Gesetzgebung
   BGBl. I 1981 S. 1497   

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BGBl. I 1981 S. 1497 (https://dejure.org/1981,8811)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 29.12.1981, Seite 1497
  • Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG)
  • vom 22.12.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (282)

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Die mit den Verfassungsbeschwerden unmittelbar angegriffene Regelung wurde durch Art. 1 § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs Konsolidierungsgesetz) vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1497) mit Wirkung zum 1. Januar 1982 als § 12 a in das Arbeitsförderungsgesetz eingefügt.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    1. § 128 a wurde durch das Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl I S. 1497) in das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) eingefügt.

    Den sozialen Schutz bei Arbeitslosigkeit des in seiner beruflichen Tätigkeit beschränkten Arbeitnehmers hat nach den Vorstellungen des Gesetzgebers der bisherige Arbeitgeber zu tragen (vgl. BTDrucks 9/846, S. 46).

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 20/14 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Mit dem Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG - vom 22.12.1981, BGBl I 1497) wurde die Anwendung der Anlagen zum FRG zur "normativen" Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Übg in Sonderfällen aufgegeben.
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