26.03.1985

Bundestag - Drucksache 10/3079

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 1081   

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https://dejure.org/1985,10406
BGBl. I 1985 S. 1081 (https://dejure.org/1985,10406)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 26.06.1985, Seite 1081
  • Viertes Gesetz zur Änderung der Bundessozialhilfegesetzes
  • vom 21.06.1985

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Da nach dem Willen des Gesetzgebers inhaltlich an die entsprechende Vorschrift im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) angeknüpft werden sollte (vgl BT-Drucks 15/1516 S 57), kann auf die Motive zum Vierten Änderungsgesetz des BSHG zurückgegriffen werden (vgl den Gesetzentwurf des Bundesrates vom 26.3.1985 [BT-Drucks 10/3079 S 5]).

    § 23 Abs. 2 BSHG idF vom 21.6.1985 (BGBl I 1081) hatte daher folgenden Wortlaut: "Für Personen, die mit einem Kind unter 7 Jahren oder die mit 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf von 20 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anzuerkennen, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht ...".

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Dort sah der Gesetzgeber diesen Mehrbedarfszuschlag dadurch gerechtfertigt, dass Alleinerziehende weniger Zeit haben, preisbewusst einzukaufen sowie zugleich höhere Aufwendungen für Kontaktpflege und zur Unterrichtung in Erziehungsfragen tragen müssen (BT-Drucks 10/3079 S 5; kritisch dazu Hannes/Düring in Gagel, SGB II, Stand Juni 2009, § 21 RdNr 20).
  • BSG, 11.02.2015 - B 4 AS 26/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - keine anteilige

    Die besonderen Lebensumstände sind schon unter Geltung des BSHG, wenn auch nur exemplarisch ("vor allem") darin gesehen worden, dass Alleinerziehende wegen der Sorge für ihre Kinder typischerweise weniger Zeit hätten, preisbewusst einzukaufen und zugleich höhere Aufwendungen zur Kontaktpflege sowie zur Unterrichtung in Erziehungsfragen tragen müssten bzw externen Rat in Betreuungs-, Gesundheits- und Erziehungsfragen benötigten (vgl den Gesetzentwurf des Bundesrates vom 26.3.1985 <BT-Drucks 10/3079 S 5>) .
  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 12/86

    Sozialhilfe - Krankenversicherung - Beitragspflicht - Kindergeld

    Mit der Neufassung des § 23 BSHG durch Art. 21 Nr. 7 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl I S 1523) ist der Mehrbedarf allerdings wieder auf 20 vH und durch Art. 1 Nr. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung des BSHG vom 21. Juni 1985 (BGBl I S 1081) die Altersgrenze von 65 auf 60 Jahre herabgesetzt worden.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 5/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gehbehinderter

    Der Gesetzgeber des Vierten Gesetzes zur Änderung des BSHG vom 21.6.1985 (BGBl I 1081) senkte die Altersgrenze auf 60 Jahre mit der Begründung ab, dass sich altersbedingte Beeinträchtigungen, die erhöhte Aufwendungen für den Lebensunterhalt erforderten, bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres häuften (BT-Drucks 10/3079, S 5).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 1.93

    Bei der Bemessung des Pflegegeldanspruches darf privat erhaltene Pflegeleistung

    Das Berufungsgericht ist im Anschluß an die Begründung des erstinstanzlichen Urteils zur Feststellung eines oberhalb der Einkommensgrenze des § 81 Abs. 2 Satz 1 BSHG in der hier maßgeblichen Fassung der Gesetze vom 21. Juni 1985 (BGBl I S. 1081) und vom 28. Oktober 1986 (BGBl I S. 1657) liegenden Einkommens der Klägerin gelangt, indem es u. a. einen Betrag von 1176 DM als "Wert des Sachbezuges Hege und Pflege ... gemäß § 3 Ziff. 3 des notariellen Vertrages vom 8.1.1986" in die Einkommensberechnung nach § 76 Abs. 1 BSHG eingestellt hat.
  • LSG Bayern, 18.07.2017 - L 8 AY 18/15

    Zur Frage der Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende bei Asylbewerbern

    Der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist nicht - wie die Klägerin hat vortragen lassen - primär zur Sicherung der physischen Existenz erforderlich, sondern soll vielmehr einen pauschal angenommenen Mehrbedarf für soziale Belange (Kontaktpflege, Unterstützung in Erziehungsangelegenheiten) sowie eine geringere Möglichkeit des kostenbewussten Einkaufs kompensieren (BT-Drs. 10/3079, S. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 1305/98

    Anerkennung eines Mehrbedarfszuschlags für Alleinerziehende; Anspruch auf

    der Gesetzesbegründung zu § 23 Abs. 2 S. 1, 1. Alternative BSHG (Bundestagsdrucksache 10/3079) verwiesen.

    Wenn es in den Gesetzesmaterialien an der vom Beklagten angeführten Stelle heißt: "?Ähnlich ist die Situation bei Alleinerziehenden mit nur einem Kind", vgl. Gesetzentwurf des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes, Bundestagsdrucksache 10/3079 mit der unter 2.1.4 gegebenen Begründung, so soll das die Zahlung des Zuschlags für den Fall des gleichzeitigen Aufenthalts eines älteren Kindes im Haushalt nicht ausschließen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu (BT-Drucksache 10/3079 S. 5): "Die Rechtfertigung dieses Mehrbedarfzuschlags ergibt sich vor allem dadurch, dass Alleinerziehende wegen der Sorge für ihre Kinder weniger Zeit haben, preisbewusst einzukaufen und zugleich höhere Aufwendungen zur Kontaktpflege und zur Unterrichtung in Erziehungsfragen tragen müssen.
  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 2.88

    Einkommen, Anrechnung von Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte

    Die Klägerin erfüllt unstreitig die tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Hilfe zur stationären Pflege (Heimpflege) nach § 68 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), das hier in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1983 (BGBl. I S. 613), geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 21. Juni 1985 (BGBl. I S. 1081), anzuwenden ist.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93

    Örtliche Zuständigkeit für Sozialhilfeansprüche von (Straf-)Gefangenen -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 12 SO 18/06

    Sozialhilfe

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 5 AS 456/11

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - häufige berufsbedingte

  • SG Aachen, 31.03.2008 - S 14 (23) AS 51/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Detmold, 13.04.2007 - S 11 (9) AS 205/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 6169/96

    Bewilligung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende; Ablehnung eines Mehrbedarfs

  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 L 5245/95

    Erstattung von Aufwendungen für Krankenbehandlung; Aufwendungserstattung;

  • VGH Bayern, 30.04.2003 - 12 B 98.1814

    Sozialhilfe; Mehrbedarf für Alleinerziehende, alleinige Sorge für das Kind, keine

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2012 - L 2 AS 82/12

    Sozialgerichtliches Verfahren: Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen

  • VG Bremen, 27.02.2008 - S3 K 447/06

    Arbeitslosengeld II

  • SG Leipzig, 27.06.2007 - S 19 AS 668/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2001 - 16 B 795/01

    Hilfe zum Lebensunterhalt für einen Haushaltsvorstand sowie Mehrbedarfszuschlag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 12 E 85/01

    Begehren von Sozialhilfe über den bewilligten und maßgeblichen Regelsatz hinaus;

  • SG Berlin, 22.03.2005 - S 59 AS 522/05

    Fehlen eines Anordnungsgrundes bei Geltendmachung einer Nachzahlung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 7 B 208/09

    Entscheidung auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2003 - 22 B 1198/03
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2003 - 4 LB 550/02

    Alleinerziehende; Babysitter; Mehrbedarf

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