26.10.2011

Bundestag - Drucksache 17/7521

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 958   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,92123
BGBl. I 2012 S. 958 (https://dejure.org/2012,92123)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 09.05.2012, Seite 958
  • Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
  • vom 03.05.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (13)

  • 02.05.2011   BT   Bundestag debattiert über Telefon-Warteschleifen
  • 05.05.2011   BT   Telekommunikation (in: Sitzungswoche vom Mittwoch, 11. Mai, bis Freitag, 13. Mai 2011)
  • 09.05.2011   BT   Regierung will Telefonkunden vor teuren Warteschleifen schützen
  • 10.05.2011   BT   "Schieben Geschäftsmodell Warteschleife Riegel vor"
  • 30.05.2011   BT   Kritik von Verbraucherschützern und der Wirtschaft
  • 31.05.2011   BT   Öffentliche Anhörung zum Telekommunikationsgesetz
  • 08.06.2011   BT   Kritik von allen Seiten an Verbraucherschutzregelungen im Telefondienst
  • 13.10.2011   BT   Warteschleifen, Internet und Netzausbau
  • 26.10.2011   BT   "Abzocke" bei Telefon-Warteschleifen bald nicht mehr möglich
  • 26.10.2011   BT   Änderungen im Telekommunikationsrecht (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 26. bis 28. Oktober)
  • 27.10.2011   BT   Bundestag ringt um Ausbau der Breitbandversorgung
  • 12.12.2011   BT   Anrufung des Vermittlungsausschusses
  • 09.02.2012   BT   Kompromiss zum Telekommunikationsgesetz (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 9. und 10. Februar)
 
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Wird zitiert von ... (90)

  • BGH, 04.05.2016 - XII ZR 62/15

    Zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitness-Studioverträgen

    Zwar weist die Revision zutreffend darauf hin, dass der Gesetzgeber als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. November 2010 (III ZR 57/10 - NJW-RR 2011, 916), wonach ein DSL-Vertrag nicht infolge eines Wohnortwechsels außerordentlich kündbar ist, mit § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG ein Sonderkündigungsrecht für den Nutzer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten geschaffen hat, wenn die Telekommunikations-Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird (vgl. BT-Drucks. 17/5707 S. 70).

    Wie sich der Gesetzesbegründung entnehmen lässt, wollte der Gesetzgeber mit dem Sonderkündigungsrecht vielmehr allein den Verbraucherbeschwerden und den damit einhergehenden wettbewerbsmindernden Effekten im Bereich der Telekommunikation Rechnung tragen (BT-Drucks. 17/5707 S. 70).

  • OLG München, 18.01.2018 - 29 U 757/17

    Umzugskündigung als Sonderkündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz

    Hierauf hat der Gesetzgeber mit der Einführung des § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG reagiert, wie die ausdrückliche Bezugnahme auf die genannte Entscheidung in der Gesetzesbegründung zu § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG (BT-Drs. 17/5707 S. 70) zeigt.

    Diese Vorschrift wurde vom Gesetzgeber damit begründet (BT-Drs. 17/5707 S. 70), das bisherige Recht habe dazu geführt, dass dem Verbraucher im Falle eines Wohnsitzwechsels die Mitnahme seiner bisher in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienstleistungen nur unter "Sonderkündigung" des ursprünglichen Vertrages und Abschluss eines Neuvertrages am neuen Wohnort mit entsprechendem Neubeginn der Vertragslaufzeit ermöglicht worden sei und damit ein wettbewerbsmindernder Effekt einhergehe.

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Für diesen Bereich ermöglichen § 138 Abs. 2 und 3 TKG in der durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) erhaltenen Fassung die Verwertung von Geschäftsgeheimnissen auch dann, wenn sich einzelne Beteiligte dazu nicht äußern konnten (vgl. dazu etwa Gurlit in: Säcker, Komm. zum TKG, 3. Aufl., § 138 Rn. 16 ff.).
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