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27.11.1985

Bundestag - Drucksache 10/4391

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 393   

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BGBl. I 1986 S. 393 (https://dejure.org/1986,14211)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 17.04.1986, Seite 393
  • Dreiundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Strafaussetzung zur Bewährung - (23. StrÄndG)
  • vom 13.04.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    aa) Um die Bereitschaft des Untergebrachten zur Mitwirkung an der Behandlung im Maßregelvollzug zu stärken, wurde § 67 Abs. 4 StGB durch das Dreiundzwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz (23. StrÄndG) vom 13. April 1986 (BGBl I S. 393) dahingehend neu gefasst, dass das letzte Drittel der Strafe - also der Zeitraum, der bei einer guten Sozialprognose in jedem Fall aussetzungsfähig ist - von der Anrechnungsmöglichkeit ausgenommen wurde.

    Damit sollte auch für die Fälle, in denen die erforderliche Behandlungsdauer im Maßregelvollzug die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe übersteigt, die von einem verbleibenden Strafrest und der Möglichkeit, diesen zur Bewährung auszusetzen, ausgehende Behandlungsmotivation erhalten werden (vgl. BTDrucks 10/2720, S. 13).

    bb) In ihrem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung darüber hinaus eine Ergänzung der bisherigen Regelung durch einen Absatz 6 vorgeschlagen (vgl. BTDrucks 10/2720, S. 5), mit der sie eine Anrechnung der im Maßregelvollzug verbrachten Zeit auch für verfahrensfremde Freiheitsstrafen ermöglichen wollte, um einen Freiheitsentzug über das schuldangemessene Maß der Strafe hinaus grundsätzlich zu vermeiden.

    Von einer bestehenden Möglichkeit, die Zeit des Maßregelvollzugs auf mehrere Freiheitsstrafen anzurechnen, sei deshalb Gebrauch zu machen, um die Nachteile, die dem Betroffenen aus dem über das schuldangemessene Maß hinausgehenden Freiheitsentzug erwüchsen, so gering wie möglich zu halten (vgl. BTDrucks 10/2720, S. 13 f.).

    In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung lehnte der Bundesrat die Anrechnungsvorschrift des § 67 Abs. 6 StGB ab (vgl. BTDrucks 10/2720, S. 24 f.).

    Als Reaktion hierauf empfahl der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine enger gefasste Anrechnungsvorschrift in den Gesetzentwurf aufzunehmen, um den Bedenken des Bundesrates teilweise Rechnung zu tragen (vgl. BTDrucks 10/4391, S. 8 und S. 18).

    Der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses, auf eine erweiterte Anrechnungsmöglichkeit zu verzichten (vgl. BTDrucks 10/5061), stimmte der Bundestag schließlich zu.

  • BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10

    Vollstreckungsreihenfolge (wichtiger Grund); Zurückstellung der

    a) Nach der durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 (BGBl I S. 393) eingeführten Vorschrift des § 454b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO ist die Vollstreckung mehrerer nacheinander zu vollstreckender zeitiger Freiheitsstrafen grundsätzlich zum Zweidrittelzeitpunkt zu unterbrechen.

    Die Regelung dient dem Zweck, hinsichtlich der Reste aller Strafen eine einheitliche Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung zu ermöglichen (vgl. Regierungsentwurf in BTDrucks 10/2720 S. 15; Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages in BTDrucks 10/4391 S. 19).

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Für die neue Hauptverhandlung verweist der Senat auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB a.F. (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 360, 361; StV 1981, 21; 1982, 570; 1983, 18; zuletzt BGH, Beschluß vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86) und auf § 56 Abs. 2 StGB in der Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I S. 393).
  • BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10

    Vollstreckungsreihenfolge (wichtiger Grund); Zurückstellung der

    a) Nach der durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 (BGBl I S. 393) eingeführten Vorschrift des § 454b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO ist die Vollstreckung mehrerer nacheinander zu vollstreckender zeitiger Freiheitsstrafen grundsätzlich zum Zweidrittelzeitpunkt zu unterbrechen.

    Die Regelung dient dem Zweck, hinsichtlich der Reste aller Strafen eine einheitliche Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung zu ermöglichen (vgl. Regierungsentwurf in BTDrucks. 10/2720 S. 15; Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages in BTDrucks. 10/4391 S. 19).

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2012 - 2 Ws 412/12

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit über die

    Vom Bundesrat war deshalb zunächst vorgeschlagen worden, § 56f Abs. 2 Satz 2 StGB wie folgt zu fassen: "In den Fällen der Nummer 2 kann das Höchstmaß der Bewährungs- und Unterstellungszeit überschritten werden, jedoch darf die Bewährungszeit um nicht mehr als die Hälfte der zunächst bestimmten Bewährungszeit verlängert werden." Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass mit der letztlichen Streichung des Verweises auf die Höchstdauer der Bewährungszeit in der Gesetz gewordenen Fassung nur eine redaktionelle Klarstellung, aber keine inhaltliche Änderung bezweckt war (BT-Drucks. 10/4391 S. 16).
  • LG Kleve, 07.09.2016 - 180 StVK 393/16

    Härtefall gemäß § 67 Abs. 6 StGB, Anrechenbarkeit von Maßregelvollzug auf

    Dies war im Jahr 1986 (BT-Drs.10/2720, S. 24) erklärte Absicht des Gesetzgebers.

    Eben dies war schon im Jahr 1986 (BT-Drs.10/2720, S. 24) der Grund, weshalb die Anrechnung nach § 67 Abs. 4 StGB auf die Anlass-Strafe beschränkt blieb.

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Das gilt auch für die durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführte Möglichkeit, schon im Urteil den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe anzuordnen (BTDrucks. 10/2720 S. 13; vgl. BGH StV 1986, 489; 1987, 150).

    Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung im 23. Strafrechtsänderungsgesetz eine Angleichung an die Bestimmung des § 36 Abs. 1 Satz 1 BtMG vornehmen (BTDrucks. 10/2720 S. 13); die Anrechnung einer sich an die Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe anschließenden Therapiezeit ist danach nicht möglich (Körner, BtMG 2. Aufl. § 36 Rdn. 7).

  • BGH, 07.07.1986 - 2 StR 258/86

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anordnung über den

    Die nach § 67 Abs. 2 StGB getroffene Anordnung über den Vorwegvollzug der Strafe muß schon deswegen aufgehoben werden, weil diese Bestimmung durch Art. 1 Nr. 15 des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl. I 393) dahin geändert worden ist, daß nunmehr schon das erkennende Gericht den Vorwegvollzug nur eines Teils der erkannten Strafe bestimmen kann.

    Mit der Zulassung eines teilweisen Vorwegvollzugs der Strafe schon durch das erkennende Gericht wollte der Gesetzgeber nachträgliche Entscheidungen nach § 67 Abs. 3 StGB dort entbehrlich machen, wo ein Vorwegvollzug eines Teils der Strafe im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten liegt (vgl. die Begründung der Bundesregierung zu der von ihr vorgeschlagenen Änderung in BTDrucks. 10/2720 S. 13).

    In der amtlichen Begründung hierzu wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die flexible Regelung des neuen § 67 Abs. 2 StGB an der Forderung des bisherigen Rechts festhält, wonach eine entsprechende Entscheidung des Tatgerichts ausschließlich im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten ergehen darf (Begründung der Bundesregierung BTDrucks. aaO; Bericht des Rechtsausschusses BTDrucks. 10/4391 S. 18).

  • BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90

    Anfechtung der Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung

    Vor Inkrafttreten des Dreiundzwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl. I 393) bestimmte § 43 Abs. 3 Satz 1 der Strafvollstreckungsordnung:.

    Dem entsprach die Begründung im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BTDrucks. 10/2720 vom 14. Januar 1985), es müsse, um den Vorschriften des materiellen Strafrechts über die Aussetzung der Vollstreckung von Strafresten Genüge zu tun, zwingend die Unterbrechung der Vollstreckung der jeweils zunächst zu vollstreckenden Strafe vorgesehen werden (a.a.O. S. 10).

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Die Neufassung des § 66 Abs. 3 StGB durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 (BGBl. I S. 393) ergibt ebenfalls nichts für die Ansicht des Landgerichts.

    Diese Gesetzesänderung sollte am Inhalt der Vorschrift nichts ändern; sie wurde lediglich erforderlich, weil § 48 StGB, auf den § 66 Abs. 3 bisher verwiesen hatte, aufgehoben wurde (Regierungsentwurf des 23. StrÄndG, BT-Drucks. 10/2720 S. 13).

  • OLG Köln, 15.10.2013 - 2 Ws 512/13

    Verlängerung der Bewährungszeit über die Höchstgrenze von fünf Jahren hinaus

  • OLG Bamberg, 29.06.1998 - Ws 415/98

    Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe ; Entfallen einer verhängten Geldstrafe

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1999 - 1 Ws 932/99

    Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer nachträglich gebildeten

  • BGH, 07.07.1986 - 3 StR 255/86

    Strafbemessung: Anwendungsbereich des § 50 StGB - Maßregeln der Besserung und

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 289/86

    Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe entgegen dem Rehabilitationsinteresse des

  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2003 - 1 Ws 391/02

    Mündliche Anhörung des Betroffenen bei Bewährungsverstoß - Nachträgliche

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86

    Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis

  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87

    Ausräumen der Boutique - § 240 StGB

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 13/87

    Bewährungshilfeverein - Betriebsähnliche Maßnahme - Arbeitslosigkeit -

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 1 Ws 15/06

    Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt: Geltung des Erstverbüßerprivilegs

  • OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18

    Strafvollstreckung: Umfang der Anrechnung des Maßregelvollzuges auf die Strafe

  • OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13

    Erstverbüßerprivileg bei Strafrestaussetzung: Widerruf einer zuvor gewährten

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

  • OLG Stuttgart, 15.09.2008 - 2 Ws 252/08

    Strafvollstreckung: Ordnungsgemäße Belehrung bei Absehen von der Vollstreckung

  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 619/05

    Anrechnung vorweg vollzogener Maßregel auf Freiheitsstrafe ohne Berücksichtigung

  • OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung bei Anrechnung von Untersuchungshaft und

  • OLG Hamburg, 19.02.2007 - 2 Ws 31/07

    Strafaussetzung: Bewährungswiderruf bei neuer Straffälligkeit vor dem

  • OLG Bamberg, 17.03.2014 - VAs 1/14

    Ausschluss von § 35 BtMG bei nicht zurückstellungsfähiger unterbrochener

  • BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86

    Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der

  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 422/93

    Voraussetzungen für eine Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung;

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86

    Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig

  • OLG Schleswig, 15.12.2009 - 2 Ws 474/09

    Überschreiten des Höchstmaßes der Bewährungszeit bei deren Verlängerung

  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen -

  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 376/87

    Schuldspruchänderung auf Grund der Gesamtwürdigung von Tat und

  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 500/86

    Merkmal des Vorliegens "besonderer Gründe" im Sinne von § 56 Abs. 2

  • BGH, 31.12.1990 - 2 ARs 570/90
  • BGH, 29.10.1986 - 3 StR 422/86

    Erfüllung des Missbrauchstatbestandes des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) durch das

  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86

    Erfordernis einer Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit

  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 4 Ws 334/99

    Erneuter Vollzug der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 1 Ws 782/98
  • OLG Karlsruhe, 17.09.1992 - 2 VAs 15/92

    Jugendrichter; Unterbrechung; Strafvollstreckung

  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 412/89

    Rehabilitationsinteresse eines Angeklagten - Strafvollzug als sinnvolle Vorstufe

  • OLG Koblenz, 07.08.1986 - 1 Ss 251/86
  • BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86

    Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der

  • BGH, 10.06.1986 - 5 StR 168/86

    Erwerb von Betäubungsmitteln - Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Koblenz, 07.08.1996 - 1 Ss 251/96

    Nicht erfolgte Vereidigung des Dolmetschers im Strafverfahren beziehungsweise

  • OLG Stuttgart, 22.08.1989 - 3 Ws 150/89

    Strafvollstreckung: Begriff der "neuen Tatsache"

  • BGH, 28.11.1986 - 4 StR 596/86

    Gaspistole keine Schusswaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch

  • OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 3 Ws 150/89
  • BGH, 03.06.1986 - 1 StR 179/86

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen besonderer Umstände nach

  • BGH, 27.05.1986 - 4 StR 202/86

    Zulässigkeit der strafschärfenden Anlastung der Erniedrigung des Opfers zum

  • LG München I, 24.08.1988 - 17 AR 18/88
  • BGH, 29.06.1987 - 3 StR 248/87

    Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen besonderer Umstände im

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 462/86

    Verurteilung wegen Brandstiftung und wegen Sachbeschädigung - Anordnung der

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 357/86

    Merkmal der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 02.05.1986 - 3 StR 170/86
  • KG, 03.05.1999 - 5 Ws 215/99

    Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bestimmung

  • OLG Jena, 16.12.2008 - 1 Ws 520/08

    Reststrafenaussetzung

  • BGH, 03.06.1986 - 2 StR 273/86

    Geltung des § 54 Strafgesetzbuch (StGB) für bei Inkrafttreten der Norm bereits

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