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen - Marktorganisationengesetz (MOG) - vom 31. August 1972 (BGBl I S. 1617) i.d.F. der Bekanntmachung vom 20. September 1995 (BGBl I S. 1146), für den vorliegenden Zusammenhang zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 2. Mai 1996 (BGBl I S. 656).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95

    Widerruf und Rückforderung eines; Dauerarbeitsplätze; Ermessen;

    Mit dem Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Niedersachsen vom 29. Mai 1995 (Nds. GVBl S. 126), das am 1. Juli 1995 in Kraft getreten ist, und dem Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 2. Mai 1996 (BGBl I S. 656), welches am 21. Mai 1996 in Kraft getreten ist, sind nunmehr Rücknahme, Widerruf, Erstattung und Verzinsung für zweckgebundene Geld- und Sachleistungsverwaltungsakte einschließlich der früher haushaltsrechtlich besonders geregelten Zuwendungen einheitlich im Verwaltungsverfahrensrecht geregelt (vgl. Sachs/ Wermeckes, NVwZ 1996, 1185; Dickersbach, NVwZ 1996, 962, 965 f).

    Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 13/1534, Anl. 1 S. 4 und 9) sollten lediglich die erhöhten Zinssätze erst vom Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften an gelten.

    Demgegenüber vertrat der Bundesrat in seiner Stellungnahme (BT-Drs. 13/1534, Anl. 2 S. 12) die Auffassung, daß wegen des grundsätzlichen Verbots rückwirkender Abgabengesetze nicht nur die Erhöhung, sondern auch die Begründung von Zinspflichten für einen vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes liegenden Zeitraum verfassungsrechtlich bedenklich sei.

    Diesen Bedenken trug die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung Rechnung und stimmte dem Vorschlag des Bundesrates zu, insoweit für alle vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes erbrachten Leistungen noch das alte Recht für anwendbar zu erklären, weil dadurch mögliche Zweifel über das Vorliegen einer unzulässigen Rückwirkung von vornherein ausgeräumt seien (BT-Drs. 13/1534, Anl. 3, S. 14).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06

    Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag;

  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; Rücknahme;

  • BVerwG, 15.12.2005 - 3 C 53.04

    Marktorganisation für Milch; Magermilch; Kasein; Beihilfe; Kaseinbeihilfe;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 12 A 693/99

    Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Arbeitslosenzentren und

  • EuGH, 29.03.2012 - C-564/10

    Pfeifer & Langen - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - 10 B 2.08

    Subvention; Anteilfinanzierung; erwirtschaftete Zinsen; Rückforderung;

  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 14.12

    Landwirtschaft; Einlagerung von Zucker; Rückforderung von Lagerkostenvergütungen;

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 3.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

  • SG Neuruppin, 13.09.2017 - S 26 AS 2423/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Erstattung von gewährten

  • BVerwG, 07.11.2001 - 3 B 117.01

    Beginn der Zinspflicht bei rückwirkender Aufhebung eines Bewilligungsbescheides

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 31.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96

    Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2007 - 1 L 48/07

    Entreicherungseinwand gegenüber Rückforderung von Fördermitteln nach Widerruf des

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 28.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

  • OVG Brandenburg, 11.02.2004 - 2 A 680/03

    Zinsforderung wegen nicht alsbaldiger Verwendung von Fördermitteln, Auslegung des

  • BFH, 27.06.2006 - VII R 53/05

    Ausfuhrerstattung: Aufhebung eines rechtsbeständigen Zinsbescheids

  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 BV 02.3024

    Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger; Zweifel an einer hinreichend bestimmten

  • OVG Thüringen, 25.07.2002 - 2 KO 591/01

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids; Entstehen der Zinsforderung;

  • VGH Bayern, 08.10.2007 - 4 BV 06.120

    Kommunaler Finanzausgleich: Verzinsung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme von

  • VG Oldenburg, 27.05.2003 - 12 A 1371/01

    Widerruf und Rückforderung einer Zuwendung nach dem einzelbetrieblichen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2007 - 2 L 101/06

    Maßgeblicher Rückwirkungszeitpunkt eines Widerruf bei der Rückforderung einer

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2016 - L 4 P 2987/14

    Soziale Pflegeversicherung - Anschubfinanzierung zur Errichtung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2016 - 6 B 62.15

    Jüdische Gemeinde zu Berlin; Anfechtungsklage; Berufung; Erstattungsforderung;

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 104/95

    Anwendbarkeit des § 48 SGB X wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse

  • OVG Sachsen, 18.10.2012 - 1 A 511/12

    Anwendung der Verjährungsvorschriften des BGB in der jeweils geltenden Fassung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2002 - 12 A 5021/00

    Widerruf und die Rückforderung von Zuwendungen zur Förderung der kulturellen

  • VG Bayreuth, 23.02.2015 - B 5 K 12.299

    Verzicht auf Geltendmachung eines Zinsanspruchs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2004 - 14 A 3559/02

    Beginn der Verjährungsfrist von Zinsansprüchen i.R.d. Rückforderung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2003 - 4 A 2618/02

    Geltendmachung von Erstattungsforderungen und Zinsforderungen nach § 49 a VwVfG,

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 82/05

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides nach § 68 WoBauG 2

  • OVG Brandenburg, 22.02.2001 - 4 A 69/99

    Rückforderung von Fördermitteln für ein Pflegeheim; Nebenbestimmungen eines

  • OVG Sachsen, 09.07.2019 - 1 A 48/17

    Zuwendung; Subvention; Erstattung; Erstattungsbescheid; Schlussbescheid;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2007 - 11 B 6.05

    Öffnungsklausel für abweichende einzelstaatliche Regelungen des

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 43/17

    Zuwendung; Widerrruf; Kommanditgesellschaft in Liquidation; Zweckverfehlung;

  • VG Berlin, 20.10.2014 - 26 K 51.14

    Zinsanspruch für überzahlte Zuschüsse

  • VG Köln, 15.11.2009 - 13 K 4769/06

    Beantragung zu hoher Lagerkostenvergütungen als Unregelmäßigkeiten i.S.d. Art. 1

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2006 - 8 LA 85/05

    Widerruf eines nach § 88d WoBauG 2 gewährten Aufwendungszuschusses

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 284/08

    Zinsbescheid nach Marktordnungsrecht (Stärkeherstellung)

  • BVerwG, 14.07.2003 - 5 B 12.03

    Widerruf rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakte mit Wirkung für die

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 112/95

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Anspruchsvoraussetzungen für den

  • VG Düsseldorf, 22.03.2004 - 13 K 353/01

    Rechtmäßgkeit der Rücknahme der Bewilligung von Sozialhilfe; Anforderungen an den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1997 - 4 A 5369/94

    Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes mit Waschküche;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 64/04

    Rückzahlung einer bewilligten Beschäftigungshilfe für Langzeitarbeitslose

  • LSG Bayern, 19.11.2002 - L 10 AL 372/00

    Widerruf eines rechtswidrigen, begünstigenden und unanfechtbaren Verwaltungsaktes

  • LSG Bayern, 19.11.2002 - L 10 AL 371/00

    Widerruf eines rechtswidrigen, begünstigenden und unanfechtbaren Verwaltungsaktes

  • LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 188/01

    Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung einer

  • LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 189/01

    Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung einer

  • LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 26/00

    Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung einer

  • LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 24/00

    Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung eines

  • LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 25/00

    Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung eines

  • LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 358/00

    Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung einer

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 124/95
  • VG Trier, 20.03.2013 - 5 K 801/12

    Zur Geltendmachung eines Ausgleichs für Vermögensnachteile, die durch Rücknahme

  • LSG Bayern, 16.01.2003 - L 10 AL 360/00

    Leistungen an Arbeitgeber; Eingliederungszuschüsse; Rückzahlung des Zuschusses

  • LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 22/00

    Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung eines

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 94/95
  • LSG Bayern, 19.11.2002 - L 10 AL 357/00

    Widerruf eines rechtswidrigen, begünstigenden und unanfechtbaren Verwaltungsaktes

  • LSG Bayern, 19.11.2002 - L 10 AL 85/00

    Widerruf eines rechtswidrigen, begünstigenden und unanfechtbaren Verwaltungsaktes

  • LSG Bayern, 19.11.2002 - L 10 AL 359/00

    Widerruf eines rechtswidrigen, begünstigenden und unanfechtbaren Verwaltungsaktes

  • LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 23/00

    Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung eines

  • FG Hamburg, 12.02.1999 - IV 504/98

    Verjährung des Zinsanspruchs nach dem Marktorganisationsgesetz (MOG); Rückzahlung

  • VG Berlin, 09.10.2015 - 26 K 316.13

    Anspruch des Zuwendungsgebers auf Auszahlung der mit dem Zuwendungsbetrag

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2005 - 2 LB 47/05
  • LSG Bayern, 29.07.2004 - L 9 AL 383/02

    Rücknahme der Bewilligung von Beschäftigungshilfe mit Wirkung für die

  • OVG Niedersachsen, 12.09.1997 - 1 L 2532/95

    Rückforderung eines Aufwendungszuschusses; Aufwendungszuschuß (Modernisierung);

  • VG Lüneburg, 12.12.2002 - 2 A 217/01

    Anwendbarkeit der Nachbarschaftsregelung bei Flächenstilllegung

  • VG Lüneburg, 10.12.2002 - 2 A 225/01

    Ausschluss der Rückforderung einer Prämie wegen nicht vorgelegten

  • VG Oldenburg, 20.02.2001 - 12 A 3725/99

    Rückforderung einer Prämie

  • FG Hamburg, 16.06.2004 - IV 272/01

    Dienstliche Weisung nicht als Verwaltungsakt

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