13.11.2008

Bundestag - Drucksache 16/10940

Bericht, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 2850   

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https://dejure.org/2008,47981
BGBl. I 2008 S. 2850 (https://dejure.org/2008,47981)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 24.12.2008, Seite 2850
  • Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)
  • vom 20.12.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 05.09.2008   BT   Unternehmen sollen Steuererklärung ab 2011 elektronisch abgeben
  • 29.09.2008   BT   Anhörungen zum Jahressteuergesetz und zum Steuerbürokratieabbaugesetz
  • 08.10.2008   BT   Experten: Elektronische Steuererklärung soll vorerst freiwillig bleiben
  • 15.10.2008   BT   Beratung des Investitionszulagengesetzes 2010 vertagt
  • 23.10.2008   BT   Finanzämter sollen sich auf elektronische Kommunikation vorbereiten
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.10.2016 - 2 K 2352/15

    Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form kann

    Nach dem Gesetzgeber soll die Härtefallregelung daher großzügig angewendet werden (Bundestagsdrucksache 16/10940, 3; Koenig/Cöster, Abgabenordnung, 3. Aufl. 2014, § 150 Rz. 44).
  • BFH, 16.11.2011 - X R 18/09

    Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR - keine neue Form der Gewinnermittlung -

    Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20. Dezember 2008 (BGBl I 2008, 2850) ist dann die Vorschrift des § 5b EStG eingefügt worden, die auch in Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG die Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz anordnet.

    d) Soweit der Kläger meint, § 60 Abs. 4 EStDV sei im Hinblick auf die Neufassung des § 84 Abs. 3d EStDV durch das Steuerbürokratieabbaugesetz (BGBl I 2008, 2850) für Veranlagungszeiträume vor 2011 nicht anwendbar, missversteht er diese Norm.

    Die Neufassung hat den folgenden Wortlaut: "§ 60 Abs. 1 und 4 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2850) ist erstmals für Wirtschaftsjahre (Gewinnermittlungszeiträume) anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen." Diese Anwendungsregelung betrifft ersichtlich nur die durch das Steuerbürokratieabbaugesetz geänderte Fassung des § 60 Abs. 4 EStDV.

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vom 20. Dezember 2008 (BGBl I S. 2850) führte schließlich eine einmalige Vollauszahlung für Kleinbeträge des Körperschaftsteuerguthabens ein.
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    b) § 18 Abs. 1 UStG wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2009 durch das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vom 20. Dezember 2008 (BGBl I 2008, 2850) neu gefasst (Art. 8 Nr. 2 Buchst. a, Art. 17 des Steuerbürokratieabbaugesetzes).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - 1 K 2204/13

    Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden

    Beide Vorschriften sind zusammen mit § 150 Abs. 8 AO Bestandteile des mit dem "Steuerbürokratieabbaugesetz" vom 20. Dezember 2008 (BGBl I S. 2850) verfolgten Gesamtkonzepts zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens unter dem Motto "Elektronik statt Papier!" (BT-Drucksache 16/10188).

    Während die Einführung des § 25 Abs. 4 EStG - mit Wirkung für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 - bereits Inhalt des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung vom 8. August 2008 (BT-Drucksache 547/08) war, wurde die Änderung des § 18 Abs. 1 UStG mit der Verpflichtung zur Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen durch Datenfernübertragung - mit Wirkung ab 2009 - erst durch die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 12. November 2008 (BT-Drucksache 16/10910) in das Gesetzgebungsverfahren eingeführt.

  • BFH, 15.05.2018 - VII R 14/17

    Keine unbillige Härte bei Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen

    b) Das FA stützt die Aufforderung zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz zutreffend auf § 5b EStG i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20. Dezember 2008, BGBl I 2008, 2850).
  • FG Hessen, 28.01.2019 - 9 K 1382/18

    § 129 AO, § 173 AO, § 175b AO, § 10 EStG, § 10a EStG, ...

    Auch der Gesetzgeber des § 10a EStG ist in selbstverständlicher Weise davon ausgegangen, dass der Sonderausgabenabzug nur gewährt wird, wenn er von dem Steuerpflichtigen entsprechend beantragt wird (vgl. Bundestags-Drucksache 16/10188, S. 24: "Beantragt der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die Gewährung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG, werden die [vom Anbieter elektronisch übermittelten] Daten entsprechend berücksichtigt").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2015 - 12 A 1075/14

    Nichtberücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Festsetzung von

    Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG - sowohl in der bei Erlass der Elternbeitragssatzung am 30. März 2009 geltenden Fassung des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vom 20. Dezember 2008 (BGBl I S. 2850) als auch in der im streitbefangenen Beitragszeitraum geltenden Fassung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl I S. 2131) - bestehen die Einkünfte bei nichtselbständiger Tätigkeit aus dem "Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a)".
  • BFH, 19.01.2022 - X R 32/20

    Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach §

    Deutlicher ist dagegen die Begründung zum Steuerbürokratieabbaugesetz (Gesetz vom 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850), in der die Bundesregierung ganz offenkundig davon ausgeht, dass die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG von einem Antrag des Steuerpflichtigen abhängt (BTDrucks 16/10188, S. 24, rechte Spalte) und folglich ein Wahlrecht besteht.
  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 5 K 149/05

    Befreiung von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg

    Mit Wirkung ab 01.01.2009 wurde § 18 Abs. 1 UStG durch das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vom 20.12.2008 (BGBl. 2008 I S. 2850) neu gefasst.
  • FG Bremen, 26.06.2014 - 2 K 12/14

    Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen an

  • BFH, 17.08.2015 - I B 133/14

    Abgabe einer Steuererklärung durch Übergabe eines Datenträgers (USB-Stick oder

  • FG Münster, 16.09.2014 - 9 K 1600/12

    Feststellung der Endbestände nach § 36 Abs. 7 KStG

  • BFH, 07.12.2010 - VIII R 37/08

    Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners

  • VG Oldenburg, 12.03.2009 - 2 A 2964/05

    Denkmal; Erlass; Grundsteuer; Kausalität; Prognose; Rohertrag; Unrentabilität;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - L 5 AS 449/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - 11 K 1481/09

    (Voraussetzungen für eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S. des

  • FG Köln, 07.07.2009 - 13 V 1232/09

    Außenprüfung von Großbetrieben im Jahresrhythmus kann unzulässig sein

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 4/09

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

  • FG Thüringen, 27.06.2019 - 3 K 261/19

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung in Fällen

  • BFH, 11.01.2013 - I B 96/12

    Rüge der Verfassungswidrigkeit einer steuerrechtlichen Norm - Darlegung der

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 23/09

    Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 24/09

    Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im

  • BFH, 24.01.2012 - I B 101/11

    Verfassungsmäßigkeit des Anspruchs auf Auszahlung des

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 8/09

    Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im

  • FG Schleswig-Holstein, 07.06.2012 - 1 K 69/12

    Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens in jährlichen Raten über einen

  • FG Nürnberg, 24.05.2011 - 1 K 443/10

    Bescheid über die Festsetzung des Körperschaftsteuerguthabens stellt keinen

  • FG Hamburg, 26.01.2017 - 6 K 132/16

    Eintritt der Ablaufhemmung für den Erlass eines Haftungsbescheides nach Ablauf

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