05.11.2002

Bundestag - Drucksache 15/25

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 4607   

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https://dejure.org/2002,40157
BGBl. I 2002 S. 4607 (https://dejure.org/2002,40157)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 87, ausgegeben am 30.12.2002, Seite 4607
  • Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
  • vom 23.12.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 07.11.2002   BT   Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und erweitern
  • 12.11.2002   BT   Sachverständige sehen in den Hartz-Gesetzen nicht den großen Durchbruch
  • 13.11.2002   BT   Hartz-Gesetzentwürfe mit Koalitionsmehrheit angenommen
  • 06.02.2003   BT   "Haushaltsnahe" Minijobs sollen Schwarzarbeit verhindern
  • 02.04.2003   BT   Erste Erfahrungen mit Bildungsgutscheinen sind ernüchternd
  • 11.03.2013   BT   Gerhard Schröders Agenda gegen den Reformstau
 
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Wird zitiert von ... (251)

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    b) Arbeitsrechtlich geschuldet im Sinne des Entstehungsprinzips und damit der Beitragsbemessung im Prüfzeitraum zugrunde zu legen ist das von der Klägerin ihren Leiharbeitnehmern für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher geschuldete, den im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen entsprechende Arbeitsentgelt (§ 10 Abs. 4 AÜG idF durch Gesetz vom 23.12.2002, BGBl I 4607, bzw ab 30.4. 2011 idF durch Gesetz vom 28.4. 2011, BGBl I 642).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Letzteres folgert der Senat aus der Regelung zur geringfügigen Beschäftigung (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB III iVm § 8 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch) und der Drei-Monats-Grenze, die der Gesetzgeber - allerdings erst mit Wirkung ab 1. Juli 2003 - für die Meldepflicht bei befristeten Arbeitsverhältnissen in § 37b Satz 2 SGB III in der Fassung des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl I 4607), ab 31. Dezember 2005 in § 37b Satz 1 SGB III in der geänderten Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 3676) angesprochen hat (vgl BT-Drucks 15/25, S 27 und BT-Drucks 16/109, S 6 sowie zu dieser Vorschrift BSGE 91, 90, 93 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 3; SozR 4-4300 § 37b Nr. 2 mwN).
  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11

    Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der

    Im Rahmen der begrenzten Gesamtleistungsbewertung wurden nach der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2004 alle beitragsfreien Anrechnungszeiten einer schulischen Ausbildung (Zeiten des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach dem vollendeten 17. Lebensjahr, § 54 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4, § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI), einheitlich für die Dauer von höchstens 36 Monaten mit 75 % höchstens jedoch 0, 0625 Entgeltpunkten je Kalendermonat (insgesamt also maximal 2, 25 Entgeltpunkten) bewertet (§ 74 SGB VI zuletzt in der Neufassung des Sechstes Buches Sozialgesetzbuch vom 19. Februar 2002, BGBl I S. 754, geändert durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und anderer Gesetze vom 27. Mai 2002, BGBl I S. 1667, und durch Art. 3 Nr. 2 des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002, BGBl I S. 4607).
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