31.05.2001

Bundestag - Drucksache 14/6204

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 2716   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,43310
BGBl. I 2001 S. 2716 (https://dejure.org/2001,43310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,43310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 31.10.2001, Seite 2716
  • Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz - GrundRBerG)
  • vom 26.10.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 13.06.2001   BT   Recht an für öffentliche Zwecke genutzten Grundstücken regeln
  • 03.07.2001   BT   Dissens über notarielle Beurkundung von Kaufangeboten der öffentlichen Hand
  • 30.08.2001   BT   Ankaufsfrist bis 2007 für öffentlich genutzte Privatgrundstücke umstritten
  • 25.09.2001   BT   Öffentliche Nutzer von Privatgrundstücken sollen Ankaufsrecht erhalten
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 129/03

    Absicherung von Altenergieanlagen in den neuen Ländern

    Hier konnte ähnlich wie bei der Nutzung von privaten Grundstücken durch öffentliche Stellen im Rahmen einer pauschalierenden Betrachtungsweise auch ohne besonderen Nachweis von der Billigung staatlicher Stellen ausgegangen und ähnlich wie im Verkehrsflächenbereinigungsgesetz vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716 - im Folgenden VerkFlBerG) auf einen konkreten Nachweis im Einzelfall verzichtet werden.
  • BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09

    Entsprechende Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes auf ein durch

    Es dient der Bereinigung von Nutzungsverhältnissen im Beitrittsgebiet, die darauf zurückzuführen sind, dass in der DDR private Grundstücke für öffentliche Zwecke in Anspruch genommen wurden, ohne dass eine förmliche Überführung in Volkseigentum stattgefunden hatte oder die Nutzung des Grundstücks gegenüber dem Eigentümer sonst auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden war (sog. rückständiger Grunderwerb; vgl. BT-Drucks. 14/6204 S. 1, 10 u. 13).

    Nichts anderes gilt für die entsprechende Anwendung des an die Stelle der vorläufigen "Notordnung" des Art. 233 § 2a Abs. 9 EGBGB (vgl. BT-Drucks. 14/6204 S. 12) getretenen Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes.

    Erforderlich ist, dass sich das Ende der öffentlichen Nutzung des Grundstücks bereits abzeichnet (vgl. BT-Drucks. 14/6204 S. 16 f.).

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 83/02

    Inanspruchnahme eines privaten Grundstücks vor dem 9.5.1945

    Die zeitliche Begrenzung knüpft an das Konzept des § 8 SachenRBerG an, die auf den Besonderheiten des sozialistischen Bodenrechts beruhenden Sachverhalte in Rechtsgestaltungen des Zivilrechts der Bundesrepublik überzuleiten (Amtl. Begr. BT-Drucks. 14/6204, S. 10; zu § 8 SachenRBerG: Senatsurt. v. 20. Februar 1998, V ZR 390/96, WM 1998, 1072 f.; vgl. auch Urt. v. 9. Juli 1999, V ZR 148/98, WM 1999, 2035, 2037).
  • VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09

    Rückübertragung von Grundstücken in der ehemaligen DDR

    Daran ändert entgegen der Auffassung der Klägerin auch der Umstand nichts, dass in der Tat zwischen 1945 und 1990 in erheblichem Umfang Verkehrsanlagen ohne die entsprechende dingliche Absicherung errichtet worden sind, so dass es der Regelung durch das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (Art. 1 des Grundstücksrechtsbereinigungsgesetzes vom 26. Oktober 2001, BGBl. I S. 2716) bedurfte.

    In der Begründung zu diesem Gesetz heißt es (BT-Drs. 14/6204):.

  • OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 5 U 68/07

    Ankaufsanspruch (Erwerbsrecht) des öffentlichen Nutzers von Grundeigentum gegen

    Nr. 1 eingetragenen Grundstücks, Gemarkung F..., Flur 157, Flurstück 407, deren Lage sich allein aus § 4 Abs. 1 Nr. 2 VerkFlBerG ergibt und die eine Größe von ca. 25 m² umfasst, nach den Bestimmungen des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I, S. 2716) zum Kaufpreis von 65, 00 EUR zu erwerben.
  • KG, 06.11.2008 - 19 U 11/08

    Ankaufsrecht nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz: (Un-)Anwendbarkeit auf

    Der von der Neufassung des Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB durch Art. 2 GrundRBerG unberührt gebliebene Gesetzeszweck (vgl. Begründung des GrundRBerG-RegE, BT-Drucks. 14/6204, S. 10) treffe auf den - auch hier vorliegenden - Fall einer zu DDR-Zeiten erfolgten Überführung des betreffenden Grundstücks in Volkseigentum in noch stärkerem Maße zu als auf den von dem Gesetz vorausgesetzten Sachverhalt.
  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    Hat der Träger der öffentlichen Aufgabe oder dessen Funktions- oder Rechtsvorgänger die Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks ohne Rechtsgrundlage geändert, wie dies in der DDR bei der Errichtung öffentlicher Verkehrsanlagen offenbar nicht selten vorgekommen ist (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs des Grundstücksbereinigungsgesetzes BTDrucks 14/6204 S. 11 f.), richtet es sich nach den nunmehr einschlägigen Vorschriften, ob und welchen Ansprüchen des Eigentümers er ausgesetzt ist.
  • OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18

    Autobahn; Streckenfernmeldekabel; Schneeschutzpflanzung; Zubehör; Landwirtschaft;

    Davon seien 578 m² als rückständiger Erwerb nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken v. 26. Oktober 2001, BGBl. I S. 2716 -VerkFlBerG) ausgewiesen.
  • KG, 26.06.2006 - 24 U 96/05

    Nutzungsentgeltanspruch für Grundstück im Beitrittsgebiet: Berechnung des

    Denn dieser Anspruch ist erst mit dem am 1.Oktober 2001 in Kraft getretenen Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz vom 26.Oktober 2001 (BGBl. 2001, S. 2716) eingeführt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht