06.12.1968

Bundestag - Drucksache V/3604

Schriftlicher Bericht, Urheber: Ausschuss für Wirtschaft und Mittelstandsfragen

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1969 S. 279   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,5068
BGBl. I 1969 S. 279 (https://dejure.org/1969,5068)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 03.04.1969, Seite 279
  • Textilkennzeichnungsgesetz
  • vom 01.04.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.05.1969 - I ZB 7/68

    "Begleitende Marke" in der Textilbranche

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  • BGH, 30.11.1979 - I ZR 1/78

    Vorschriften des TextilKennzG sind wettbewerbsrechtlich wertneutral, deren

    Dieser soll sich über die verarbeiteten Materialien, deren Qualität und Verwendbarkeit unterrichten und seinen Kaufentschluß in voller Kenntnis dieser Umstände treffen können (siehe die Begründungen der Regierungsentwürfe zum Textilkennzeichnungsgesetz vom 1.4.1969 und zum 3. Gesetz zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes vom 7.8.1972, BT-Drucks. V/2865 und VI/3344).
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